Common use of Eigentumsvorbehalt, erweitertes Pfandrecht Clause in Contracts

Eigentumsvorbehalt, erweitertes Pfandrecht. 1. Kaufgegenstände sowie alle im Rahmen von Werkaufträgen eingebauten Zubehör-, Ersatzteile und Tauschaggregate bleiben bis zum Ausgleich der uns aus dem Vertrag oder aus früheren Lieferungen und Leistungen gegen den Kunden zustehenden Forderungen unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die wir gegen den Kunden im Zusammenhand mit dem Kaufgegenstand, z.B. aufgrund von Reparaturen oder sonstigen Leistungen, nachträglich erwerben. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die Forderungen, die die Fa. Marschall Fahrzeugbau GmbH aus ihren laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Käufer zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt. Wir sind jedoch bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Kaufgegenstand herauszuverlangen. Verlangen wir Herausgabe des Kaufgegenstandes, ist der Käufer unter Ausschluss von etwaigen Zurückbehaltungsrechten verpflichtet, den Kaufgegenstand unverzüglich an uns herauszugeben. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Zurücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, ermittelt ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger den Schätzpreis. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10% des Verwertungserlöses einschl. Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist. Der Erlös wird dem Käufer nach Abzug der Kosten und sonstiger mit dem Kaufvertrag zusammenhängenden Forderungen der Fa. Marschall Fahrzeugbau GmbH ausgekehrt. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige, unsere Sicherung beeinträchtigt Überlassung des Kaufgegenstandes sowie seine Veränderung zulässig. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes oder vergleichbaren Papieren der Fa. Marschall Fahrzeugbau GmbH zu. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere von Pfändungen des Kaufgegenstandes oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt, hat der Käufer uns sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederherbeischaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen. Bei Lieferung von neu hergestellten Sachen sowie von gebrauchten Sachen mit einem Wert von über 5.000,-- € hat der Käufer unverzüglich für die Dauerndes Eigentumsvorbehaltes eine Versicherung gegen Feuer-, Wetter- und Diebstahlschäden, bei Kraftfahrzeugen eine Vollkaskoversicherung mit angemessener Selbstbeteiligung, abzuschließen. Die Rechte aus dem Versicherungsvertrag tritt der Käufer hiermit der Fa. Marschall Fahrzeugbau GmbH ab, die die Abtretung annimmt. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung trotz schriftlicher Mahnung der Fa. Marschall Fahrzeugbau GmbH nicht nach, kann diese selbst die oben angeführten Versicherungen auf Kosten des Käufers abschließen, die Prämienbeträge verauslagen und als Teile der Forderung aus dem Kaufvertrag einziehen. Die Leistungen aus den oben angeführten Versicherungen sind für die Wiederinstandsetzung des Kaufgeschehens zu verwenden. Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und alle vom Hersteller vorgesehen Wartungsarbeiten sowie erforderliche Instandsetzungen unverzüglich ausführen zu lassen. Ist der Abnehmer ▇▇▇▇▇▇▇▇, für den der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, so ist er berechtigt den Kaufgegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer unbeschadet unser Eigentumsrecht hiermit die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstige Ansprüche gegen seinen Kunden schon jetzt mit allen Nebenrechten im Voraus bis zur vollständigen Tilgung aller unserer Forderungen an uns ab. Die Firma Marschall Fahrzeugbau GmbH nimmt die Abtretung an. Das gleiche gilt, wenn der Käufer die Ware verarbeitet oder einbaut. Übersteigt der Wert der uns gegebenen oder einbehaltenen Sicherheiten unsere Forderung gegen den Kunden insgesamt mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen unseres Kunden verpflichtet, übersteigende Sicherheiten dem Kunden freizugeben bzw. an ihn zurückzuübertragen. 2. Bei Reparaturen ersetzte Teile gehen, vorbehaltlich anderer Vereinbarungen, in unser Eigentum über. 3. Der Fa. Marschall Fahrzeugbau GmbH stehen wegen ihrer Forderungen aus einem Werkvertrag ein vertragliches Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrages in ihren Besitz gelangten Auftragsgegenstand zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht erden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für eine Pfandverkaufsandrohung durch uns genügt die Absendung einer schriftlichen Benachrichtigung and die uns angegebene Adresse des Auftraggebers. Die Eigentumsvorbehaltsrechte aus VI erlöschen nicht dadurch, dass die Forderungen durch Scheck bezahlt und über Wechsel refinanziert werden. Wird das sog. Scheck- Wechselverfahren praktiziert, erlöschen die vorstehend vereinbarten Sicherungsrechte erst dann, wenn die Refinanzierungswechsel endgültig von den Kunden eingelöst sind.

