Common use of Eingeschlossene Schäden Clause in Contracts

Eingeschlossene Schäden. Eingeschlossen sind abweichend von Ziffer 1.1, Ziffer 2, Ziffer 3 und Ziffer 21 AHB – auch ohne dass ein Gewässerschaden droht oder ein- tritt – Schäden an unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers, die dadurch verursacht werden, dass die gewässerschädlichen Stoffe bestimmungswidrig aus der Anlage nach Ziffer I.1 ausgetreten sind. Der Versicherer ersetzt die Aufwendungen zur Wiederherstellung des Zu- stands, wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende Wertver- besserungen sind abzuziehen. Ausgeschlossen bleiben Schäden

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Eingeschlossene Schäden. Eingeschlossen sind abweichend von Ziffer 1.1, Ziffer 2, Ziffer 3 und Ziffer 21 1 der AL-AHB 2008 – auch ohne dass ein Gewässerschaden droht oder ein- tritt eintritt – Schäden an unbeweglichen unbe- weglichen Sachen des Versicherungsnehmers, die dadurch verursacht werden, dass die gewässerschädlichen Stoffe bestimmungswidrig aus der Anlage nach (gemäß Ziffer I.1 13.9.1) ausgetreten sind. Dies gilt abweichend von Ziffer 7.1.4 (1) AL-AHB 2008 auch bei Schäden durch Abwässer. Der Versicherer ersetzt die Aufwendungen zur Wiederherstellung des Zu- standsZustands, wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende Wertver- besserungen Wertverbesse- rungen sind abzuziehen. Ausgeschlossen bleiben SchädenSchäden an der Anlage (gemäß Ziffer 12.3.1) selbst. Von jedem Schaden hat der Versicherungsnehmer 250 EUR selbst zu tragen.

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Samples: www.fvv.de

Eingeschlossene Schäden. Eingeschlossen sind abweichend von Ziffer 1.1, Ziffer 2, Ziffer 3 und Ziffer 21 1.1 AHB – auch ohne dass ein Gewässerschaden droht oder ein- tritt – Schäden an unbeweglichen Sachen des VersicherungsnehmersVersiche- rungsnehmers, die dadurch verursacht werden, dass die gewässerschädlichen Stoffe bestimmungswidrig aus der Anlage nach (gemäß Ziffer I.1 4.16.1.1) ausgetreten sind. Der Versicherer Ver- sicherer ersetzt die Aufwendungen zur Wiederherstellung Wiederherstel- lung des Zu- standsZustands, wie er vor Eintritt des Schadens bestandbe- stand. Eintretende Wertver- besserungen Wertverbesserungen sind abzuziehen. Ausgeschlossen bleiben SchädenSchäden an der Anlage selbst.

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Eingeschlossene Schäden. Eingeschlossen sind abweichend von Ziffer 1.1, Ziffer 2, Ziffer 3 und Ziffer 21 1.1 AHB – auch ohne ohne, dass ein Gewässerschaden droht oder ein- tritt eintritt Schäden Schä- den an unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers, die dadurch verursacht werden, dass die gewässerschädlichen Stoffe bestimmungswidrig aus der Anlage nach Ziffer I.1 ausgetreten sind. Dies gilt auch bei allmählichem Eindringen der Stoffe in die Sa- chen. Der Versicherer ersetzt die Aufwendungen zur Wiederherstellung Wieder- herstellung des Zu- standsZustands, wie er vor Eintritt des Schadens bestandbe- stand. Eintretende Wertver- besserungen Wertverbesserungen sind abzuziehen. Ausgeschlossen bleiben SchädenSchäden an der Anlage selbst.

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Samples: www.asspario.de

Eingeschlossene Schäden. Eingeschlossen sind abweichend von Ziffer 1.1, Ziffer 2, Ziffer 3 und Ziffer 21 1.1 AHB - auch ohne dass ein Gewässerschaden droht oder ein- tritt – eintritt - Schäden an Ihren unbeweglichen Sachen des VersicherungsnehmersSachen, die dadurch verursacht werden, dass die gewässerschädlichen Stoffe bestimmungswidrig aus der Anlage nach gemäß Ziffer I.1 19.3 ausgetreten sind. Der Versicherer ersetzt Wir ersetzen die Aufwendungen zur Wiederherstellung des Zu- standsZustands, wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende Wertver- besserungen Wertverbesserungen sind abzuziehen. Ausgeschlossen bleiben SchädenSchäden an der Anlage gemäß Ziffer 19.3 selbst. Ihre Selbstbeteiligung an jedem Schaden beträgt 250,- EUR.

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Samples: service.comfortplan.de