Benutzung. 1. Der Mietgegenstand wird bei der Lieferung dafür gehalten, der Xxxx und der beabsichtigten Benutzung des Mieters zu entsprechen, sich in einem ordentlichen Zustand zu befinden und mit allem benötigten Zubehör und Materialien abgeliefert zu sein.
2. Der Mieter wird als sorgsamer Mieter für den Mietgegenstand sorgen, ihn zweckmäβig schützen und nur gemäβ der Bestimmung benutzen, Vorerwähntes unter Berücksichtigung der Bedienungs‐ und Behandlungsvorschriften.
3. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand ausschlieβlich von Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren benutzen zu lassen, die über die erforderliche Sachkenntnis zum Lenken des Mietgegenstands verfügen. Diese Personen müssen allen gesetzlich an die Benutzung gestellten Anforderungen entsprechen. Auch müssen sie nachweisbare Erfahrung besitzen, sie müssen zum Beispiel über zur Benutzung benötigte Bescheinigungen verfügen.
4. Der Mieter wird den Mietgegenstand nicht auβerhalb des Ortes benutzen, der im Mietvertrag genannt wird.
5. Es ist dem Mieter, auβer vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters, nicht gestattet, mit dem Mietgegenstand auf der öffentlichen Straβe – im Sinne des Straβenverkehrsgesetzes – zu fahren.
6. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand auβerhalb der Benutzungszeiten an einem trockenen, für Vandalen abgeschlossenen Ort aufzubewahren. Die Schlüssel müssen alsdann aus dem Zündschloss entfernt werden. Verstoβ gegen diesen Artikel hat zur Folge, dass ein sofort fälliges Buβgeld in Höhe von 2.500,00 € pro Tag, an dem der Verstoβ andauert, zu vergegenwärtigen ist. Dies unbeschadet des Rechts, auf vollständigen Schadenersatz.
7. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich schriftlich darüber zu informieren, wenn er irgendeinen Defekt oder Schaden am Mietgegenstand feststellt. Der Mieter ist unbeschränkt haftbar für jeden Schaden, den der Vermieter infolge einer Nachlässigkeit in Bezug auf die Meldepflicht des Mieters erleidet.
8. Wenn der Mieter den Mietgegenstand nicht benutzen kann, geht dies auf seine Rechnung und hat dies keinen Einfluss auf seine Zahlungsverpflichtung(en), auβer wenn nach Meinung des Vermieters die Verhinderung unangemessen lange dauert, oder die Folge von Umständen ist, die dem Vermieter vorgeworfen werden können.
Benutzung. 1.1. Persönliche Benutzung von Archiv-, archivischem Sammlungs- und historischem Bibliotheksgut bei Gebührenpflicht gemäß § 3, Abs. 2 je Tag 7,00 je Woche 20,00
1.2. Bei Beschädigung oder Verlust des Archivgutes pro Signatur 25,00 zzgl. der tatsächlichen Kosten für Restaurierung oder Wiederbeschaffung
1.3. Ausleihe von Originalen oder Faksimiles für Ausstellungen pro Signatur zzgl. Versicherungskosten 15,00
1.4. Verzugsgebühren bei nicht fristgemäßer Rückgabe von ausgeliehenen Originalen oder Faksimiles pro Signatur gemäß Leihvertrag, soweit Leihvertrag die Höhe nicht regelt, 1 % der Versicherungssumme
1.5. Erbringung von Sonderleistungen (z.B. Fachbetreuung von Film- /Fernseh- oder Videoaufnahmen) nach Vereinbarung
Benutzung. Ordnungsgemäß beschriftete, verschlossene und unbeschädigte Safebags werden während der Servicezeiten in den Geschäftsstel- len angenommen. Fehlerhafte bzw. vom Einlieferer selbst geöffne- te Safebags dürfen nicht mehr verwendet werden. Ausbesserun- gen der Gutschriftskontonummer auf dem Safebag sind nicht zulässig. Der Kunde erhält als Empfangsbestätigung den für ihn bestimmten Abschnitt des Safebags.
Benutzung. Der Akku dient ausschliesslich der Wiederaufladung von handelsüblichen Smartphones, Mobiltelefonen und Tablets. Der Nutzer hat den Akku sorgfältig, bestimmungsgemäss zu gebrauchen und von Missbrauch (Ziffer 10) frei zu halten. Auf der Support-Webseite von Chimpy ist eine Bedienungsanleitung hinterlegt.
Benutzung. 48. Jede Partei gewährt der anderen Partei die Möglichkeit, die persönlichen Daten sowohl im eigenen Namen als auch für die vertraglich gebundenen Partner zu benutzen, die zu beruflichen Zwecken und zu Kundenwerbezwecken elektronisch ausgetauscht wurden.
Benutzung. Die Stadt Hainichen stellt Dritten einzelne Räume oder mehrere Räume, die in einer Nutzungseinheit verbunden sind, für eine kurzzeitige Nutzung zur Verfügung. Die zur Nutzung zur Verfügung gestellten Räume und Nutzungseinheiten sind in Anlage 1 abschließend aufgeführt.
