Einhaltung der Gesetze. 15.1 Der Lieferant hat alle einschlägigen Gesetze, Regelungen, Vorschriften und Verordnungen (insbesondere in Bezug auf faire Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit und die Einhaltung von Umwelt- und Umweltschutzanforderungen) jederzeit zu beachten. Der Lieferant wird Philips alle erforderlichen Informationen geben, damit Philips alle jeweils einschlägigen Gesetze, Vorschriften und Regelungen bei der Nutzung der Waren und Dienstleistungen einhalten kann. Handelt es sich beim Lieferanten um eine natürliche oder eine juristische Person, die Geschäfte in den USA tätigt und werden die Waren von Philips im Rahmen eines vom U.S. Staat vergebenen Vertrags oder Subunternehmervertrags verkauft, werden alle gültigen Beschaffungsvorschriften, die kraft U.S. Gesetzgebung Bestandteil eines solchen Vertrags werden, hiermit zum Bestandteil des Vertrags erklärt. Wenn der Lieferant außerdem eine natürliche oder juristische Person ist, die Geschäfte in den USA tätigt, werden die Abschnitte bezüglich Chancengleichheit beim Zugang zur Beschäftigung im "41 Code of Federal Regulations", Kapitel 60-1.4, 60-250.5, and 60-741.5, hiermit zum Bestandteil des Vertrags erklärt. 15.2 Der Lieferant bestätigt Philips, dass (i) er den gesetzlichen Mindestlohn leistet und verpflichtet sich, auch zukünftig die Anforderungen des Mindestlohngesetztes zu erfüllen; (ii) er nicht nach dem Mindestlohngesetz von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen ist und sich verpflichtet, im Falle eines Ausschlusses dies unverzüglich Philips schriftlich mitzuteilen (iii) er seine Nach- und Subunternehmer, Erfüllungsgehilfen, Beauftragten und Verleiher zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes und zur Bestätigung dessen Einhaltung entsprechend verpflichtet; und (iv) er im Falle von Dauerschuldverhältnissen, Sukzessivlieferungs- und Rahmenverträgen alle sechs Monate ab Vertragsschluss Philips gegenüber unaufgefordert eine verbindliche Erklärung zu Einhaltung der vorstehenden Verpflichtungen abgeben wird. 16.1. Soweit der Lieferant im Rahmen der Ausführung des Vertrags personenbezogene Daten verarbeitet, sichert der Lieferant zu: (a) alle für die Leistungen maßgeblichen gesetzlichen Regelungen und sonstige Vorschriften zum Schutz des Persönlichkeitsrechts und zum Datenschutz einzuhalten; (b) personenbezogene Daten nur insoweit und sofern zu verarbeiten, als dies (i) im Namen von oder zugunsten von Philips (ii) gemäß den Anweisungen von Philips, und (iii) zu dem nach dem Vertrag oder anderweitig von Philips autorisierten Zweck erfolgt, sowie (iv) zur Leistungserbringung und nach den Gesetzen erforderlich und gestattet; (c) die personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und ihre Sicherheit, Unversehrtheit und Verfügbarkeit zu bewahren; (d) geeignete fachliche, technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um die personenbezogenen Daten gegen unbefugte oder widerrechtliche Verarbeitung, vorhersehbaren Gefahren für die Sicherheit und Unversehrtheit und Verlust zu schützen; und (e) Philips umgehend über jeden tatsächlichen oder vermuteten Sicherheitszwischenfall bezüglich der personenbezogenen Daten informieren.
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Samples: Vertrag
Einhaltung der Gesetze. 15.1 Der Lieferant hat alle einschlägigen Gesetze, Regelungen, Vorschriften und Verordnungen (insbesondere in Bezug auf faire Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit und die Einhaltung von Umwelt- und Umweltschutzanforderungen) jederzeit zu beachten. Der Lieferant wird Philips Signify alle erforderlichen Informationen geben, damit Philips Signify alle jeweils einschlägigen Gesetze, Vorschriften und Regelungen bei der Nutzung der Waren und Dienstleistungen einhalten kann. .
