Einladung Musterklauseln

Einladung. Die Einladung erfolgt mindestens 20 Tage vor der Versammlung durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). Article 11 Notice Notice of the General Meeting of Shareholders shall be given by publication in the Swiss Official Gazette of Commerce (SOGC) at least 20 days before the date of the meeting.
Einladung. Die Ernteteiler*innen sind herzlich eingeladen, nach ihren zeitlichen Möglichkeiten und nach Absprache freiwillig beim Anbau auf dem Feld oder bei der Organisation mitzuhelfen, um die Verwirklichung der Idee selbst erleben zu können. Die Ernteteilerin/der Ernteteiler kann sich vorstellen, monatlich/wöchentlich (unzutreffendes bitte streichen) Stunden mitzuhelfen, wobei diese Angabe völlig unverbindlich ist und keinerlei Verpflichtung enthält.
Einladung zu den Wörrstädter Rückenwochen vom 14. – 27. März 2010 zu den Wörrstädter Rückenwochen vom 14. – 27. März 2011 Kostenlose Rückenmessungen und Beratungstermine unter Telefon 06732 - 1773 Krankenkassen zertifizierte Rückenkurse Zertifiziertes Fachgeschäft der Aktion Gesunder Rücken e.V. Jahre in Wörrstadt... Ulmenstraße 6 · Wörrstadt · 06732- 61370 ...dafür möchte ich mich bei meinen Gegen Rückenschmerzen und Verspannungen ...
Einladung. Art. 251
Einladung. Zum Jahresabschluss 2014 wurde ergänzend ein von ver.di-TV produzierter Animationsfilm zum Thema Selbstverwaltung vorge- stellt. Der Film ist als anschaulicher Einstieg in das Thema soziale Selbstverwaltung für Betriebs- und Personalversammlungen gedacht und für Veranstaltungen sehr gut einsetzbar. Sozialwahlen – Ergebnisse und Betreuung der gewählten Selbstverwalter/-innen Selbstverwaltung – Mitbestimmung der Gewerkschaften in der Arbeitsverwaltung am Donnerstag, dem 7. Mai 2015 in Berlin Bei den Sozialwahlen 2011 setzte sich der Trend der vorher- gehenden Wahlen im Wesentlichen fort: In allen Direktwahlen dominierten die Mitgliedervereinigungen; die Gewerkschaften konnten den Einbruch der 70er-Jahre nicht korrigieren; ver.di hat das Ergebnis bei einigen Kassen allerdings leicht verbessert. Nach den Sozialwahlen 2011 wurde die Betreuung der gewähl- ten ver.di-Mitglieder in den Selbstverwaltungen intensiviert. Mit den Schwerpunktthemen Krankenversicherung, Rentenversiche- rung und Geschichte der sozialen Selbstverwaltung wurde in Kooperation mit dem Bereich Genderpolitik in den Jahren 2011 bis 2013 jeweils ein Seminar zu Gender- und Sozialpolitik für ver.di-Selbstverwalter/-innen durchgeführt. Im Jahr 2014 wurden erstmals für jeden Zweig der Sozialversicherung spezifische ver.di-Tagungen für die Selbstverwalter/-innen durchgeführt. In der Veranstaltung zur gesetzlichen Krankenversicherung gab es zwei Schwerpunktthemen: die geplanten gesetzlichen Ände- rungen für die Sozialwahlen sowie die Einführung des Zusatz- beitrags, der ab 2015 allein von den Versicherten zu zahlen ist. Für die ver.di-Mitglieder in den Selbstverwaltungen der Unfallver- sicherung wurde im Mai 2014 eine Veranstaltung mit dem Thema „Umfassende Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit als Auftrag der Unfallversicherung – Anforderungen an die Selbstverwal- tung!“ durchgeführt. Im September 2014 fand die Selbstverwal- tertagung für die Kolleginnen und Kollegen in den Verwaltungs- räten und Beiräten der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter statt. In der Tagung wurde das Problem der fehlenden Mitent- scheidungsrechte der Beiräte der Jobcenter umfänglich diskutiert. Die vierte Selbstverwaltertagung richtete sich an die Kolleg/-innen in der gesetzlichen Rentenversicherung, wobei neben den Mit- gliedern aus den Vorständen und den Vertreterversammlungen auch zahlreiche Versichertenberater/-innen und -älteste teilnah- men, die für eine intensivere Verzahnung der verschiedenen Selbstverwalteraufgab...