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Sources: Allgemeine Geschäfts Und Lieferbedingungen

Eigentumsvorbehalt, erweitertes Pfandrecht. 1. Kaufgegenstände sowie alle im Rahmen von Werkaufträgen eingebauten Zubehör-, Ersatzteile 6.1 Wertz behält sich das Eigentum an allen Produkten (Vorbehaltsware) und Tauschaggregate bleiben zusätzlich geschuldeten Nebenleistungen bis zum Ausgleich zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Wertz aus der uns aus dem Vertrag oder aus früheren Lieferungen und Leistungen gegen den Kunden Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen unser Eigentumvor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die wir gegen den Kunden im Zusammenhand mit dem Kaufgegenstand, z.B. aufgrund von Reparaturen oder sonstigen Leistungen, nachträglich erwerben. Ist Bei laufender Rechnung dient das gesamte Vorbehaltsgut zur Sicherung der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die Forderungen, die die Fa. Marschall Fahrzeugbau GmbH aus ihren laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Käufer zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt. Wir sind jedoch bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Kaufgegenstand herauszuverlangen. Verlangen wir Herausgabe des Kaufgegenstandes, ist der Käufer unter Ausschluss von etwaigen Zurückbehaltungsrechten verpflichtet, den Kaufgegenstand unverzüglich an uns herauszugeben. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Zurücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, ermittelt ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger den Schätzpreis. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10% des Verwertungserlöses einschl. Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist. Der Erlös wird dem Käufer nach Abzug der Kosten und sonstiger mit dem Kaufvertrag zusammenhängenden Forderungen der Fa. Marschall Fahrzeugbau GmbH ausgekehrt. Saldenforderung. 6.2 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen die Weiterveräußerung, Verpfändung oder Sicherheitsübertragung der gelieferten Waren im Ganzen oder in Teilen an die Zustimmung eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige, unsere Sicherung beeinträchtigt Überlassung des Kaufgegenstandes sowie seine Veränderung zulässigin Textform von W ertz gebunden. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes oder vergleichbaren Papieren der Fa. Marschall Fahrzeugbau GmbH zu. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere von Pfändungen des Kaufgegenstandes oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt, hat Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind ordnungsgemäß zu verwahren und ausreichend gegen sämtliche im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb vorher- sehbare Risiken zu versichern. 6.3 Hat der Käufer uns sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisenVorbehaltsware zum Zweck der Weiterveräußerung erworben, ist ihm dies im ordentlichen Geschäftsgang gestattet. In jedem Fall der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt seine künftigen Ansprüche gegenüber seinen Käufern aus der Weiterveräußerung in vollem Umfang an Wertz ab. Wertz nimmt diese Abtretung hiermit an. Der Käufer trägt alle Kostenwird dies in seinen Büchern vermerken und bleibt zum Forderungsein- zug berechtigt. Dieses Recht steht auch Wertz zu wird es aber erst ausüben, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederherbeischaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen. Bei