15.2 Handelt es sich beim Lieferanten um eine natürliche Person, eine Personengesellschaft oder eine juristische Person, die Geschäfte in den USA tätigt und werden die Waren von Philips Signify im Rahmen eines vom U.S. Staat vergebenen Vertrags oder Subunternehmervertrags verkauft, werden alle gültigen Beschaffungsvorschriften, die kraft U.S. Gesetzgebung Bestandteil eines solchen Vertrags werden, hiermit zum Bestandteil des Vertrags erklärt. Wenn der Lieferant außerdem eine natürliche Person, eine Personengesellschaft oder juristische Person ist, die Geschäfte in den USA tätigt, werden die Abschnitte bezüglich Chancengleichheit beim Zugang zur Beschäftigung im "41 Code of Federal Regulations", Kapitel 60-1.4, 60-250.5, and 60-741.5, hiermit zum Bestandteil des Vertrags erklärt.
15.2 15.3 Der Lieferant bestätigt PhilipsSignify, dass (i) er den gesetzlichen Mindestlohn leistet und verpflichtet sich, auch zukünftig die Anforderungen des Mindestlohngesetztes zu erfüllen; (ii) er nicht nach dem Mindestlohngesetz von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen ist und sich verpflichtet, im Falle eines Ausschlusses dies unverzüglich Philips Signify schriftlich mitzuteilen (iii) er seine Nach- und Subunternehmer, Erfüllungsgehilfen, Beauftragten und Verleiher zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes und zur Bestätigung dessen Einhaltung entsprechend verpflichtet; und (iv) er im Falle von Dauerschuldverhältnissen, Sukzessivlieferungs- und Rahmenverträgen alle sechs Monate ab Vertragsschluss Philips Signify gegenüber unaufgefordert eine verbindliche Erklärung zu zur Einhaltung der vorstehenden Verpflichtungen abgeben wird.
15.4 Der Lieferant versichert, dass er, seine Verbundenen Unternehmen, ihre Gesellschafter, Geschäftsführer, Mitarbeiter, Vertriebspartner oder sonstige Dritte, die für sie tätig sind bzw. waren, in den vergangenen fünf (5) Jahren weder das Kartell- und Antikorruptionsrecht verletzt haben noch unter dem Verdacht stehen bzw. standen entsprechende Normen verletzt zu haben. 16.Datenschutz
16.1. Soweit Die Parteien halten die geltenden Datenschutzgesetze ein. Signify informiert hiermit den Lieferanten, dass Signify personenbezogene Daten gemäß der Lieferant Signify Datenschutzerklärung verarbeitet, die auf xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/xxxxxx/xxxxxxx/xxxxx-xxxxxxxxxxx/xxxxxxx-xxxxxx im Rahmen der Ausführung des Vertrags personenbezogene Daten verarbeitet, sichert der Bereich „rechtliche Informationen“ verfügbar ist. Der Lieferant erkennt dies an und stimmt ihr zu:
(a) alle für die Leistungen maßgeblichen gesetzlichen Regelungen und sonstige Vorschriften zum Schutz des Persönlichkeitsrechts und zum Datenschutz einzuhalten;
(b) personenbezogene Daten nur insoweit und sofern zu verarbeiten, als dies
(i) im Namen von oder zugunsten von Philips (ii) gemäß den Anweisungen von Philips, und (iii) zu dem nach dem Vertrag oder anderweitig von Philips autorisierten Zweck erfolgt, sowie (iv) zur Leistungserbringung und nach den Gesetzen erforderlich und gestattet;
(c) die personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und ihre Sicherheit, Unversehrtheit und Verfügbarkeit zu bewahren;
(d) geeignete fachliche, technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um die personenbezogenen Daten gegen unbefugte oder widerrechtliche Verarbeitung, vorhersehbaren Gefahren für die Sicherheit und Unversehrtheit und Verlust zu schützen; und
(e) Philips umgehend über jeden tatsächlichen oder vermuteten Sicherheitszwischenfall bezüglich der personenbezogenen Daten informieren.