Benutzung a. Der Entleiher ist verpflichtet, bei der Übergabe der Jugendrotkreuz-Spiele – Kiste den ordnungsgemäßen Zustand des Anhängers und des Materials / Gerätes zu überprüfen und die Bestückung gemäß Inventarliste zu quittieren.
b. Der Entleiher verpflichtet sich die Jugendrotkreuz-Spiele – Kiste, inklusive aller Materialen pfleglich zu behandeln und in einem einwandfreien, sauberen und ordnungsgemäßen Zustand termingerecht zurückzugeben. Bei der Übergabe sind etwaige Beschädigungen und Verluste dem empfangenden Mitglied des Jugendrotkreuzes Kreisverband Aurich e.V. mitzuteilen.
c. Ein nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch der Jugendrotkreuz-Spiele – Kiste und dazugehörigen Materialen ist unzulässig. Für die Benutzung der HÜPFBURG sind die folgenden Regelungen zu beachten:
a. Die Hüpfburg muss auf einer geraden Fläche aufgebaut werden.
b. Zum Schutz der Hüpfburg ist der beiliegende Teppich vor dem Aufbau unter zulegen.
c. Bei Wind müssen die mitgelieferten Wassertanks an der Hüpfburg befestigt werden
x. Xxxxxx müssen vor der Benutzung ausgezogen werden.
e. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist während der Benutzung der Hüpfburg untersagt.
f. Es ist darauf zu achten, dass Kinder vor Betreten der Hüpfburg alle Gegenstände, welche eventuell zu Verletzungen führen können, ablegen.
g. Das Besteigen der Außenwände der Hüpfburg ist untersagt.
h. Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen (Regen, Sturm, Gewitter, o. ä.) muss die Benutzung der Hüpfburg sofort eingestellt und die Hüpfburg abgebaut werden. Die Hüpfburg muss zum Schutz vor Regen mit einer Plane (beiliegend) abgedeckt werden.
i. Der Anhänger und die Materialien müssen in einem sauberen Zustand zurückgegeben werden.
j. Für eine ggf. notwendige Trocknung der Hüpfburg werden pauschal 100,00€ und für eine ggf. notwendige Reinigung werden pauschal 250,00€ in Rechnung gestellt.
a. Der Menschenkicker muss auf einer geraden Fläche aufgebaut werden.
b. Zum Schutz des Menschenkickers ist die beiliegende Unterlegplane vor dem Aufbau unterzulegen.
c. Bei Wind müssen die mitgelieferten Wassertanks an der Hüpfburg befestigt werden
x. Xxxxxx müssen vor der Benutzung ausgezogen werden.
e. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist während der Benutzung der Hüpfburg untersagt.
f. Es ist darauf zu achten, dass Kinder vor Betreten der Hüpfburg alle Gegenstände, welche eventuell zu Verletzungen führen können, ablegen.
g. Das Besteigen der Außenwände der Hüpfburg ist untersagt.
h. Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen (Regen, Stu...
Benutzung. Die Benutzung der Hallenplätze ist nur nach fester Jahres-Buchung oder über das Onlinesystem gestattet. Ausnahmen sind: Trainingsstunden der Tennisschule, der Mannschaften, Verbandsspiele und Turniere die in Abstimmung mit dem Vorstand oder dem Sportwart erfolgen. Personen die ohne eine Registrierung oder einen Saisonvertrag spielen, müssen mit einer Anzeige rechnen.
Benutzung. Das Mietobjekt muss vom Mieter/von der Mieterin und auch allfälliger Untermieter/innen dauernd selbst benutzt und darf nur für Wohnzwecke verwendet werden.
Benutzung. Das Clubhaus wird dem Mieter besenrein übergeben. • Dem Mieter stehen Aufenthaltsraum, Terrasse, Küche sowie Sanitäranlagen zur Verfügung. • Der Mieter erhält ggf. einen Schlüssel. • Der Mieter verpflichtet sich, die Clubanlage, das Clubhaus und die Einrichtungen sorgfältig zu behandeln. • Mutwillig oder fahrlässig verursachte Schäden, die im Zusammenhang mit der Vermietung aufgetreten sind, gehen zu Lasten des Mieters. • Der Mieter darf die Mietsache nur zu dem vereinbarten Zweck und im vereinbarten Umfang benutzen. Eine Untervermietung oder eine sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ist nicht gestattet. • Dem Mieter ist der Zustand der Mietsache bei Vertragsbeginn bekannt. Er erkennt diesen Zustand als vertragsgemäß und zum Vertragszweck tauglich an, wenn in einem Übergabeprotokoll keine Mängel und Beanstandungen festgehalten sind. • Die Wand-‐ und Schrankdekoration ist im Originalzustand zu belassen. • Geschirr kann benutzt werden. • Kühlschrank, Spülmaschine, Herd stehen in der Küche zur Verfügung. • Dem Mieter stehen Wasser und Strom zur Verfügung. • Das Clubhaus ist beheizt. Verantwortlichkeiten des Mieters: • Geschirrtücher müssen selbst mitgebracht werden. • Für die Müllentsorgung müssen blaue Säcke selbst mitgebracht werden. • Geschirr muss vor dem Reinigen mit der Spülmaschine per Hand vorgespült werden.