Lieferung von neu hergestellten Sachen sowie von gebrauchten Sachen mit einem Wert von über 5.000,-- € hat wenn der Käufer unverzüglich für die Dauerndes Eigentumsvorbehaltes seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, oder wenn eine Versicherung gegen Feuer-, Wetter- und Diebstahlschäden, bei Kraftfahrzeugen eine Vollkaskoversicherung mit angemessener Selbstbeteiligung, abzuschließen. Die Rechte aus dem Versicherungsvertrag tritt der Käufer hiermit der Fa. Marschall Fahrzeugbau GmbH ab, die die Abtretung annimmt. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung trotz schriftlicher Mahnung der Fa. Marschall Fahrzeugbau GmbH nicht nach, kann diese selbst die oben angeführten Versicherungen auf Kosten des Käufers abschließen, die Prämienbeträge verauslagen und als Teile der Forderung aus dem Kaufvertrag einziehen. Die Leistungen aus den oben angeführten Versicherungen sind für die Wiederinstandsetzung des Kaufgeschehens zu verwendenseine Zahlungsverpflichtungen gefährdende Vermögensverschlechte- rung eintritt (z. B. Insolvenzantrag). Der Käufer hat die Pflicht, W ertz in diesem Fall auf erstes Anfordern alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen auszuhändigen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbe- haltsware durch den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und alle vom Hersteller vorgesehen Wartungsarbeiten sowie erforderliche Instandsetzungen unverzüglich ausführen zu lassen. Ist der Abnehmer ▇▇▇▇▇▇▇▇, Käufer wird stets für den der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, so ist er berechtigt den Kaufgegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer unbeschadet unser Eigentumsrecht hiermit die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstige Ansprüche gegen seinen Kunden schon jetzt mit allen Nebenrechten im Voraus bis zur vollständigen Tilgung aller unserer Forderungen an uns ab. Die Firma Marschall Fahrzeugbau GmbH nimmt die Abtretung an. Das gleiche gilt, wenn der Käufer die Ware verarbeitet oder einbaut. Wertz vorgenommen. 6.4 Übersteigt der Wert der uns gegebenen oder einbehaltenen zugunsten von W ertz bestehenden Sicherheiten unsere Forderung gegen die Forderungen an den Kunden insgesamt Käufer um mehr als 2010 %, so sind wir ist Wertz auf Verlangen unseres Kunden verpflichtet, übersteigende des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten dem Kunden freizugeben bzw. an ihn zurückzuübertragennach seiner ▇▇▇▇ ver- pflichtet. 2. Bei Reparaturen ersetzte Teile gehen6.5 Verletzt der Käufer schuldhaft die vorstehenden Pflichten, vorbehaltlich anderer Vereinbarungen, in unser Eigentum überso berechtigt dies Wertz zum Rücktritt vom Vertrag. 3. Der Fa. Marschall Fahrzeugbau GmbH stehen wegen ihrer Forderungen aus einem Werkvertrag ein vertragliches Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrages in ihren Besitz gelangten Auftragsgegenstand zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht erden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für eine Pfandverkaufsandrohung durch uns genügt die Absendung einer schriftlichen Benachrichtigung and die uns angegebene Adresse des Auftraggebers. Die Eigentumsvorbehaltsrechte aus VI erlöschen nicht dadurch, dass die Forderungen durch Scheck bezahlt und über Wechsel refinanziert werden. Wird das sog. Scheck- Wechselverfahren praktiziert, erlöschen die vorstehend vereinbarten Sicherungsrechte erst dann, wenn die Refinanzierungswechsel endgültig von den Kunden eingelöst sind.