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Samples: Data Privacy & Security
Einhaltung der Gesetze. 15.1 Der Lieferant hat alle einschlägigen Gesetze, Regelungen, Vorschriften und Verordnungen (insbesondere in Bezug auf faire Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit Chan- cengleichheit und die Einhaltung von Umwelt- und UmweltschutzanforderungenUmweltschutzanforderun- gen) jederzeit zu beachten. Der Lieferant wird Philips alle erforderlichen Informationen Infor- mationen geben, damit Philips alle jeweils einschlägigen Gesetze, Vorschriften und Regelungen bei der Nutzung der Waren und Dienstleistungen einhalten kann. Handelt es sich beim Lieferanten um eine natürliche oder eine juristische Person, die Geschäfte in den USA tätigt und werden die Waren von Philips im Rahmen eines vom U.S. Staat vergebenen Vertrags oder Subunternehmervertrags Subunternehmerver- trags verkauft, werden alle gültigen Beschaffungsvorschriften, die kraft U.S. Gesetzgebung Bestandteil eines solchen Vertrags werden, hiermit zum Bestandteil Be- standteil des Vertrags erklärt. Wenn der Lieferant außerdem eine natürliche oder juristische Person ist, die Geschäfte in den USA tätigt, werden die Abschnitte Ab- schnitte bezüglich Chancengleichheit beim Zugang zur Beschäftigung im "41 Code of Federal Regulations", Kapitel 60-1.4, 60-250.5, and 60-741.5, hiermit zum Bestandteil des Vertrags erklärt.
15.2 Der Lieferant bestätigt Philips, dass 16.1. Die in dieser Klausel verwendeten Definitionen haben die gleiche Bedeutung wie in der EU-Datenschutzgrundverordnung 2016/67 (i) er den gesetzlichen Mindestlohn leistet und verpflichtet sich, auch zukünftig die Anforderungen des Mindestlohngesetztes zu erfüllen; (ii) er nicht nach dem Mindestlohngesetz von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen ist und sich verpflichtet, im Falle eines Ausschlusses dies unverzüglich Philips schriftlich mitzuteilen (iii) er seine Nach- und Subunternehmer, Erfüllungsgehilfen, Beauftragten und Verleiher zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes und zur Bestätigung dessen Einhaltung entsprechend verpflichtet; und (iv) er im Falle von Dauerschuldverhältnissen, Sukzessivlieferungs- und Rahmenverträgen alle sechs Monate ab Vertragsschluss Philips gegenüber unaufgefordert eine verbindliche Erklärung zu Einhaltung der vorstehenden Verpflichtungen abgeben wird"DSGVO").
16.116.2. Soweit Für die Zwecke oder in Verbindung mit dem Vertrag kann der Liefe- rant personenbezogene Daten als unabhängiger Verantwortlicher oder als Auf- tragsverarbeiter verarbeiten.
16.3. Wenn der Lieferant im Rahmen der Ausführung des Vertrags als unabhängiger Verantwortlicher handelt, muss er personenbezogene Daten verarbeitetin Übereinstimmung mit dem gelten-den Recht verarbeiten. Wenn Philips personenbezogene Daten - die der DSGVO unterliegen - an den Lieferanten übermittelt, sichert darf der Lieferant zudiese personen- bezogenen Daten nur in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums oder in Ländern verarbeiten, die einen verbindlichen Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission erhalten haben. Ist dies nicht möglich, informiert der Lieferant Philips und arbeitet mit Philips zusammen, um die Beschränkung der Datenübermittlung in einer für beide Seiten akzeptablen Weise zu regeln.