Einladung zu einem klasse Online- Kindergottesdienst! OnlineKiko (Online Kindergottesdienst) xxx.xxxxxxxxxx.xxxxx.xx Junge M Mädchen
Einladung. Du selbst bist auch Beratungs- lehrer an einer beruflichen Schule in Baden-Baden.
Einladung. Die Ernteteilerin ist herzlich eingeladen, nach ihren zeitlichen Möglichkeiten und nach Absprache freiwillig beim Anbau auf dem Feld oder bei der Organisation mitzuhelfen, um die Verwirklichung der Idee selbst erleben zu können.
Einladung. 3.1. Vor jedem Event wird SIEMENS nach eigenem Ermessen ausgewählte Unternehmen zur Teilnahme an dem Event einladen, indem SIEMENS ihnen Informationen über den Event ("Event Specifics / eAgreement ") zur Verfügung stellt. Dazu gehören das im Event angewandte Verfahren, die Spezifikationen der Waren und / oder Leistungen, die SIEMENS zu beziehen beabsichtigt, sowie die Bedingungen, unter denen die Waren und / oder Leistungen erbracht werden sollen.
Einladung. Hinsichtlich der Gründe für eine Einladung von Geschäftsführern von Mitgliedsunterneh- men, Abgeordneten oder Beschäftigten in Ministerien und Behörden, Vertretern aus Po- litik, Pressevertretern oder sonstigen Beschäftigten in Mitgliedsunternehmen, zu einer/m Online-Veranstaltung/Web-Seminar, verweisen wir auf die Ausführungen zu Veranstal- tungen in Ziff. 6. Zudem dienen die Veranstaltungsformate als Plattform für den fachli- chen und politischen Austausch. Dies kommt uns und letztlich auch den Mitgliedsunter- nehmen sowie den Teilnehmern zugute. Zur Einladung nutzen wir die von Ihnen mitgeteilten und von uns in der Datenbank erfass- ten personenbezogenen Daten. Dies sind regelmäßig: Vor- und Nachname, Anrede, Jobti- tel, Titel, Position, Firma, Adresse (Straße, Postleitzahl, Ort) oder personalisierte E- Mailadresse, ggf. Parteizugehörigkeit. Die Einladung erfolgt per E-Mail an die in unserer Datenbank gespeicherte E-Mailadresse. Hinsichtlich politischer Kontakte oder Pressekontakte nutzen wir u.a. rechtlich zulässige Datenbanken oder offensichtlich zur öffentlichen Nutzung bereitgestellte Daten. Ihnen steht ein Widerrufs- und Widerspruchsrecht zu (s. o. Einleitung Ziff. IV. a. E.). Ma- chen Sie davon Gebrauch, werden Sie keine Einladung mehr erhalten. Sofern Sie sich für eine Videokonferenz anmelden, senden wir Ihnen einen Besprechungs- link zu und informieren Sie über das eingesetzte Tool. Hierbei stützen wir uns auf die Rechtsgrundlage des Vertrages gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DS-GVO ein. Mit den Tool-An- bietern wurden entsprechende Verträge zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ab- geschlossen. Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an den Videotoolanbieter erfolgt in der Regel nicht. Ggf. bestehen jedoch Zugriffsmöglichkeiten durch Drittländer (s. o.), die wir durch alle uns möglichen Schutzmaßnahmen minimieren. Ggf. erfolgt eine Übermittlung einer Teilnehmerliste an Referenten, damit diese ihren Vortrag an den Teilnehmerkreis anpassen können. Hierbei stützen wir uns auf die Rechts- grundlage des berechtigten Interesses unsererseits und das der Referenten gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DS-GVO. Allerdings wird vorab regelmäßig geprüft, ob eine Übermittlung der Funktion ausreicht. Sie werden separat darüber informiert, welches Tool zum Einsatz kommt und welche Ver- arbeitungstätigkeiten mittels des jeweiligen Tools vorgenommen werden. In der Regel werden mindestens folgende personenbezogene Daten verarbeitet: eingegebener Vor- und Nachname, ...