EIGENTUMSRECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN Musterklauseln

EIGENTUMSRECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN. 3.1 Sie oder Ihre Lizenzgeber behalten alle Eigentums-, Immaterialgüter-, und sonstigen Schutzrechte an Ihren Inhalten (Definition siehe unten). Wir oder unsere Lizenzgeber behalten alle Eigentums-, Immaterialgüter- und sonstigen Schutzrechte an den Services, Bearbeitungen hiervon und an allem, was von uns oder in unserem Auftrag im Rahmen des Rahmenvertrags entwickelt oder bereitgestellt wird.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.