16.4. Wenn der Lieferant als Auftragsverarbeiter handelt, darf er:
(a) alle für die Leistungen maßgeblichen gesetzlichen Regelungen und sonstige Vorschriften zum Schutz des Persönlichkeitsrechts und zum Datenschutz einzuhalten;
(bi) personenbezogene Daten nur insoweit und sofern zu verarbeiten, als dies
: (i) im Namen und zu- gunsten von oder zugunsten von Philips Philips; (ii) gemäß den im Vertrag dokumentierten Anweisungen von Philips; (iii) für die Erbringung der Waren oder Dienstleistungen; und (iv) in dem Maße, wie es die für den Lieferanten geltenden Gesetze vorschreiben; und
(ii) ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Philips keine perso- nenbezogenen Daten an Dritte weitergeben, es sei denn, eine solche Weiter- gabe ist erforderlich, um: (i) die Waren oder Dienstleistungen zu erbringen; (ii) einer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen; oder (iii) einer gültigen und verbindlichen Anordnung einer staatlichen Stelle oder eines Gerichts nachzu- kommen. Der Lieferant muss:
(iii) sicherstellen, dass seine Mitarbeiter und alle anderen Personen, die zur Verarbeitung personenbezogener Daten berechtigt sind: (i) über die Ver- traulichkeit der personenbezogenen Daten informiert sind; (ii) nur insoweit Zu- gang zu personenbezogenen Daten haben, als dies für die Bereitstellung der Waren oder Dienstleistungen erforderlich ist; und (iii) zu dem nach dem Vertrag sich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder anderweitig von Philips autorisierten Zweck erfolgt, sowie einer entsprechenden gesetzlichen Geheimhaltungs- pflicht unterliegen;
(iv) zur Leistungserbringung angemessene technische und nach den Gesetzen erforderlich organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit (einschließlich Vertraulichkeit, Integrität personenbezo- gener Daten und gestattetSchutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten) ergreifen;
(cv) Philips unverzüglich benachrichtigen, wenn der Lieferant Kenntnis von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten erhält. Eine sol- che Benachrichtigung kann per E-Mail an einen oder mehrere Vertreter von Philips erfolgen. Der Lieferant unternimmt angemessene Anstrengungen, um die personenbezogenen Ursache einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten vertraulich zu behandeln er- mitteln und ihre Sicherheitdie erforderlichen Schritte zu unternehmen, Unversehrtheit und Verfügbarkeit um die Ursache einer solchen Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu bewahrenbeheben;
(dvi) geeignete fachliche, technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen(unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung) angemessene Schritte unternehmen, um Philips mit geeigneten technischen und organisato- rischen Maßnahmen bei der Erfüllung der Verpflichtung von Philips zu unter- stützen, auf Anfragen von Personen zu reagieren, die personenbezogenen Daten gegen unbefugte oder widerrechtliche Verarbeitung, vorhersehbaren Gefahren für die Sicherheit und Unversehrtheit und Verlust zu schützenihre Rechte gemäß den geltenden Gesetzen ausüben; und
(evii) Philips umgehend über jeden tatsächlichen alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um die Einhaltung seiner Verpflichtungen nach geltendem Recht nachzu- weisen. Darüber hinaus muss der Lieferant auf Verlangen von Philips die Ein- richtungen, die er für die Verarbeitung personenbezogener Daten verwendet, für ei-ne Prüfung durch Philips oder vermuteten Sicherheitszwischenfall bezüglich durch einen von Philips beauftragten qua- lifizierten unabhängigen Dritten zugänglich machen. Der Lieferant darf
(viii) keine Unterauftragsverarbeiter ohne die vorherige schriftliche Zu- stimmung von Philips einsetzen; in jedem Fall muss der Lieferant (i) mit jedem Unterauftragsverarbeiter einen schriftlichen Vertrag abschließen, der Daten- schutzverpflichtungen enthält, die nicht weniger schützend sind als die des vor- liegenden Vertrags; und (ii) vorbehaltlich der Bedingungen des Vertrags für die Handlungen und Unterlassungen seiner Unterauftragsverarbeiter in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten in demselben Umfang haften, in dem der Lieferant haften würde, wenn er die Dienste eines Unterauftragsver- arbeiters selbst ausführen würde; und
(ix) personenbezogene Daten - vorbehaltlich der DSGVO - nur in Län- dern des Europäischen Wirtschaftsraums oder in Ländern verarbeiten, die ei- nen verbindlichen Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission erhalten haben. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Lieferant Philips infor- mieren und mit Philips zusammenarbeiten, um etwaige Beschränkungen der Datenübermittlung in einer für beide Seiten akzeptablen Weise zu regeln.