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Sources: Kaufvertrag

Eigentumsvorbehalt, erweitertes Pfandrecht. 1. Kaufgegenstände sowie alle im Rahmen von Werkaufträgen eingebauten Zubehör-, Ersatzteile und Tauschaggregate bleiben Wir behalten uns das Eigentum an allen verwendeten Zubehör-/ Ersatzteilen bis zum Ausgleich der uns Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag oder aus früheren Lieferungen und Leistungen gegen den Kunden zustehenden Forderungen unser EigentumRepara- tur- bzw. Wartungs-/Servicevertrag vor. Weitergehende Siche- rungsvereinbarungen können getroffen werden, bedürfen zu ih- rer Wirksamkeit aber der Schriftform. 2. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die wir gegen den Kunden im Zusammenhand mit dem Kaufgegenstand, z.B. aufgrund von Reparaturen oder sonstigen Leistungen, nachträglich erwerben. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die Forderungen, die die Fa. Marschall Fahrzeugbau GmbH aus ihren laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts Kunde ist der Käufer zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt. Wir sind jedoch bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Kaufgegenstand herauszuverlangen. Verlangen wir Herausgabe des Kaufgegenstandes, ist der Käufer unter Ausschluss von etwaigen Zurückbehaltungsrechten verpflichtet, den Kaufgegenstand unverzüglich an uns herauszugeben. Auf Wunsch des Käufersunsere Vorbehaltsgegenstände pfleg- lich zu behandeln und sie auf eigene Kosten zu versichern, der nur unverzüglich nach Zurücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kannzu- mindest gegen Diebstahl, ermittelt ein öffentlich bestellter Erdbeben, Feuer und vereidigter Sachverständiger den Schätzpreis. Sämtliche Kosten der Rücknahme Wasser sowie für Fälle schuldhafter Beschädigungen oder Zerstörung durch ihn, seine Organe und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10% des Verwertungserlöses einschl. Umsatzsteuer. Sie sind höher Mitarbeiter oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweistdurch Dritte. Der Erlös wird dem Käufer nach Abzug der Kosten und sonstiger mit dem Kaufvertrag zusammenhängenden Forderungen der Fa. Marschall Fahrzeugbau GmbH ausgekehrt. Solange der Eigentumsvorbehalt bestehtKunde tritt uns bereits jetzt etwaige Ansprüche gegen seine Versicherung, ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige, unsere Sicherung beeinträchtigt Überlassung des Kaufgegenstandes sowie seine Veränderung zulässig. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes oder vergleichbaren Papieren der Fa. Marschall Fahrzeugbau GmbH zu. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere von Pfändungen des Kaufgegenstandes oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt, hat der Käufer uns sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederherbeischaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen. Bei Lieferung von neu hergestellten Sachen sowie von gebrauchten Sachen mit einem Wert von über 5.000,-- € hat der Käufer unverzüglich für die Dauerndes Eigentumsvorbehaltes eine Versicherung gegen Feuer-, Wetter- und Diebstahlschäden, bei Kraftfahrzeugen eine Vollkaskoversicherung mit angemessener Selbstbeteiligung, abzuschließen. Die Rechte aus dem Versicherungsvertrag tritt der Käufer hiermit der Fa. Marschall Fahrzeugbau GmbH ab, die die Abtretung annimmt. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung trotz schriftlicher Mahnung der Fa. Marschall Fahrzeugbau GmbH nicht nach, kann diese selbst die oben angeführten Versicherungen auf Kosten des Käufers abschließen, die Prämienbeträge verauslagen und als Teile der Forderung aus dem Kaufvertrag einziehen. Die Leistungen aus den oben angeführten Versicherungen sind für die Wiederinstandsetzung des Kaufgeschehens zu verwenden. Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und alle vom Hersteller vorgesehen Wartungsarbeiten sowie erforderliche Instandsetzungen unverzüglich ausführen zu lassen. Ist der Abnehmer ▇▇▇▇▇▇▇▇, für den der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, so ist er berechtigt den Kaufgegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer unbeschadet unser Eigentumsrecht hiermit die ihm aus diesem Grunde zustehen, sowie etwaige sonstige Er- satzansprüche wegen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstige Ansprüche gegen seinen Kunden schon jetzt mit allen Nebenrechten im Voraus bis zur vollständigen Tilgung aller unserer Forderungen Vorbehaltsgegenstände an uns ab. Die Firma Marschall Fahrzeugbau GmbH nimmt die Abtretung an. Das gleiche gilt, wenn der Käufer die Ware verarbeitet oder einbaut. Übersteigt der Sollte eine solche Abtre- tung von Ansprüchen des Kunden den Wert der uns gegebenen oder einbehaltenen Sicherheiten unsere Forderung gegen den Kunden insgesamt unserer Ansprüche um mehr als 20%10 % übersteigen, so sind werden wir auf Verlangen unseres Kunden verpflichtet, übersteigende nach unserer ▇▇▇▇ Sicherheiten dem Kunden freizugeben bzw. an ihn zurückzuübertragen. 