Einhaltung der Gesetze. Die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten nach Maßgabe der Systemgrundlagen und die Einreichung, die Übermittlung oder der Empfang von Zahlungsaufträgen durch eine Zweigstelle des T2S-Geldkontoinhabers führen in keiner Weise zu einem Verstoß gegen [Adjektiv, das den Staat bezeichnet] Recht.
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Einhaltung der Gesetze. Die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten nach Maßgabe der Systemgrundlagen und die Einreichung, die Übermittlung ťbermitt- lung oder der Empfang von Zahlungsaufträgen durch eine Zweigstelle des T2S-Geldkontoinhabers führen in keiner Weise zu einem Verstoß gegen [Adjektiv, das den Staat bezeichnet] Recht.
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