EDV SYSTEME Musterklauseln

EDV SYSTEME. Sofern nicht an anderer Stelle in den Versicherungsbedingungen oder in der Polizze ausdrücklich gedeckt, sind Schäden an Daten oder Schäden durch Computerviren oder sonstige Schadsoftware nicht versichert.
EDV SYSTEME. Die Digitalisierungsmaßnahmen im Rahmen der Administration und die damit verbundenen Auswertungsmöglichkeiten von Daten werden in den nächsten beiden Jahren fortgesetzt. Ziel der IT-Gesamtstrategie ist die Entwicklung eines Managementinformationssystems inklusive Dokumenten-Workflow und –Management sowie die Umsetzung einer IT- Gesamtlösung, für die Erfassung, Verwaltung und Auswertung von Finanzdaten, Personaldaten und Projektdaten, Stammdaten der Institute und ihrer Partnerorganisationen sowie Daten aus und für das Wissensmanagements (WiBi) durch eine „State of the Art“ IT- Unterstützung. Zusätzlich werden personelle/inhaltliche Kompetenz und die technischen Voraussetzungen (z.B. Einreichplattform) für die Abwicklung des Förderprogrammes aufgebaut. Um eine Aufteilung nach Rechnungskreisen/Quellen durchzuführen, ist eine Adaptierung der derzeit im Betrieb befindlichen Finanzbuchhaltungssoftware notwendig. Eine entsprechende System-Lösung wird zusammen mit externen Expertinnen und Experten sowie unter Einbindung des BMBWF erarbeitet. Vor der Implementierung ist das schriftliche Einvernehmen mit dem BMBWF einzuholen. Darüber hinaus werden ein elektronisches Dokumenten- und Workflow-Managementsystem und ein Projektleistungserfassungssystem eingeführt, um die Abläufe innerhalb der LBG effizient abzuwickeln. Um das vorgesehene Berichtswesen und die Erfordernisse zur Digitalisierung der Verwaltung auch in diesem Bereich zu erfüllen, wird ein Management Information System implementiert, das einen Überblick über wesentliche Daten der LBI und regelmäßige Auswertungen zur Erstellung der Wissensbilanz bietet. Dieses ist Teil eines größeren Digitalisierungsprozesses (LINDA). Für die Einführung eines IKS und Risikomanagements (siehe vorheriges Kapitel) wird die 2021 angeschaffte Risikomanagement-Dokumentationssoftware (Enterprise Risk Management) 2022 vollständig implementiert (Finanzierung über „Sonderbudget Restrukturierung“). Maßnahme/n Referenz strategisches Entwicklungsdokument Umsetzungs -zeitraum Überprüfung der Maßnahmen- setzung Umsetzung der Module des LBG internen Management Informationssystems Entwicklungsplan; Digitalisierungsstrategie 2022f. Leistungsbericht Adaptierung der Buchhaltungssoftware Entwicklungsplan, Erwartungsschreiben 2022 Leistungsbericht Einführung eines elektronischen Dokumenten- und Workflow-Management- systems und eines Projektleistungserfassungs- systems Entwicklungsplan 2022f. Leistungsbericht
EDV SYSTEME. 1. Der SERVICEPARTNER nutzt zur effizienten Zusammenarbeit mit dem IMPORTEUR EDV- Systeme (Hardware), welche den Spezifikationen und Schnittstellendefinitionen des IMPORTEURS in Anhang […] entsprechen müssen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.