Einkaufsservice Musterklauseln

Einkaufsservice. Die Assistance organisiert auf Wunsch der versicherten Person einen Einkaufsservice innerhalb Deutschlands. Die Kosten für die Leistungen des Einkaufsservice trägt die ver- sicherte Person.
Einkaufsservice. Für den Xxxx wird folgende Regelung gewünscht: Der Einkaufsservice soll genutzt werden und die Abrechnung soll über das Barbetragskonto erfolgen. Die Teilnahme am Einkaufsservice wird nicht gewünscht. Viersen, den XX.XX.XXXX (Xxxx) (vertretungsberechtigte Person) Ich wurde über die Regelleistungen des Notburgahauses informiert. Ich weiß, dass ich meine ärztliche Betreuung personell wählen kann. Ebenso ist mir die Auswahl der Apotheke, der Krankengymnasten, Sanitätshäuser, kosmetischen und medizini- schen Fußpflege, Friseure und Geschäfte etc. möglich. Mir ist bekannt, dass die Mitarbeiter des Notburgahauses mir bei den Formalitäten und den Wegen behilflich sind oder diese übernehmen bzw. diese organisieren, wenn ich dieses nicht mehr alleine erledigen kann. Ich habe Verständnis dafür, dass sich diese Regelleistung nur auf das Stadtgebiet Viersen (Viersen, Dülken und Süchteln) beziehen kann, da nur die räumliche Nähe zu den Anbietern personell leistbar ist. Mit verschiedenen Leistungserbringern bestehen Kooperationsverträge, die die Dienste des Notburgahauses unterstützen. Ich willige der Inanspruchnahme dieser Dienste ein. Viersen, den XX.XX.XXXX (Xxxx) (vertretungsberechtigte Person) Sonstige Leistungen werden grundsätzlich nicht vereinbart. Hinsichtlich der Angebote des Sozialen Dienstes und der zusätzlichen Betreuung demenzerkrankter Gäste wird auf die nachstehende Wochenübersicht verwiesen: Dieser Wochenplan dient als Orientierung. Änderungen sind möglich, bitte beachten Sie die Informationstafeln in unseren Wohnbereichen. Name, Vorname
Einkaufsservice. Die Assistance organisiert auf Ihren Wunsch einen Einkaufs- service innerhalb Deutschlands. Die Kosten für die Leistungen des Einkaufsservice müssen Sie tragen.
Einkaufsservice. Für die Bewohnerin / den Bewohner wird folgende Regelung gewünscht: Der Einkaufsservice soll genutzt werden und die Abrechnung soll über das Barbetragskonto erfolgen. Die Teilnahme am Einkaufsservice wird nicht gewünscht. Viersen, den xx.xx.xxxx (Bewohnerin / Bewohner) (vertretungsberechtigte Person) Ich wurde über die Regelleistungen des Notburgahauses informiert. Ich weiß, dass ich meine ärztliche Betreuung personell wählen kann. Ebenso ist mir die Auswahl der Apotheke, der Krankengymnasten, Sanitätshäuser, kosmetischen und medizini- schen Fußpflege, Friseure und Geschäfte etc. möglich. Mir ist bekannt, dass die Mitarbeiter des Notburgahauses mir bei den Formalitäten und den Wegen behilflich sind oder diese übernehmen bzw. diese organisieren, wenn ich dieses nicht mehr alleine erledigen kann. Ich habe Verständnis dafür, dass sich diese Regelleistung nur auf das Stadtgebiet Viersen (Viersen, Dülken und Süch- teln) beziehen kann, da nur die räumliche Nähe zu den Anbietern personell leistbar ist. Mit verschiedenen Leistungserbringern bestehen Kooperationsverträge, die die Dienste des Notburgahauses unterstützen. Ich willige der Inanspruchnahme dieser Dienste ein. Viersen, den xx.xx.xxxx (Bewohnerin / Bewohner) (vertretungsberechtigte Person) Sonstige Leistungen werden grundsätzlich nicht vereinbart. Hinsichtlich der Angebote des Sozialen Dienstes und der zusätzlichen Betreuung de- menzerkrankter Bewohner wird auf die nachstehende Wochenübersicht verwiesen: Dieser Wochenplan dient als Orientierung. Änderungen sind möglich, bitte beachten Sie die Informationstafeln in unseren Wohnbereichen. Name, Vorname
Einkaufsservice. Einmal pro Woche werden für die versicherte Person Waren des täglichen Bedarfs eingekauft und notwendi- ge Besorgungen getätigt. Anfallende Gebühren und die Kosten für die eingekauften Waren übernehmen wir nicht. Wäscheservice Einmal pro Woche wird die notwendige Kleidung und Wäsche der versicherten Person gewaschen und ge- pflegt (trocknen, bügeln, etc.). Etwaige Kosten hierfür werden übernommen. Wohnungsreinigung Einmal pro Woche wird der Wohnraum (zum Beispiel Flur, Schlafzimmer, Wohnzimmer, Küche, Bad und Toi- lette) der versicherten Person im allgemein üblichen Umfang gereinigt. Voraussetzung ist, dass die Räume vor dem Ereignis in einem ordnungsgemäßen Zustand waren. Hausnotruf Der versicherten Person wird eine Hausnotrufanlage zur Verfügung gestellt und in der Wohnung installiert, sofern die erforderlichen technischen Voraussetzun- gen (Strom und Telefonanschluss) hierfür in der Woh- nung vorhanden sind. Über die Hausnotrufanlage ist für die versicherte Person rund um die Uhr eine Notruf- zentrale erreichbar, die im Notfall entsprechende Hilfe veranlasst.
Einkaufsservice. Bis zu zwei Mal in der Woche werden folgende Besor- gungen/Einkäufe durchgeführt, sofern die Notwendig- keit dafür besteht: - Zusammenstellung des Einkaufszettels für Gegen- stände des täglichen Bedarfs - Botengänge zur Bank, Sparkasse oder Behörden - Besorgen von Rezepten oder Medikamenten - Einkauf von Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs einschließlich Unterbringung der besorgten Gegenstände sowie - Einlieferung und Abholung von Wäsche bei der Reinigung Übernommen werden die Kosten für die mit der Leis- tung betraute Person. Kosten für die eingekauften Wa- ren oder bezogenen Dienstleistungen werden nicht übernommen.
Einkaufsservice. Für die Bewohnerin / den Bewohner wird folgende Regelung gewünscht: Die Teilnahme am Einkaufsservice wird nicht gewünscht.
Einkaufsservice. Für den Xxxx soll der Einkaufsservice genutzt werden und die Abrechnung soll über das Barbetragskonto erfolgen. Die Teilnahme am Einkaufsservice wird nicht gewünscht. Die Besorgungen erfolgen durch Angehörige, Bevollmächtigte oder Betreuer/in.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.