Inhaberschaft Musterklauseln

Inhaberschaft. Der Lieferant sichert zu, Inhaber aller Rechte an der DOKUMENTATION zu sein. Die unter Ziffer 4 und 5 einge- räumten Nutzungsrechte führen nicht zu einem Verlust der Rechte des Lieferanten an der DOKUMENTATION. Auf etwaig bestehende geschützte Rechte (wie z.B. Patent-, Gebrauchs- und Geschmacksmusterrechte sowie Marken- oder entsprechende Schutzrechtanmeldungen) wird der Lieferant Daimler schriftlich hinweisen. In die- sem Falle ist die jeweilige Eintragungsnummer eines Schutzrechtes (oder, sofern das Schutzrecht erst ange- meldet ist, die jeweilige Anmeldungsnummer) deutlich sichtbar in allen Unterlagen der DOKUMENTATION, die den Gegenstand einer Schutzrechteintragung bzw. -anmeldung zeigen, anzugeben.
Inhaberschaft. ▇▇▇▇ bleibt zu jederzeit Inhaber der Software, einschließlich der damit verbundenen Rechte, einschließ- lich aller Änderungen, Erweiterungen, Verbesserungen und Updates sowie aller neuen Versionen, die von LAWO erstellt oder entwickelt werden. Der Kunde erwirbt keine Inhaber- rechte an der Software oder an Teilen davon. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Durchführungen von Änderungen oder Anpassungen der Software. Fragt der Kunde Anpassungen der Software bei LAWO an und ist LAWO bereit, diese Änderungen vorzunehmen, so kann LAWO hierfür ein zusätzliches Entgelt verlangen, das mit dem Kunden zu vereinbaren ist. Alle modi- fizierten, erweiterten, verbesserten, aktualisierten und geänder- ten Versionen der Software, unabhängig davon, von wem sie erstellt wurden, gelten als Software von LAWO im Sinne dieser Software-Lizenzbedingungen.
Inhaberschaft. 1. Der IMPORTEUR oder der HERSTELLER sind die alleinigen Inhaber der in Anhang […] er- wähnten MARKEN. 2. Der SERVICEPARTNER wird weder unmittelbar noch mittelbar die Eintragung von MARKEN für sich oder einen Dritten veranlassen.
Inhaberschaft. Wer ist für diesen Vertrag und die Karte verantwortlich? 4.1. Mit der Unterzeichnung dieses Kreditkartenvertrags erwerben Sie den Status eines „Vertragsinhabers“ und übernehmen die Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten, die wir in den „Individualbedingungen“ und in den „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ dieses Dokuments angeben. Mit Ihrer Unterschrift erwerben Sie den Status des Vertragsinhabers. Auch wenn Sie andere Personen zur Nutzung der Karte ermächtigen, bleiben Sie gegenüber der CaixaBank die einzige Person, die für die Karte verantwortlich ist. 4.2. Der Inhaber dieser Karte, mit der Sie einen Vertrag abschließen, können Sie selbst oder eine von Ihnen zur Nutzung der Karte bevollmächtigte Person sein. In diesem Fall beachten Sie bitte, dass Sie uns gegenüber allein für die Karte haften, da der Vertrag mit Ihnen und nicht mit dieser anderen Person geschlossen wurde.
Inhaberschaft. Wer ist für diesen Vertrag und die Karte verantwortlich? 5. Verknüpftes Girokonto. Welches Konto kann mit der Karte verknüpft werden? 6. Zugehörige Telefonnummer. Warum Sie uns Ihre Telefonnummer mitteilen müssen 7. Zugang und Nutzung. Wie Sie Ihre Karte nutzen können, und zwar sicher 8. TAE. Was das ist und wie wir den effektiven Jahreszins (TAE) berechnen. 9. Zahlungsanweisungen. Wenn wir eine Zahlungsanweisung ausführen 10. Wechselkurse. Welchen Wechselkurs wenden wir an, wenn Sie in einer anderen Währung als dem Euro bezahlen? 11. Zahlungsinformationen. Wie und wann Sie erfahren, wie viel Sie gezahlt haben und wie viel Sie noch zu zahlen haben 12. Nicht geleistete Zahlungen. Bei Nichtzahlung (Zahlungsverzug) fallen Zinsen an 13. Sperrung der Karte. Ihre Karte kann vorübergehend gesperrt oder eingeschränkt werden 14. Kommunikation. Wie wir mit Ihnen kommunizieren 15. Unsere Pflichten und Verantwortung für die Sicherheit Ihrer Karte. Die Wichtigkeit des Schutzes Ihrer Karte und PIN 16. Vorfälle. Was ist zu tun, wenn Sie Unregelmäßigkeiten bei den Bewegungen mit Ihrer Karte feststellen?
Inhaberschaft. Wir behalten uns alle Rechte an solchen Informationen (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmel- dung von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Ge- brauchsmustern, Halbleiterschutz etc.) vor. Soweit uns diese von Dritten zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechts- vorbehalt auch zugunsten dieser Dritten.