E-Commerce. 22.1 Der VP stellt sicher, dass die Kartendaten, einschliesslich Kar- tennummer, Gültigkeitsdatum und ggf. Kartenprüfnummer, nur verschlüsselt in dem jeweils von PAYONE zugelassenen Verfahren übermittelt werden. Kreditkartendaten dürfen nur über SSL oder einem vergleichbaren Verschlüsselungsalgo- rithmus im Internet entgegen genommen und übertragen werden (mindestens 128-Bit-SSL-Verschlüsselung).
22.2 Die Angebote des VP sind so zu gestalten, dass nicht der Ein- druck entstehen kann, die Kartenorganisationen seien die Anbieter oder der Versender der Leistung.
22.3 Der VP ist auch gegenüber PAYONE verpflichtet, alle gesetz- lichen Bestimmungen, insbesondere über Fernabsatzverträ- ge, einzuhalten.
22.4 Der VP erklärt sich damit einverstanden, dass die im Vertrag angegebene Internetadresse auf der Kartenabrechnung des Karteninhabers erscheint.
22.5 Weitere Internetadressen des VP neben den im Vertrag ange- gebenen, über die Leistungen des VP abgewickelt werden, sind PAYONE unverzüglich mitzuteilen.
22.6 Der VP wird sicherstellen, dass der Karteninhaber beim Be- zahlvorgang deutlich darauf hingewiesen wird, welche Inter- netadresse auf der Abrechnung erscheint. Soweit diese Adresse eine andere ist als diejenige, bei der die Bestellung erfolgte, wird der VP sicherstellen, dass auf der Seite der Abrechnungsadresse ein Hinweis, Link oder eine Weiterlei- tung auf die Bestelladresse eingerichtet ist.
22.7 Der VP wird jeweils klar und eindeutig auf einer Internet- seite, die über die im Vertrag angegebene Internetadresse erreicht werden kann, die folgenden Angaben machen:
a) vollständiger Name und Adresse, Firmensitz, Handelsre- gisternummer, Ort des Handelsregisters und alle weiteren Angaben, die nach dem Gesetz in dem Land der Niederlas- sung des VP, die die Leistungen anbietet, auf Geschäfts- papieren angegeben sein müssen;
b) die Lieferbedingungen, vor allem Vereinbarungen über Widerruf oder Rückgaberecht sowie die Abwicklung der Gutschriften;
c) alle für die Leistung an den VP zu entrichtenden Vergü- tungen, einschliesslich derer für Versand, Verpackung und Steuern;
d) wenn der VP ins Ausland versendet, die möglichen Bestim- mungsländer und etwaige besondere Lieferbedingungen;
e) spätestens zum Zeitpunkt der Bestellung die Währung, in der die Leistung abgerechnet wird;
f) einen Hinweis auf den Kundenservice mit vollständiger Adres- se, einschliesslich aller Kommunikationsmöglichkeiten;
g) die vom VP angewendeten Grundsätze für die Nutzung von Kundendaten und fü...
E-Commerce. 8.1 Bevor der Kunde den Vertrieb von JAKO Produkten im Internet aufnimmt, ist er verpflichtet, uns die Online-Plattformen im Voraus mitzuteilen, über die beworben und/oder vertrieben werden soll.
8.2 Beim Verkauf von JAKO Produkten im Internet ist der Kunde, sofern er Kaufmann ist, verpflichtet, die „Bedingungen für Händler für den Verkauf von JAKO Produkten im Internet“ zu beachten. Diese sind Bestandteil unserer „Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen“ und im Anschluss abgedruckt.
E-Commerce. 8.1 Prior to the Customer selling JAKO products on the Internet, the Customer is obliged to disclose to us the online platforms via which the products are to be advertised and/or sold.
8.2 When selling JAKO products on the Internet, the Customer, if it is a merchant, is obliged to observe the “Conditions for retailers for the sale of JAKO products on the Internet”. These are part of our “General Terms and Conditions of Sale and Delivery” and are printed below.
E-Commerce. 1.11.1 Wenn der Kunde Produkte oder Leistungen von cleangas über eine Webseite oder einen anderen E- Commerce-Prozess von cleangas erwirbt, gelten auch die folgenden Vereinbarungen:
1.11.2 Der Kunde ist für die Sicherheit seines Kennworts verantwortlich und erkennt an, dass Einkäufe für ihn verbindlich sind, die eine beliebige Person unter Verwendung seines Kennworts tätigt.
