Eigentumsvorbehalt, erweitertes Pfandrecht. 1. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an allen dem Kunden überlassenen Zubehör- und Ersatzteilen („Vorbehaltsware“) bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Prüfauftrag vor. Weitergehende Sicherungsvereinbarungen können getroffen werden.
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Samples: www.industrie-technik-kling.de
Eigentumsvorbehalt, erweitertes Pfandrecht. 1. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an allen dem Kunden überlassenen Zubehör- und Ersatzteilen („"Vorbehaltsware“") bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Prüfauftrag vor. Weitergehende Sicherungsvereinbarungen können getroffen werden.
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Samples: www.heidkamp-hebezeuge.de
Eigentumsvorbehalt, erweitertes Pfandrecht. 1. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an allen dem Kunden überlassenen Zubehör- und Ersatzteilen („Vorbehaltsware“") bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Prüfauftrag vor. Weitergehende Sicherungsvereinbarungen können getroffen werden.
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Samples: www.goltz-seile.de
Eigentumsvorbehalt, erweitertes Pfandrecht. 1. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an allen dem Kunden überlassenen Zubehör- verwendeten Zubehör-, Ersatzteilen und Ersatzteilen („Vorbehaltsware“) Austauschaggregaten bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Prüfauftrag Auftrag vor. Weitergehende Sicherungsvereinbarungen können getroffen werden.
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Samples: prechtel-forchheim.de