2. Bei Reparaturen ersetzte Teile gehen, vorbehaltlich anderer Vereinbarungen, in unser Eigentum überfreigeben. 3. Der FaUns steht wegen unserer Forderung aus dem Reparatur- bzw. Marschall Fahrzeugbau GmbH stehen wegen ihrer Forderungen aus einem Werkvertrag Wartungs-/Servicevertrag ein vertragliches Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrages Vertrages in ihren unseren Besitz gelangten Auftragsgegenstand Gegenstand des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht erdenwerden, soweit sie diese mit dem Auftragsgegenstand Leistungsgegenstand in Zusammenhang Zusam- menhang stehen. Für eine Pfandverkaufsandrohung durch uns genügt die Absendung einer schriftlichen Benachrichtigung and die uns angegebene Adresse des Auftraggebers. Die Eigentumsvorbehaltsrechte sonstige Ansprüche aus VI erlöschen nicht dadurchder Geschäftsver- bindung gilt das Pfandrecht nur, dass die Forderungen durch Scheck bezahlt und über Wechsel refinanziert werden. Wird das sog. Scheck- Wechselverfahren praktiziert, erlöschen die vorstehend vereinbarten Sicherungsrechte erst dann, wenn die Refinanzierungswechsel endgültig von den Kunden eingelöst soweit diese Ansprüche unbe- stritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 4. Der Kunde ist nur mit unserer ausdrücklichen und schriftlichen Einwilligung dazu berechtigt, die Vorbehaltsware zu verarbeiten und zu veräußern oder daran Sicherungseigentum Dritter zu be- gründen. 5. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf unser Eigentum hinweisen und uns hierüber informieren, um uns die Durchset- zung unserer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entste- henden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstat- ten, haftet hierfür der Kunde uns gegenüber. 6. Im Falle einer Übersicherung werden wir, soweit dies möglich ist, etwaige Sicherheiten freigeben, soweit deren realisierbarer Wert den Wert unserer Forderungen um mehr als 10 % über- steigt. 7. Treten wir bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbe- sondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungs- fall), sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

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Sources: Allgemeine Leistungsbedingungen (Alb) Für Reparatur , Wartungs Und Serviceleistungen

Eigentumsvorbehalt, erweitertes Pfandrecht. 1. Kaufgegenstände sowie alle im Rahmen von Werkaufträgen eingebauten Zubehör-, Ersatzteile und Tauschaggregate bleiben bis zum Ausgleich der uns aus dem Vertrag oder aus früheren Lieferungen und Leistungen gegen den Kunden zustehenden Forderungen unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch aus bestehen für alle Forderungen, die wir gegen den Kunden im Zusammenhand Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z.z. B. aufgrund von Reparaturen oder sonstigen Leistungen, nachträglich erwerben. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die Forderungen, die die Fa. Marschall Fahrzeugbau GmbH Wellmeyer aus ihren der laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber Geschäftsbeziehung mit dem Käufer Kunden hat. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Käufer zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Wir sind jedoch bei vertragswidrigem Verhalten des KäufersKommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, insbesondere bei Zahlungsverzug, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und können wir den Kaufgegenstand herauszuverlangenvom Käufer herausverlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist den Kaufgegenstand unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Verlangen wir Herausgabe des Kaufgegenstandes, ist der Käufer unter Ausschluss von etwaigen Zurückbehaltungsrechten verpflichtet, den Kaufgegenstand unverzüglich an uns herauszugeben. