Eigentum und Gültigkeit der Karte Musterklauseln

Eigentum und Gültigkeit der Karte. Die Karte bleibt im Eigentum der Bank. Sie ist nicht übertragbar. Die Karte ist nur für den auf der Karte angegebenen Zeitraum gültig. Mit der Aushändigung einer neuen, spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit, ist die Bank berechtigt, die alte Karte zurückzuver- langen. Endet die Berechtigung, die Karte zu nutzen, vorher (zum Beispiel durch Kündigung des Kartenvertrages), so hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich an die Bank zurückzugeben. Auf der Karte befindliche unternehmensgenerierte Zusatzan- wendungen hat der Karteninhaber bei dem Unternehmen, das die Zusatzanwendung auf die Karte aufgebracht hat, unverzüglich entfernen zu lassen. Die Möglichkeit zur weiteren Nutzung einer bank- generierten Zusatzanwendung richtet sich nach dem Vertragsverhält- nis zwischen dem Karteninhaber und der kartenausgebenden Bank. Die Bank behält sich das Recht vor, auch während der Laufzeit einer Karte diese gegen eine neue auszutauschen. Kosten entstehen dem Karteninhaber dadurch nicht.
Eigentum und Gültigkeit der Karte. Die Karte bleibt im Eigentum der Bank. Sie ist nicht übertragbar. Die Karte ist nur für den auf der Karte angegebenen Zeitraum gültig. Mit der Aushändigung einer neuen, spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit ist die Bank berechtigt, die alte Karte zurückzuverlangen. Endet die Berechtigung, die Karte zu nutzen, vorher (z.B. durch Kündigung des VISA Card Vertrages), so hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich an die Bank zurückzugeben. Die Bank behält sich das Recht vor, auch während der Laufzeit einer Karte diese gegen eine neue auszutauschen. Kosten entstehen dem Kartenin- haber dadurch nicht.
Eigentum und Gültigkeit der Karte. Die Karte bleibt im Eigentum der Bank. Sie ist nicht übertragbar. Die Karte ist nur für den auf der Karte angegebenen Zeitraum gültig. Mit der Aushändigung einer neuen, spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit, ist die Bank berechtigt, die alte Karte zurückzuver- langen. Endet die Berechtigung, die Karte zu nutzen, vorher (zum Beispiel durch Kündigung des MasterCard-Vertrages), so hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich an die Bank zurückzugeben. Auf der MasterCard befindliche unternehmensgenerierte Zusatzan- wendungen hat der Karteninhaber bei dem Unternehmen, das die Zusatzanwendung auf die MasterCard aufgebracht hat, unverzüglich entfernen zu lassen. Die Möglichkeit zur weiteren Nutzung einer bank- generierten Zusatzanwendung richtet sich nach dem Vertragsverhält-
Eigentum und Gültigkeit der Karte. 15.1 Die Karte bleibt im Eigentum der Bank. Sie ist nicht über- tragbar. Die Karte ist nur für den auf der Karte angegebe- nen Zeitraum gültig.
Eigentum und Gültigkeit der Karte. Die Karte bleibt im Eigentum der CS. Sie ist nicht übertragbar. Die Karte ist nur für den auf der Karte angegebenen Zeitraum gültig. Mit der Aushändigung einer neuen, spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit, ist die CS berechtigt, die alte Karte zurückzuverlangen. Endet die Berechtigung, die Karte zu nutzen, vorher (zum Beispiel durch Kündigung des MasterCard-Vertrages), so hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich an die CS zurückzugeben oder zu vernichten. Die CS behält sich das Recht vor, auch während der Laufzeit einer Karte diese gegen eine neue auszutauschen.
