Eignung. Der Verleiher steht dafür ein, dass die jeweilige persönliche und fachliche Eignung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die vorgesehene Tätigkeit besteht. Er ist verpflichtet, dem Entleiher auf Verlangen entsprechende Qualifikationsnachweise vorzulegen.
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Samples: Kooperationsvertrag Zur Arbeitnehmerüberlassung, Vertragsarten Für Außerunterrichtliche Angebote
Eignung. Der Verleiher steht dafür ein, dass die jeweilige persönliche und fachliche Eignung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die vorgesehene vorgesehen Tätigkeit besteht. Er ist verpflichtet, dem Entleiher auf Verlangen entsprechende Qualifikationsnachweise vorzulegen.
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Eignung. Der Verleiher steht dafür ein, dass ist für die jeweilige persönliche und fachliche berufliche Eignung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Arbeitnehmers für die vorgesehene Tätigkeit bestehtverantwortlich. Er ist verpflichtetverpflichtet sich, dem Entleiher auf Verlangen des Entleihers entsprechende Qualifikationsnachweise vorzulegen.
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Samples: Kooperationsvertrag