Einhaltung von Verpflichtungen. 1. Jede Vertragspartei trifft zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen aus diesem Ab- kommen alle erforderlichen Massnahmen allgemeiner oder besonderer Art. 2. Jede Vertragspartei stellt sicher, dass sämtliche Pflichten und Verpflichtungen aus diesem Abkommen durch ihre zentralen, regionalen und lokalen Regierungen und Behörden sowie durch nichtstaatliche Stellen, die in Ausübung der ihnen von zentralen, regionalen und lokalen Regierungen oder Behörden übertragenen Befug- nisse handeln, eingehalten werden.
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Samples: Umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, Befristetes Abkommen
Einhaltung von Verpflichtungen. 1. Jede Vertragspartei trifft zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen aus diesem Ab- kommen Abkommen alle erforderlichen Massnahmen allgemeiner oder besonderer Art.
2. Jede Vertragspartei stellt sicher, dass sämtliche Pflichten und Verpflichtungen aus diesem Abkommen durch ihre zentralen, regionalen und lokalen Regierungen und Behörden sowie durch nichtstaatliche Stellen, die in Ausübung der ihnen von zentralen, regionalen und lokalen Regierungen oder Behörden übertragenen Befug- nisse Befugnisse handeln, eingehalten werden.
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Samples: Freihandelsabkommen
Einhaltung von Verpflichtungen. 1. Jede Vertragspartei trifft zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen aus diesem Ab- kommen Abkommen alle erforderlichen erfor- derlichen Massnahmen allgemeiner oder besonderer Art.
2. Jede Vertragspartei stellt sicher, dass sämtliche Pflichten und Verpflichtungen aus diesem Abkommen Ab- kommen durch ihre zentralen, regionalen und lokalen Regierungen und Behörden sowie durch nichtstaatliche nicht- staatliche Stellen, die in Ausübung der ihnen von zentralen, regionalen und lokalen Regierungen oder Behörden übertragenen Befug- nisse Befugnisse handeln, eingehalten werden.
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Samples: Freihandelsabkommen
Einhaltung von Verpflichtungen. 1. Jede Vertragspartei trifft zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen aus diesem Ab- kommen alle erforderlichen Massnahmen allgemeiner oder besonderer Art.
2. Jede Vertragspartei stellt sicher, dass sämtliche Pflichten und Verpflichtungen aus diesem Abkommen durch ihre zentralen, regionalen und lokalen Regierungen und Behörden sowie durch nichtstaatliche Stellen, die in Ausübung der ihnen von zentralen, regionalen und lokalen Regierungen oder Behörden übertragenen Befug- nisse handeln, eingehalten werden.. 10 SR 0.631.112.514
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Samples: Freihandelsabkommen
Einhaltung von Verpflichtungen. 1. Jede Vertragspartei trifft zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen aus diesem Ab- kommen alle erforderlichen Massnahmen allgemeiner oder besonderer Art.
2. Jede Vertragspartei stellt sicher, dass sämtliche Pflichten und Verpflichtungen aus diesem Abkommen durch ihre zentralen, regionalen und lokalen Regierungen und Behörden sowie durch nichtstaatliche Stellen, die in Ausübung der ihnen von zentralen, regionalen und lokalen Regierungen oder Behörden übertragenen Befug- nisse handeln, eingehalten werden.. 7 SR 0.631.112.514
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Samples: Freihandelsabkommen
Einhaltung von Verpflichtungen. 1. ) Jede Vertragspartei trifft zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen aus diesem Ab- kommen Abkommen alle erforderlichen Massnahmen allgemeiner oder besonderer be- sonderer Art.
2. ) Jede Vertragspartei stellt sicher, dass sämtliche Pflichten und Verpflichtungen Ver- pflichtungen aus diesem Abkommen durch ihre zentralen, regionalen und lokalen Regierungen und Behörden sowie durch nichtstaatliche Stellen, die in Ausübung der ihnen von zentralen, regionalen und lokalen Regierungen oder Behörden übertragenen Befug- nisse Befugnisse handeln, eingehalten werden.
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Samples: Freihandelsabkommen