(x) Der Lieferant hat nach Beendigung der Dienstleistungen im Zusam- menhang mit der Verarbeitung nach Xxxx von Philips alle personenbezogenen Daten informierenzu löschen oder an Philips zurückzugeben und vorhandene Kopien zu löschen; Der Gegenstand der Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Bereitstel- lung der Waren oder Dienstleistungen. Die Art der Verarbeitung personenbe- zogener Daten kann Folgendes umfassen: Hosting und Speicherung, Daten- verarbeitung, Verwaltung von Serviceänderungen, technische Unterstüt- zung/Problemlösung und andere Dienstleistungen, die in der vom Lieferanten zur Verfügung gestellten Dokumentation aufgeführt sind oder anderweitig zwi- schen den Parteien vereinbart wurden. Zu den Kategorien von Personen, de- ren personenbezogene Daten vom Lieferanten verarbeitet werden, gehören: alle Personen, deren personenbezogene Daten dem Lieferanten von Philips (oder auf Anweisung von Philips) zur Verfügung gestellt werden, wie z. B. Mit- arbeiter von Philips, Verbraucher, Endnutzer und andere Personen. Zu den Katego-rien personenbezogener Daten können alle Daten gehören, die sich auf natürliche Personen beziehen, wie Vor- und Nachname und Kontaktinfor- mationen (E-Mail, Telefon, Adresse). Vorbehaltlich der Ziffer 16.4.(x) verarbei- tet der Lieferant personenbezogene Daten für die Dauer des Vertrags, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
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Samples: Vertrag
Einhaltung der Gesetze. 15.1 Der Lieferant hat alle einschlägigen Gesetze, Regelungen, Vorschriften und Verordnungen (insbesondere in Bezug auf faire Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit Chan- cengleichheit und die Einhaltung von Umwelt- und UmweltschutzanforderungenUmweltschutzanforderun- gen) jederzeit zu beachten. Der Lieferant wird Philips alle erforderlichen Informationen Infor- mationen geben, damit Philips alle jeweils einschlägigen Gesetze, Vorschriften und Regelungen bei der Nutzung der Waren und Dienstleistungen einhalten kann. Handelt es sich beim Lieferanten um eine natürliche oder eine juristische Person, die Geschäfte in den USA tätigt und werden die Waren von Philips im Rahmen eines vom U.S. Staat vergebenen Vertrags oder Subunternehmervertrags Subunternehmerver- trags verkauft, werden alle gültigen Beschaffungsvorschriften, die kraft U.S. Gesetzgebung Bestandteil eines solchen Vertrags werden, hiermit zum Bestandteil Be- standteil des Vertrags erklärt. Wenn der Lieferant außerdem eine natürliche oder juristische Person ist, die Geschäfte in den USA tätigt, werden die Abschnitte Ab- schnitte bezüglich Chancengleichheit beim Zugang zur Beschäftigung im "41 Code of Federal Regulations", Kapitel 60-1.4, 60-250.5, and 60-741.5, hiermit zum Bestandteil des Vertrags erklärt.
