Common use of Eigentumswechsel Clause in Contracts

Eigentumswechsel. 1.4.1 Die Übertragung des Zwingernamens ist im Wege des Erbrechts möglich. Die Unterlagen sind zur Vergabe einer neuen Ordnungsziffer vom Landes-/Gruppenzuchtwart dem DTK vorzulegen. Eine Übertragung des Zwingernamens kann auch zu Lebzeiten auf Antrag genehmigt werden. Der Überneh- mer muss Vollmitglied im DTK sein. Im Antrag auf Übernahme des Zwingernamens muss der Übernehmer die ZEB ausdrücklich anerkennen. Die Genehmigung für eine Zwingerübernahme erteilt die Zuchtleitung. 1.4.2 Die Übertragung des Eigentums an einem Teckel erfolgt durch schriftliche Vereinbarung: 1.4.2.1 Verkauf oder Schenkung - ist durch Unterschrift mit Datum in der Rubrik „Eigentumswechsel“ in der Ah- nentafel zu bestätigen. Bleistifteintragungen auf Ahnentafeln /Registrierbescheinigungen sind ungültig. 1.4.2.2 Vermietung - ist vertraglich zu regeln (siehe Mustermietvertrag). Mietverträge sind unmittelbar nach Ab- schluss dem DTK zur Kenntnisnahme vorzulegen. 1.4.2.3 Im Wege des Erbrechts. Besitzerwechsel im Sinne des Erbrechts werden vom Zuchtbuchamt auf der Ahnen- tafel bestätigt.

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Samples: Zucht Und Eintragungsbestimmungen (Zeb), Zucht Und Eintragungsbestimmungen, Zucht Und Eintragungsbestimmungen (Zeb)

Eigentumswechsel. 1.4.1 Die Übertragung des Zwingernamens ist im Wege des Erbrechts möglich. Die Unterlagen sind zur Vergabe einer neuen Ordnungsziffer vom Landes-/Gruppenzuchtwart dem DTK vorzulegen. Eine Übertragung des Zwingernamens kann auch zu Lebzeiten auf Antrag genehmigt werden. Der Überneh- mer Übernehmer muss Vollmitglied Xxxxxxxxxxxx im DTK sein. Im Antrag auf Übernahme des Zwingernamens muss der Übernehmer die ZEB ausdrücklich anerkennen. Die Genehmigung für eine Zwingerübernahme erteilt die Zuchtleitung. 1.4.2 Die Übertragung des Eigentums an einem Teckel erfolgt durch schriftliche Vereinbarung: 1.4.2.1 Verkauf oder Schenkung - ist durch Unterschrift mit Datum in der Rubrik „Eigentumswechsel“ in der Ah- nentafel Ahnenta- fel zu bestätigen. Bleistifteintragungen auf Ahnentafeln /Registrierbescheinigungen sind ungültig. 1.4.2.2 Vermietung - ist vertraglich zu regeln (siehe Mustermietvertrag). Mietverträge sind unmittelbar nach Ab- schluss Abschluss dem DTK zur Kenntnisnahme vorzulegen. 1.4.2.3 Im Wege des Erbrechts. Besitzerwechsel im Sinne des Erbrechts werden vom Zuchtbuchamt auf der Ahnen- tafel Ahnentafel bestätigt.

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Samples: Zucht Und Eintragungsbestimmungen

Eigentumswechsel. 1.4.1 Die Übertragung des Zwingernamens ist im Wege des Erbrechts möglich. Die Unterlagen sind zur Vergabe einer neuen Ordnungsziffer vom Landes-/Gruppenzuchtwart dem DTK vorzulegen. Eine Übertragung des Zwingernamens kann auch zu Lebzeiten auf Antrag genehmigt werden. Der Überneh- mer Übernehmer muss Vollmitglied Xxxxxxxxxxxx im DTK sein. Im Antrag auf Übernahme des Zwingernamens muss der Übernehmer die ZEB ausdrücklich anerkennen. Die Genehmigung für eine Zwingerübernahme erteilt die Zuchtleitung. 1.4.2 Die Übertragung des Eigentums an einem Teckel erfolgt durch schriftliche Vereinbarung: 1.4.2.1 Verkauf oder Schenkung - ist durch Unterschrift mit Datum in der Rubrik „Eigentumswechsel“ in der Ah- nentafel Ahnen- tafel zu bestätigen. Bleistifteintragungen auf Ahnentafeln /Registrierbescheinigungen sind ungültig. 1.4.2.2 Vermietung - ist vertraglich zu regeln (siehe Mustermietvertrag). Mietverträge sind unmittelbar nach Ab- schluss Abschluss dem DTK zur Kenntnisnahme vorzulegen. 1.4.2.3 Im Wege des Erbrechts. Besitzerwechsel im Sinne des Erbrechts werden vom Zuchtbuchamt auf der Ahnen- tafel Ahnentafel bestätigt.

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Samples: Zucht Und Eintragungsbestimmungen (Zeb)