Eignung. dafür zu sorgen, dass die von der Dualen Hochschule Baden-Württemberg festgelegten Eignungsvoraussetzungen stets erfüllt sind; - dafür zu sorgen, dass die Feststellung ihrer Eignung durch den Örtlichen Hochschulrat und die Überwachung der Eignung durch die für die Qualitätssicherung zuständigen Gremien und Personen ermöglicht wird und die hierfür notwendigen Auskünfte erteilt und Unterlagen vorgelegt werden sowie die Besichtigung der Ausbildungsstätten gestattet wird;
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