15.2 . Zum Zweck oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung kann es vorkommen, dass der Lieferant Informationen in jeglicher Form verarbeitet, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen ("Personenbezogener Da- ten"), einschließlich sensibler Daten von Personen. Die personenbezogenen Daten werden dem Lieferanten über die Produkte von (oder auf Anweisung von) Philips an den Lieferanten übermittelt, wie z. B. die von Verbrauchern und Mitarbeitern. Diese Ziffer 16 legt die Bedingungen sowie die jeweiligen Rechte und Pflichten der Parteien in Bezug auf eine solche Verarbeitung personenbe- zogener Daten fest. Die Dauer der Verarbeitung ergibt sich aus der Laufzeit zuzüglich des Zeit- raums vom Ablauf der Laufzeit bis zur Löschung oder Rückgabe der personen- bezogenen Daten durch den Lieferanten gemäß dieser Vereinbarung. Der Lieferant bestätigt Philipsverpflichtet sich und garantiert, dass er und seine Mitarbeiter, die an der Erfüllung dieser Vereinbarung beteiligt sind, Folgendes tun werden:
(i) er alle personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit allen Gesetzen und Vorschriften verarbeiten, die für die Verarbeitung, den gesetzlichen Mindestlohn leistet Schutz, die Vertraulich- keit oder die Sicherheit personenbezogener Daten gelten, sowie alle weiteren Anweisungen von Philips bezüglich der Verarbeitung. Bei Verwendung in die- ser Vereinbarung bedeutet "Verarbeitung" jeden Vorgang oder jede Reihe von Vorgängen, der/die mit automatischen Mitteln oder anderweitig durchgeführt wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Sammeln, Aufzeichnen, Neuordnen, Organisieren, Speichern, Laden, Anpassen oder Ändern, Abrufen, Abfragen, Anzeigen, Verwenden, Offenlegen, Verbreiten, Entfernen, Löschen oder Zerstören von personenbezogenen Daten ("Verarbeiten" und verpflichtet sich, auch zukünftig die Anforderungen des Mindestlohngesetztes zu erfüllen; "Verarbei- tet" sind entsprechend auszulegen);
(ii) er nicht nach dem Mindestlohngesetz von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen ist die personenbezogenen Daten angemessen und sich verpflichtet, im Falle eines Ausschlusses dies unverzüglich Philips schriftlich mitzuteilen (iii) er seine Nach- genau und Subunternehmer, Erfüllungsgehilfen, Beauftragten und Verleiher zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes und zur Bestätigung dessen Einhaltung entsprechend verpflichtet; und (iv) er im Falle von Dauerschuldverhältnissen, Sukzessivlieferungs- und Rahmenverträgen alle sechs Monate ab Vertragsschluss Philips gegenüber unaufgefordert eine verbindliche Erklärung zu Einhaltung der vorstehenden Verpflichtungen abgeben wird.
16.1. Soweit der Lieferant im Rahmen der Ausführung des Vertrags personenbezogene Daten verarbeitet, sichert der Lieferant zu:
(a) alle für die Leistungen maßgeblichen gesetzlichen Regelungen und sonstige Vorschriften zum Schutz des Persönlichkeitsrechts und zum Datenschutz einzuhalten;
(b) personenbezogene Daten nur insoweit und sofern zu verarbeiten, als dies
(i) im Namen von oder zugunsten von Philips (ii) gemäß den Anweisungen von Philips, und (iii) zu dem nach dem Vertrag oder anderweitig von Philips autorisierten Zweck erfolgt, sowie (iv) dies zur Leistungserbringung und nach den Gesetzen Bereitstellung der Produkte erforderlich und gestattetist;
(ciii) die personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und ihre Sicherheitnicht für Zwecke verarbeiten, Unversehrtheit und Verfügbarkeit zu bewahrendie von Philips nicht entsprechend autorisiert oder angewiesen wurden;
(div) geeignete fachlichesicherstellen, dass nur das Personal des Lieferanten, das mit der Erfüllung dieser Vereinbarung befasst ist, Zugang zu den personenbezogenen Daten hat, und von diesem Personal des Lieferanten verlangen, die Vertraulichkeit und Sicherheit der personenbezogenen Daten zu schützen und zu wahren;