Eigentum und Gültigkeit der Karte. Die Karte bleibt im Eigentum der Bank. Sie ist nicht übertragbar. Die Karte ist nur für den auf der Karte angegebenen Zeitraum gültig. Mit Aushändigung einer neuen, spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit der alten Karte ist die Bank berechtigt, die alte Karte zurückzuverlangen beziehungsweise die Löschung einer digital genutzten Karte zu verlangen oder selbst zu veranlassen. Endet die Berechtigung, die Karte zu nutzen, vorher (zum Beispiel durch Kündigung der Kontover- bindung oder des Kartenvertrages), so hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich an die Bank zurückzugeben beziehungsweise die digital genutzte Karte zu löschen. Auf der Karte befindliche unternehmensgenerierte Zusatzanwendungen hat der Karteninhaber bei dem Unternehmen, das die Zusatzanwendung auf die Karte aufgebracht hat, unver- züglich entfernen zu lassen. Die Möglichkeit zur weiteren Nutzung einer bankgenerierten Zusatzanwendung richtet sich nach dem Vertragsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und der Bank. Die Bank behält sich das Recht vor, auch während der Laufzeit einer Debitkarte diese gegen eine neue auszutauschen. Kosten entstehen dem Kontoinhaber dadurch nicht. Mit Ausstellen einer neuen Karte wird die Bank zahlungsrelevante Daten der Karte durch Visa bei Akzeptanzstellen – soweit diese ebenfalls an dem Service teilnehmen – automa- tisch aktualisieren. Bei der Aktualisierung von zahlungsrelevanten Kartendaten handelt es sich um: Aktualisierungen zur Kontonummer (Folge- oder Ersatzkarte), das Ablaufdatum, die Mitteilung, dass das Konto geschlossen ist und die Empfehlung, den Kunden direkt zu kontaktieren.
Eigentum und Gültigkeit der Karte gestohlen, kommen sie ihm sonst abhanden oder werden die Karte oder die für Online­Bezahlvorgänge vereinbarten Authentifizierungselemente sonst missbräuchlich verwendet und kommt es dadurch zu einer nicht autorisierten Kartenverfügung in Form • der Abhebung von Bargeld oder • der Verwendung der Karte bei einem Vertragsunternehmen, so haftet der Karteninhaber nicht für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige verursacht werden, ohne dass es darauf ankommt, ob den Karteninhaber an dem Verlust, Diebstahl oder sonstigen Abhanden­ kommen oder sonstigen Missbrauch ein Verschulden trifft.
Eigentum und Gültigkeit der Karte comdirect bleibt Eigentümerin der Kreditkarte. Die Visa­Karte ist nicht übertragbar. Sie ist nur für den auf der Karte angegebenen Zeitraum gültig. comdirect ist mit der Aushändigung einer neuen Kreditkarte, spä­ testens aber nach Ablauf der Gültigkeit berechtigt, die alte Kreditkarte alleine oder zusammen mit der gleichzeitig ausgegebenen Debitkarte zurückzuverlangen. Endet die Berechtigung, die Karte zu nutzen, vorher (zum Beispiel durch Kündigung des Kreditkartenvertrages), so hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich an comdirect zurückzugeben. Auf der Kreditkarte ggf. befindliche unternehmensgenerierte Zusatzanwen­ dungen hat der Karteninhaber bei dem Unternehmen, das die Zusatzan­ wendungen auf die Kreditkarte aufgebracht hat, unverzüglich entfernen zu lassen. Die Möglichkeit zur weiteren Nutzung einer ggf. bankgene­ comdirect wird die Karte entsperren oder diese durch eine neue Karte ersetzen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Auch hierüber unterrichtet sie den Karteninhaber unverzüglich.
Eigentum und Gültigkeit der Karte. Die Karte/n bleibt/bleiben im Eigentum der Bank. Sie ist/sind nicht übertragbar. Die Bank behält sich das Recht vor, auch während der Laufzeit einer Karte diese gegen eine neue auszutauschen; Kosten entstehen dem Karteninhaber dadurch nicht. Die Kar- te/n ist/sind nur für den auf der/den Karte/n angegebenen Zeitraum gültig.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

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  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

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