Regelmässige Nachprüfungen Musterklauseln

Regelmässige Nachprüfungen a) Regelmässige Nachprüfungen der in Kraftfahrzeugen eingebauten Geräte erfolgen mindestens alle zwei Jahre und können unter anderem im Rahmen der technischen Überwachung der Kraftfahrzeuge durchgeführt werden. Überprüft werden insbesondere: – ordnungsgemässe Arbeitsweise des Gerätes; – Vorhandensein des Prüfzeichens auf den Geräten; – Vorhandensein des Einbauschildes; – Unversehrtheit der Plomben des Gerätes und der anderen Einbauteile; – wirksamer Umfang der Reifen.

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.