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Zurücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, kann und auf Kosten des Käufers ermittelt ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger den Schätzpreis. Wir sind berechtigt, den Kaufgegenstand zu diesem Schätzpreis zu übernehmen. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 1010 % des Verwertungserlöses einschl. Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist. Der Erlös wird Verwertungserlös bzw. der Kaufpreis bei Übernahme zum Schätzpreis mit dem Käufer nach Abzug der Kosten und sonstiger mit dem Kaufvertrag zusammenhängenden zusammenhängender Forderungen der Fa. Marschall Fahrzeugbau GmbH Wellmeyer ausgekehrt. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige, unsere Sicherung beeinträchtigt beeinträchtigende Überlassung des Kaufgegenstandes an Dritte sowie seine Veränderung zulässig. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes oder vergleichbaren Papieren der Fa. Marschall Fahrzeugbau GmbH Wellmeyer zu. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere von Pfändungen des Kaufgegenstandes oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Unternehmerpfandrechtes eine Werkstatt, hat der Käufer uns sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt unser Eigentumsvorbehaltsrecht hinzuweisen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederherbeischaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen. Bei Lieferung Lieferungen von neu hergestellten Sachen sowie von gebrauchten Sachen mit einem Wert von über 5.000,-- € 5.000,00 EUR hat der Käufer unverzüglich für die Dauerndes Eigentumsvorbehaltes Dauer des Eigentumsvorbehalts eine Versicherung gegen Feuer-, Wetter- und Diebstahlschäden, bei Kraftfahrzeugen eine Vollkaskoversicherung mit angemessener Selbstbeteiligung, Selbstbeteiligung abzuschließen. Die Rechte aus dem Versicherungsvertrag tritt der Käufer hiermit der Fa▇▇. Marschall Fahrzeugbau GmbH ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ab, die die Abtretung annimmt. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung trotz schriftlicher Mahnung der Fa. Marschall Fahrzeugbau GmbH Wellmeyer nicht nach, kann diese selbst die oben angeführten Versicherungen auf Kosten des Käufers abschließen, die Prämienbeträge verauslagen und als Teile der Forderung aus dem Kaufvertrag einziehen. Die Leistungen aus den oben angeführten aufgeführten Versicherungen sind für die Wiederinstandsetzung des Kaufgeschehens Kaufgegenstandes zu verwenden. Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und alle vom Hersteller vorgesehen vorgesehenen Wartungsarbeiten sowie erforderliche Instandsetzungen unverzüglich ausführen zu lassen. Ist der Abnehmer ▇▇▇▇▇▇▇▇, für den der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, so ist er berechtigt berechtigt, den Kaufgegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer unbeschadet unser Eigentumsrecht unserer Eigentumsrechte hiermit die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstige Ansprüche gegen seinen seine Kunden schon jetzt mit allen Nebenrechten im Voraus bis zur vollständigen Tilgung aller unserer Forderungen an uns ab. Die Firma Marschall Fahrzeugbau GmbH Fa. Wellmeyer nimmt die Abtretung an. Das gleiche gilt, wenn der Käufer die Ware verarbeitet oder einbaut. Übersteigt der Wert der uns gegebenen oder einbehaltenen Sicherheiten unsere Forderung Forderungen gegen den Kunden insgesamt mehr als 2020 %, so sind wir auf Verlangen unseres Kunden verpflichtet, übersteigende Sicherheiten dem Kunden freizugeben bzw. an ihn zurückzuübertragenzurück zu übertragen. 2. Bei Reparaturen ersetzte Teile gehen, vorbehaltlich anderer Vereinbarungen, in unser Eigentum über. 3. Der Die Fa. Marschall Fahrzeugbau GmbH Wellmeyer stehen wegen ihrer Forderungen aus einem Werkvertrag ein vertragliches Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrages in ihren Besitz gelangten Auftragsgegenstand zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht erdenwerden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für eine Pfandverkaufsandrohung durch uns genügt die Absendung einer schriftlichen Benachrichtigung and an die letzte uns angegebene Adresse des Auftraggebers. Die Eigentumsvorbehaltsrechte aus VI VI. erlöschen nicht dadurch, dass die Forderungen durch Scheck bezahlt und über Wechsel refinanziert werden. Wird das sog. Scheck- Scheck-Wechselverfahren praktiziert, erlöschen die vorstehend vereinbarten Sicherungsrechte erst dann, wenn die Refinanzierungswechsel endgültig von den Kunden eingelöst sind.

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