Angebotsunterlagen Musterklauseln

Angebotsunterlagen. Paragon behält sich an Abbildungen, Zeichnungen und Berechnungen und sonstigen Unterlagen das Eigentumsrecht und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Paragon durch den Lieferanten nicht zugänglich gemacht werden. Diese Unterlagen sind ausschließlich für die Fertigung aufgrund der Bestellung von Paragon zu verwenden. Nach Abwicklung der Bestellung sind diese Unterlagen unaufgefordert unverzüglich vom Lieferanten an Paragon zurückzugeben. Diese Unterlagen sind ebenfalls unverzüglich unaufgefordert vom Lieferanten an Paragon zurückzugeben, wenn der Lieferant innerhalb der Frist laut Xxxxxx 2 das Angebot auf einen Vertragsabschluss nicht annimmt.
Angebotsunterlagen. 2.1 Der Auftrag kommt durch unsere schriftliche Bestellung sowie durch Annahme des Lieferanten zustande. Nimmt der Lieferant eine Bestellung nicht innerhalb von fünf Werktagen an, so sind wir zum Widerruf berechtigt.
Angebotsunterlagen. An sämtlichen Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen – auch in elektronischer Form – behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Überlassung, Zurverfügungstellung oder Weitergabe an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Angebotsunterlagen. An verbindlichen Angeboten und unverbindlichen Offerten sowie Kostenvoranschlägen, Kalkulationen, Mustern, Modellen, Zeichnungen und anderen Unterlagen körperlicher oder unkörperlicher Art (nachfolgend zusammen den „Angebotsunterlagen“) behält sich M&M alle eigentums- und ggf. urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Angebotsunterlagen nur zur Angebotsprüfung zu nutzen und im Übrigen streng geheim zu halten; Dritten dürfen sie nur mit ausdrücklicher Zu stimmung von M&M (in Schrift- oder Textform) bekannt gegeben werden. Wird M&M der Auftrag nicht erteilt, sind die Angebotsunterlagen unverzüglich oder endgültig zu vernichtet bzw. zu löschen.
Angebotsunterlagen. 3.1. Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten etc. enthaltenen Angaben über Gewicht, Maß, Fassungsvermögen, Preis, Leistung und dergleichen sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist.
Angebotsunterlagen. Katalogangaben, Abbildungen und Inhaltsangaben sind nur annähernd maßgebend, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt werden und sind keine Eigenschaftszusicherungen.
Angebotsunterlagen. Angaben in Prospekten und sonstigen, dem Auftraggeber u¨bermittel- ten Unterlagen – wie zum Beispiel Abbildungen, Zeichnungen, Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben – sind, soweit sie nicht ausdru¨cklich als verbindlich bezeichnet sind, nur anna¨hernd maßgebend.
Angebotsunterlagen. 4.1 Das Konstruktionsbüro FEINER Kunststofftechnik GmbH behält sich Eigentums- und Urheberrechte an Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen vor, die als Angebotsunterlagen weitergegeben wurden. Die Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Konstruktionsbüro FEINER Kunststofftechnik GmbH.
Angebotsunterlagen. An Zeichnungen, Entwürfen, Modellen. Mustern usw., die wir den Lieferanten zur Angebotsabgabe oder zur Ausführung eines Auftrages überlassen haben, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Der Lieferant verpflichtet sich ausdrücklich, die Ihm zur Verfügung gestellten Gegenstände ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten weder zur Einsichtnahme noch zur Verfügung zu überlassen oder sonst wie zuganglich zu machen sowie die hiernach hergestellten Waren weder in rohem Zustand noch als Halb- oder Fertigfabrikate ohne unsere schriftliche Einwilligung an Dritte zu liefern. Nach Abwicklung der Bestellung sind sie uns unaufgefordert zurück zu geben oder unwiederbringlich zu vernichten.
Angebotsunterlagen. An Texten und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.