(v) Philips erkennt an und stimmt zu, dass der Lieferant Unterprozessoren mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragen kann. Der Lieferant muss sicherstellen, dass Unterverarbeiter vertraglich an die gleichen Daten- schutzverpflichtungen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Da- ten gebunden sind, an die der Lieferant gemäß dieser Vereinbarung gebunden ist. Der Lieferant bleibt gegenüber Philips für die Vertragserfüllung durch den Unterauftragsverarbeiter sowie für alle Handlungen oder Unterlassungen des Unterauftragsverarbeiters in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten in vollem Umfang haftbar;
(vi) angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um ein angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten und per- sonenbezogene Daten zu schützen;
(vii) mit Philips zusammenarbeiten, wenn dies für die Durchführung der Daten- schutzfolgenabschätzungen von Philips erforderlich ist;
(viii) die personenbezogenen Daten gegen unbefugte nicht ohne vorherige schriftliche Genehmi- gung von Philips an Dritte weiterzugeben. Im Falle einer Anfrage zur Offenle- gung an eine zuständige staatliche oder widerrechtliche Verarbeitunghalbstaatliche Behörde oder ein Ge- richt, vorhersehbaren Gefahren für sofern dies gesetzlich zulässig ist, muss der Lieferant Philips über die Sicherheit genaue Art der Anfrage und Unversehrtheit und Verlust zu schützen; unddie rechtliche Verpflichtung, dieser Anfrage nach- zukommen, informieren;
(eix) Philips umgehend über jeden tatsächlichen unverzüglich informieren, nachdem der Lieferant oder vermuteten Sicherheitszwischenfall bezüglich Mitarbeiter des Lieferanten Kenntnis von einer Verletzung der personenbezogenen Daten erhalten haben. Der Lieferant wird unverzüglich alle notwendigen und ange- messenen Korrekturmaßnahmen ergreifen, um alle Mängel in seinen Sicher- heitsmaßnahmen zu beheben, und alle Maßnahmen im Zusammenhang mit einem solchen Sicherheitsvorfall ergreifen, die nach geltendem Recht und von Philips verlangt werden;
(x) Personenbezogene Daten nicht länger als notwendig aufbewahren, um Ver- pflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen oder erfüllen zu lassen. Vor- behaltlich der gesetzlichen und behördlichen Verpflichtungen des Lieferanten in Bezug auf die personenbezogenen Daten stellt der Lieferant sicher, dass der Lieferant und das Personal des Lieferanten, das die personenbezogenen Da- ten in seinem Auftrag verarbeitet, (a) alle in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befindlichen personenbezogenen Daten und alle Kopien davon auf erste Anforderung von Philips unverzüglich an Philips und/oder an einen von Philips ausgewählten Dritten zurückgibt; und (b) nach Beendigung der Verein- barung, aus welchem Grund auch immer, die Nutzung der personenbezogenen Daten einstellt und nach alleinigem Ermessen von Philips entweder die unver- zügliche und sichere Rückgabe an Philips und/oder an einen Dritten nach Xxxx von Philips oder die sichere Löschung und Vernichtung aller personenbezoge- nen Daten zusammen mit xxxxx Xxxxxx in seinem Besitz oder unter seiner Kon- trolle veranlasst;
(xi) sicherzustellen, dass Übertragungen von personenbezogenen Daten an verbundene Unternehmen oder Unterverarbeiter des Lieferanten auf der Grundlage eines gesetzlich anerkannten Übertragungsmechanismus erfolgen, wenn personenbezogene Daten außerhalb des Europäischen Wirtschafts- raums übertragen würden, wie es für die Bereitstellung der Produkte erforder- lich ist;
(xii) Philips ohne unangemessene Verzögerung über alle Beschwerden, An- träge oder Anfragen von Einzelpersonen zu informieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anträge auf Zugriff, Berichtigung oder Löschung perso- nenbezogener Daten. Der Lieferant wird der Person nicht direkt antworten, es sei denn, er erhält von Philips spezielle Anweisungen. Der Lieferant wird in jedem Fall mit Philips zusammenarbeiten, um Beschwerden, Anfragen oder Anfragen von Einzelpersonen zu bearbeiten und zu lösen.
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Samples: Definitions Agreement