Einhaltung der Gesetze. Die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten im Rahmen der Systembedingungen und die Einreichung, Übermittlung oder der Empfang von Zahlungsaufträgen durch eine Zweigstelle des Teilnehmers führen in keiner Weise zu einem Verstoß gegen [Adjektiv, das den Staat bezeichnet] Recht.
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Einhaltung der Gesetze. Die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten im Rahmen der Systembedingungen und die Einreichung, Übermittlung oder der Empfang von Zahlungsaufträgen Geldübertragungsaufträgen durch eine Zweigstelle des Teilnehmers führen in keiner Weise zu einem Verstoß gegen [Adjektiv, das den Staat bezeichnet] Recht.
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