Angebotsunterlagen. Paragon behält sich an Abbildungen, Zeichnungen und Berechnungen und sonstigen Unterlagen das Eigentumsrecht und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Paragon durch den Lieferanten nicht zugänglich gemacht werden. Diese Unterlagen sind ausschließlich für die Fertigung aufgrund der Bestellung von Paragon zu verwenden. Nach Abwicklung der Bestellung sind diese Unterlagen unaufgefordert unverzüglich vom Lieferanten an Paragon zurückzugeben. Diese Unterlagen sind ebenfalls unverzüglich unaufgefordert vom Lieferanten an Paragon zurückzugeben, wenn der Lieferant innerhalb der Frist laut Xxxxxx 2 das Angebot auf einen Vertragsabschluss nicht annimmt.
Angebotsunterlagen. An verbindlichen Angeboten und unverbindlichen Offerten sowie Kostenvoranschlägen, Kalkulationen, Mustern, Modellen, Zeichnungen und anderen Unterlagen körperlicher oder unkörperlicher Art (nachfolgend zusammen den „Angebotsunterlagen“) behält sich M&M alle eigentums- und ggf. urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Angebotsunterlagen nur zur Angebotsprüfung zu nutzen und im Übrigen streng geheim zu halten; Dritten dürfen sie nur mit ausdrücklicher Zustimmung von M&M (in Schrift- oder Textform) bekannt gegeben werden. Wird M&M der Auftrag nicht erteilt, sind die Angebotsunterlagen unverzüglich oder endgültig zu vernichtet bzw. zu löschen.
Angebotsunterlagen. Katalogangaben, Abbildungen und Inhaltsangaben sind nur annähernd maßgebend, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt werden und sind keine Eigenschaftszusicherungen.
Angebotsunterlagen. 3.1. Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten etc. enthaltenen Angaben über Gewicht, Maß, Fassungsvermögen, Preis, Leistung und dergleichen sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist.
3.2. An Plänen, Skizzen, Kostenvoranschlägen und sonstigen technischen Unterlagen, Katalogen, Prospekten, Abbildungen und dergleichen behält SCHWING sich Eigentums- und Urheberrechte vor. Jede Verwertung, Vervielfältigung, Reproduktion, Verbreitung und Aushändigung an Dritte, Veröffentlichung und Vorführung darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von SCHWING erfolgen.
Angebotsunterlagen a) An CAD-Modellen, Abbildungen, Bildern, Kenntnissen, Muster, Zeichnungen, Werkzeugen sowie sonstigen Unterlagen behält der AG sich Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des AG nicht zugänglich gemacht werden und sind ausschließlich für die Fertigung beim AN aufgrund der Bestellung des AG zu verwenden. Nach Abwicklung der Bestellung sind die Unterlagen unaufgefordert und vollständig dem AG zurückzugeben oder die Daten, einschließlich der davon angefertigten Kopien, vollständig zu löschen und zu vernichten.
Angebotsunterlagen. Das Sacheigentum an zum Angebot des Auftragnehmers gehörigen Unterlagen und Angebotsbestandteilen, z.B. Mustern, Plänen, Zeichnungen/Skizzen oder Fotographien geht, soweit nichts anderes vereinbart ist, ohne gesonderte Vergütung und ohne Anrechnung auf die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung auf den Auftraggeber über. Das gilt auch für nach Maßgabe des Auftrags nachträglich bereitzustellende Muster (z. B. Ausfall- , Entwicklungs- oder Typmuster) sowie vom Auftragnehmer in Erfüllung des Auftrags zu liefernde Unterlagen.
Angebotsunterlagen. Zusammen mit den regulären Unterlagen sind durch den Lieferanten drei Konzepte über die Bearbeitung
a) während des Serienlaufs; b) Notfallkonzept für den Serienlauf; und c) für die Ersatzteilphase mit vorzulegen. 2. Lieferabrufe, Materialabrufe, Termine
a) Der Warenbezug erfolgt ausschließlich auf Basis eines Rahmenvertrags und einzelner, wie nachfolgend geschilderter Lieferabrufe. Lieferabrufe gliedern sich anhand der genannten Lieferdaten in die Teilbereiche „verbindlicher Abruf mit Abnahmeverpflichtung“ und in „unverbindliche Vorschau“, welche variabel ist. Als verbindlicher Abruf ist, außer bei ausdrücklich abweichender Vereinbarung, die eingeteilte Liefermenge des ersten Monatszeitraumes nach Übersendungsdatum des Abrufs zu werten. Alle terminlich dem ersten Monatszeitraum nachfolgenden Liefermengen sind eine unverbindliche Planungsvorschau. Mengen und Liefertermine eines zweiten Monatszeitraums und folgender Zeiträume können jederzeit geändert werden. Wird innerhalb des ersten Monatszeitraums kein neuer Abruf übermittelt, rücken Termine und Mengen des jeweiligen nächsten zweiten Monatszeitraums, als verbindliche Abrufe als neuer erster Monatszeitraum auf.
b) Lieferabruf-Änderungen innerhalb des ersten verbindlichen Abrufmonats sind zulässig. In diesem Fall wird der Lieferant soweit wie möglich den veränderten Abrufen ohne Mehrkosten entsprechen. 1. Offer documents Together with the regular documents, the supplier must submit three concepts for processing
a) during series production; b) emergency concept for series production; and c) for the spare parts phase.
Angebotsunterlagen. An von uns beim Lieferanten eingereichten Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte ausdrücklich vor; sie sind ausschließlich für die Bearbeitung unseres Auftrags zu verwenden; nach Bearbeitung unseres Auftrages sind uns sämtliche Unterlagen zurückzugeben.
Angebotsunterlagen. Bewerber haben die in der Angebotsaufforderung aufgeführten Erklärungen und Nachweise auszufüllen und einzureichen.
Angebotsunterlagen. An Zeichnungen, Entwürfen, Modellen. Mustern usw., die wir den Lieferanten zur Angebotsabgabe oder zur Ausführung eines Auftrages überlassen haben, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Der Lieferant verpflichtet sich ausdrücklich, die Ihm zur Verfügung gestellten Gegenstände ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten weder zur Einsichtnahme noch zur Verfügung zu überlassen oder sonst wie zuganglich zu machen sowie die hiernach hergestellten Waren weder in rohem Zustand noch als Halb- oder Fertigfabrikate ohne unsere schriftliche Einwilligung an Dritte zu liefern. Nach Abwicklung der Bestellung sind sie uns unaufgefordert zurück zu geben oder unwiederbringlich zu vernichten.