Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde ist einverstanden, die Software und die Dokumentation unter Einhaltung aller für den Kunden geltenden Gesetze zu nutzen. Ohne die Allgemeingültigkeit der vorangehenden Bestimmung einzuschränken, darf der Kunde die Software bzw. die Dokumentation nur in dem nach den Exportgesetzen zulässigen Rahmen nutzen oder exportieren bzw. reexportieren. „Exportgesetze“ sind alle für den Kunden geltenden Gesetze über den Export und Reexport sowie die Exportvorschriften (EAR) des Ministeriums für Wirtschaft, Handel und wirtschaftliche Sanktionen der Vereinigten Staaten, des Office of Foreign Assets Control im Finanzministerium der USA und die Internationalen Waffenhandelsvorschriften (ITAR) des Außenministeriums der Vereinigten Staaten.
Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Sie bestätigen, dass Sie für Ihre Einhaltung aller geltenden Gesetze hinsichtlich der Verwendung oder Erfassung von Daten und Informationen durch den Dienst allein haftbar und verantwortlich sind. Sie sind auch verantwortlich für alle mit Persönlichen Daten im Zusammenhang stehenden Aktivitäten, einschließlich, aber ohne Beschränkung auf die Überwachung der Persönlichen Daten und die mit ihnen ausgeführten Aktivitäten sowie das Verhindern des Vorliegens unangemessener Daten und Unterbinden von Aktivitäten, die diese nutzen, einschließlich der Entfernung der Daten und des Entzugs der Zugriffsberechtigung für die Person, die diese Daten verfügbar macht. Sie sind verantwortlich für den Schutz und die Einschränkung des Zugriffs auf die Daten Ihrer Endnutzer durch Ihre Angestellten und für die Handlungen Ihrer Angestellten, denen Zugriff auf den Dienst gewährt wird.
Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Der Veranstalter ist für die Einhaltung aller, seine Veranstal- tung betreffenden, gesetzlichen Vorschriften, die Einholung von Genehmigungen und die Durchführung von behördlichen Anzeigen selber verantwortlich soweit im Vertrag oder in den Vertragsbedingungen keine abweichende Regelung ge- troffen ist. Messen und Ausstellungen sind insbesondere gewerberechtlich vom Veranstalter nach §§ 64, 65 i.V.m § 69 GewO festsetzten zu lassen.
Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Die Vertriebspartner sind verpflichtet, alle Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und Gesetzesbestimmungen, welches die Ausübung ihrer Tätigkeit als Vertreter betreffen, zu beachten und einzuhalten. Die Vertriebspartner werden hiermit darüber informiert, dass das Unternehmen mit Ausnahme der auf der offiziellen Website des Unternehmens aufgeführten Länder nicht in anderen Ländern oder Gerichtsbarkeiten tätig ist. Sollte sich ein Vertriebspartner dafür entscheiden, sein Geschäft auf einem Markt zu betreiben, den das Unternehmen nicht unterstützt, so geschieht dies auf eigene Initiative und auf eigenes Risiko. Der Vertriebspartner ist allein verantwortlich für die Erkundung, Ermittlung und Einhaltung aller rechtlichen und regulatorischen Anforderungen im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit seines Unternehmens in dem betreffenden Land (einschließlich der Beauftragung von Sachbearbeitern und Beratern, um die notwendigen Informationen und Unterstützung zu erhalten), und das Unternehmen ist nicht verpflichtet, dem Vertriebspartner in Bezug auf diese oder im Falle von Ereignissen jegliche Hilfestellung oder Unterstützung zu leisten. Die Nichteinhaltung und Befolgung der anwendbaren Gesetze, Vorschriften und Verordnungen bei der Ausübung der Geschäfte eines Vertriebspartners stellt eine schwerwiegende Verletzung der P&P dar und kann zur sofortigen Suspendierung oder sogar zur Beendigung der Vertriebspartnerschaft des verstoßenden Vertriebspartners führen. Er haftet ferner für alle Folgeschäden und Verluste, die dem Unternehmen durch seinen Verstoß gegen diese Klausel entstehen.
Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Die konzessionsrechtliche Verantwortung liegt alleine beim TV-Veranstalter. Der Werbeauftraggeber trägt für die von ihm zur Veröffentlichung an Admeira AG gegebene TV-Werbung und deren Inhalte die alleinige Verantwortung. Der Werbeauftraggeber verpflichtet sich, seine TV-Werbung, Inhalte, Produkte und sonstigen Informationen auf ihre Rechts- mässigkeit hin zu prüfen und leistet Gewähr dafür. Wird Admeira AG bzw. die SRG, inkl. deren Organmitglieder oder Mitarbeitende wegen der Rechtswidrigkeit von Informatio- nen des Werbetreibenden bzw. der Agentur oder wegen fehlender Zustimmung Dritter straf-, zivil- oder verwaltungsrecht- lich zur Verantwortung gezogen, so stellt der Werbeauftraggeber die Betroffenen von allen Ansprüchen frei und hält sie voll- umfänglich schad- und klaglos.
Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Jede Partei garantiert, dass der Inhalt der gesendeten oder empfangenen Nachrichten nicht von den gesetzlichen Bestimmungen ihres Unternehmens abweicht, deren Anwendung den Inhalt einer Nachricht einschränken könnte, und dass sie alle erforderlichen Maßnahmen ergreift, um die andere Partei unverzüglich über eine solche Abweichung zu informieren.