1.11.3 Sofern keine anderen Anweisungen durch den Kunden vorliegen, wird jedes Mal, wenn der Kunde eine Bestellung tätigt, cleangas angewiesen, diese Bestellung zu verarbeiten (einschließlich der Bezahlung für diese Bestellung) gemäß den Details, die der Kunde zuletzt bei cleangas registriert hat.
1.11.4 cleangas und seine Zulieferer haben alle zumutbaren Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass alle Webseiten und Zugangsstellen sicher sind; cleangas lehnt jedoch jede Haftung bei einem Missbrauch der Informationen ab, die auf diese Webseiten und / oder Zugangsstellen bzw. von diesen Webseiten und / oder Zugangsstellen übertragen wurden, durch eine Partei, bei der es sich nicht um einen Mitarbeiter von cleangas handelt. Der Kunde stimmt der Verwendung von Cookies durch cleangas über die Webseite des Kunden oder andere E-Commerce-Prozesse zu.
E-Commerce. 1.14.1 Wenn der Kunde Produkte oder Leistungen von Linde über eine Web- seite oder einen anderen E-Commerce-Prozess von Linde erwirbt, gelten auch die folgenden Vereinbarungen:
1.14.2 Der Kunde ist für die Sicherheit seines Kennworts verantwortlich und er- kennt an, dass Einkäufe für ihn verbindlich sind, die eine beliebige Person unter Verwendung seines Kennworts tätigt.
1.14.3 Sofern keine anderen Anweisungen durch den Kunden vorliegen, wird jedes Mal, wenn der Kunde eine Bestellung tätigt, Linde angewiesen, diese Be- stellung zu verarbeiten (einschließlich der Bezahlung für diese Bestellung) gemäß den Details, die der Kunde zuletzt bei Linde registriert hat.
1.14.4 Linde und seine Zulieferer haben alle zumutbaren Anstrengungen unter- nommen, um sicherzustellen, dass alle Webseiten und Zugangsstellen sicher sind; Linde lehnt jedoch die Haftung bei einem Missbrauch der Informationen ab, die auf diesen Webseiten und / oder Zugangsstellen bzw. von diesen Webseiten und / oder Zugangsstellen übertragen wurden, durch eine Partei, bei der es sich nicht um einen Mitarbeiter von Linde handelt. Der Kunde stimmt der Verwendung von Cookies durch Linde über die Webseite des Kunden oder andere E-Commerce- Prozesse zu.
E-Commerce. Der E-Commerce-Kaufmann/Die E-Commerce-Kauffrau übernimmt vielfältige Aufgaben im Rahmen des Shopmanagementsystems. Dazu zählt insbesondere die Mitwirkung bei der Konfiguration und die Änderung des Onlineshops. Er/Sie sorgt für die Suchmaschinenoptimierung und gestaltet die Warenpräsentation und -steuerung im Onlineshop. Im Umgang mit Kundenanfragen agiert der E-Commerce-Kaufmann/die E-Commerce-Kauffrau professionell. Er/Sie arbeitet mit Kundenbewertungssystemen entsprechend den Vorgaben des Lehrbetriebs.
E-Commerce. Wenn der Kartenberechtigte die Autorisierung durch Ertei- lung einer Dauerermächtigung für wiederkehrende Leistun- gen oder den Bezug der entsprechenden Leistungen nicht mehr wünscht, muss er diese direkt bei der Karten-Akzep- tanzstelle widerrufen bzw. kündigen. Bei einer allfälligen Kartenkündigung ist der Kartenberechtigte für sämtliche Dienstleistungen, welche zu wiederkehrenden Belastungen führen, verpflichtet, die Zahlungsmodalität bei der Karten- Akzeptanzstelle selbst zu ändern und/oder die Kündigung vorzunehmen.
