Eigenerklärung Musterklauseln

Eigenerklärung. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft erklärt, die vom AG in der Ausschreibung verlangten Eignungskriterien zu erfüllen und die darin festgelegten Nachweise auf Aufforderung unverzüglich beibringen zu können. Dies gilt auch für die vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft namhaft gemachten Dritten, insbesondere jene, auf welche sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Befugnis, technischen oder finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beruft. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft erklärt, über die geforderten Befugnisse zu verfügen, sei es auch unter Berufung auf Dritte (die dann ebenfalls anzuführen sind). Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft erklärt ferner, dass hinsichtlich der namhaft gemachten Dritten keine Ausschlussgründe gem. § 78 BVergG 2018 vorliegen.
Eigenerklärung. Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Eigenerklärung. Prüfung gemäß § 19 MiLoG 1. Referenz: Leistung, Auftragswert und Auftraggeber (Ansprechpartner und Telefonnr.) 2. Referenz: Leistung, Auftragswert und Auftraggeber (Ansprechpartner und Telefonnr.) 3. Referenz: Leistung, Auftragswert und Auftraggeber (Ansprechpartner und Telefonnr. Mein/ Unser Betrieb ist in folgender Berufsgenossenschaft: Bezeichnung: Mitgliedsnummer: Über mein/unser Unternehmen wurde ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen wurde beantragt oder mangels Masse abgelehnt oder das Unternehmen ist faktisch zahlungsunfähig. ja nein Hiermit wird erklärt, dass nachweislich auf keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, ein zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 GWB) zutrifft und ob eine schwere Verfehlung, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) oder ein weiterer fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt. Es liegt keine rechtskräftige Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach § 30 OWiG wegen einer der folgenden Straftaten bzw. nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten vor (§ 123 GWB): § 129 StGB Bildung krimineller Vereinigungen § 129a StGB Bildung terroristischer Vereinigungen § 129b StGB Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland § 89c StGB Terrorismusfinanzierung bzw. Beteiligung an einer solchen Tat § 261 StGB Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte § 263 StGB Betrug § 264 StGB Subventionsbetrug § 299 StGB Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr § 108e StGB Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern §§ 333, 334 StGB Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung - Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr §§ 232, 233 StGB Menschenhandel § 233a StGB Förderung des Menschenhandels Besteht ein Interessenkonflikt, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit vom öffentlichen Auftraggeber bei der Ja Nein Durchführung des Vergabeverfahrens in Frage stellt (§ 124 ‚Abs. 1 Nr. 5 GWB)? Besteht eine Wettbewerbsverzerrung dadurch, dass dieses Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens Ja Nein einbezogen war (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB)? Hat dieses Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrags eine wesentliche Anforderung erheblich oder daue...
Eigenerklärung. 3 Pflichten des Auftragnehmers 1) Der AN hat während der Vertragsdauer in allen Gebäudeteilen die Leistung gemäß der Leistungsbeschreibungen sach- und fachgerecht, entsprechend den allgemeinen anerkannten Regeln des Gebäudereinigerhandwerks und termingenau auszuführen.

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  • Erklärung Ich habe die Belehrung über das Widerrufsrecht zur Kenntnis genommen.

  • Schweigepflichtentbindungserklärung Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die, wie z. B. beim Arzt, einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtentbindung) voraus. In der Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung (Personenversicherung) ist daher im Antrag auch eine Schweigepflicht-Entbindungsklausel enthalten. Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die Datenverarbeitung und -nutzung nennen.

  • Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung 29.1 Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet werden. 29.2 Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach Absendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer Namensände- rung des Versicherungsnehmers. 29.3 Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung für seinen Gewerbebetrieb abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der ge- werblichen Niederlassung die Bestimmungen der Ziffer 29.2 entspre- chende Anwendung.

  • Teilnahmeerklärung Der koordinierende Vertragsarzt erklärt sich unter Xxxxxx seiner Funktion und entsprechend der Voraussetzungen als koordinierender Vertragsarzt nach § 3 gegenüber der KVH schriftlich auf der Teilnahmeerklärung gemäß der Anlage 5 zur Teilnahme am Disease-Management-Programm bereit. Wird die Teilnahme des Arztes am DMP durch die Qualifikation eines angestellten Arztes ermöglicht, so muss die Teilnahmeerklärung des anstellenden Vertragsarztes bzw. des anstellenden zugelassenen MVZ neben den administrativen Daten des anstellenden Vertragsarztes bzw. des anstellenden MVZ auch die administrativen Daten des angestellten Arztes (Name, Vorname, Arztnummer) aufführen. Die Anstellung eines neuen qualifizierten Arztes ist entsprechend mit dem in der Anlage 5a beigefügten Formular (Ergänzungserklärung Leistungserbringer) unverzüglich nachzuweisen. Durch die Anstellung eines neuen qualifizierten Arztes nach erneuter Genehmigung durch die KVH kann die Teilnahme am DMP ohne erneute Teilnahmeerklärung weitergeführt werden.

  • Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i. S. d. Art. 1 ausgetauschten EDI- Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvorschriften. 6.2 Die Nachrichten werden vom Sender im übertragenen Format und vom Empfänger in dem Format archiviert, in dem sie empfangen werden. Hierbei ist zusätzlich sicherzustellen, dass die Lesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewährleistet wird. 6.3 Die Parteien stellen sicher, dass elektronische Protokolle der EDI-Nachrichten problemlos zugänglich sind und bei Bedarf in einer für Menschen lesbaren Form reproduziert und gedruckt werden können. Betriebseinrichtungen, die hierzu erforderlich sind, müssen beibehalten werden.

  • Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers 23.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Ver- tragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt. Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, muss sich der Versicherungsnehmer so behandeln lassen, als habe er selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Einverständniserklärung Dieser Vertrag wird mit dem Unternehmen der Gruppe VTX Telecom SA abgeschlossen, das den Kunden am besten bedienen kann. Es ist auf der ersten Rechnung für die betroffene Leistung aufgeführt.

  • Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen. 4.2. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, kann der Lieferant angemessene Maßnahmen zur Durchsetzung seiner Forderung ergreifen; fordert der Lieferant erneut zur Zahlung auf oder lässt der Lieferant den Betrag durch einen Beauftragten einziehen, stellt der Lieferant dem Kunden die dadurch entstandenen Kosten pauschal gemäß Ziffer 16 in Rechnung. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein und darf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigen. Dem Kunden ist zudem der Nachweis gestattet, solche Kosten seien nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Höhe der Pauschale. 4.3. Einwände gegen Rechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, sofern die ernsthafte Mög- lichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht oder sofern der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vor- herigen Abrechnungszeitraum ist und der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt und solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion der Messeinrichtung festge- stellt ist. Rechte des Kunden nach § 315 BGB bleiben unberührt. 4.4. Gegen Ansprüche des Lieferanten kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. Dies gilt nicht für Ansprüche des Kunden gegen den Liefe- ranten aufgrund vollständiger oder teilweiser Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung der Lieferpflicht.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.