E-Commerce. Nach Abschluss dieser Spezialisierung verfügst Du über die erforderlichen Expertenkenntnisse, um Dich und Dein Unternehmen fit für das Internet der zweiten und dritten Generation zu machen. Dir werden alle wichtigen Fachbegriffe und Konzepte des elek- tronischen Geschäftsverkehrs vermittelt und Verfahren zur Erstellung und Kon- trolle elektronischer Geschäftsprozesse vorgestellt. Darüber hinaus erfährst Du alles Wissenswerte über verschiedene Transaktions- und Kommunikations- plattformen und -modelle im E-Com- merce. Schließlich werden Fragen der Online-Werbung mithilfe von Suchma- schinen, Portalen und sozialen Netz- werken sowie rechtliche und ethische Rahmenbedingungen des E-Commerce diskutiert.
E-Commerce. 6.1 Bevor der Käufer den Vertrieb von Produkten aus dem Sortiment der t-blade sports gmbh im Internet aufnimmt, ist er verpflichtet, uns die URL der Website mitzuteilen.
6.2 Beim Verkauf von Produkten aus dem Sortiment der t-blade sports gmbh im Internet ist der Käufer, sofern er Kaufmann ist, verpflichtet, die „Bedingungen für Händler für den Verkauf von Produkten der t-blade sports gmbh im Internet” zu beachten. Diese sind Bestandteil dieser „Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen” und im Impressum der Website „xxx.x-xxxxx.xx” downloadbar.
E-Commerce. 16.1. Die Angebote des VP sind so zu gestalten, dass nicht der Eindruck entstehen kann, giropay oder eines der Institute seien die Anbieter oder der Versender der Leistung.
16.2. Der VP ist auch gegenüber PAYONE verpflichtet, alle gesetzlichen Bestimmun- gen, insbesondere über Fernabsatzverträge, einzuhalten.
16.3. Weitere Internetadressen des VP neben den im Vertrag angegebenen, über die Leistungen des VP abgewickelt werden, sind PAYONE unverzüglich mitzuteilen.
16.4. Der VP wird jeweils klar und eindeutig auf einer Internetseite, die über die im Ver- trag angegebene Internetadresse erreicht werden kann, die folgenden Angaben machen:
a. vollständigen Namen und Adresse, Firmensitz, Handelsregisternummer, Ort des Handelsregisters und alle weiteren Angaben, die nach dem Gesetz in dem Land der Niederlassung des VP, die die Leistungen anbietet, auf Geschäftspapieren angegeben sein müssen;
b. die Lieferbedingungen, vor allem Vereinbarungen über Widerruf oder Rückgabe- recht sowie die Abwicklung der Gutschriften;
c. alle für die Leistung an den VP zu entrichtenden Vergütungen, einschließlich de- rer für Versand, Verpackung und Steuern;
d. wenn der VP ins Ausland versendet, die möglichen Bestimmungsländer und etwaige besondere Lieferbedingungen;
e. spätestens zum Zeitpunkt der Bestellung die Währung, in der die Leistung abgerechnet wird;
f. einen Hinweis auf den Kundenservice mit vollständiger Adresse, ein- schließlich aller Kommunikationsmöglichkeiten;
g. die vom VP angewendeten Grundsätze für die Nutzung von Kundendaten;
h. verfügbare Sicherheitsverfahren.
16.5. Der VP verpflichtet sich,
a. Preise nur in solchen Währungen anzugeben, die von PAYONE für giro- pay-Überweisungen zugelassen wurden,
b. im Falle wiederkehrender Leistungen für den Institutskunden einfache Möglichkeiten einer Online- Kündigung einzurichten, soweit eine Kündi- gung nach den Bedingungen des VP oder zwingenden gesetzlichen Be- stimmungen möglich ist. Ein Online-Kündigungs- oder Stornoverfahren muss mindestens so einfach und zugänglich sein wie das Verfahren der ursprünglichen Bestellung,
c. im Falle einer Probenutzung seiner Seiten/Dienstleistungen dem Instituts- kunden rechtzeitig eine Nachricht zukommen lassen, wann diese Probe- nutzung endet, mit genauer Angabe, ab wann die Bezahlpflicht einsetzt und welche Möglichkeiten der Institutskunde hat, gegebenenfalls zu kün- digen,
d. sofern es seinen Kunden direkten Zugang zu anderen Unternehmen anbie- tet (sog. Links), auf diesen Wechsel ausd...