Einordnung der Leistung. Der Tarif ZUZAHLUNGSPRÜFUNG (partner) bietet der Apotheke die Möglichkeit, anhand der für ein Rezept relevanten Versichertennummer zu prüfen, ob durch den Versicherten eine Zuzahlung nach §§ 61 ff. des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) zu leisten ist. Die Prüfung des Zuzahlungsstatus ist eine Funktion welche über die SCANACS Plattform realisiert wurde und per API direkt in die Software der Apotheke (z. B. Warenwirtschaft) integriert ist. Die Prüfung ist für die Versicherten aller an der SCANACS Plattform teilnehmenden Krankenversicherungen möglich. Die Prüfung des Zuzahlungsstatus erfolgt auf der Grundlage der für ein jeweiliges Rezept relevanten Versichertennummer sowie des Namens bzw. IKs der entsprechenden Krankenversicherung des Versicherten. Diese Daten werden bei Rezeptvorlage von der Software in das System eingegeben und zur Statusprüfung online an die betreffende Krankenversicherung übertragen. Der von der Krankenversicherung an das System übermittelte Zuzahlungsstatus des jeweiligen Versicherten wird der Apotheke dann direkt in der Software angezeigt.
Einordnung der Leistung. Die Applikation Zuzahlungsprüfung bietet die Möglichkeit, für die auf einem Rezept aufgedruckte oder im E-Rezept vermerkte Versichertennummer zu prüfen, ob durch den Kunden eine Zuzahlung nach §§ 61 ff. des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) zu leisten ist. Die Prüfung ist für die Versicherten aller an der SCANACS Plattform teilnehmenden Krankenversicherungen möglich. Basis für die Prüfung sind die vom Arzt auf die Verordnung aufgebrachte und vom Anwender in die Applikation übertragene Information zur Versichertennummer und Krankenkasse. Das Ergebnis wird in der SCANACS-Software angezeigt.
Einordnung der Leistung. E-REZEPT DIRECT ist ein Service der scanacs direct GmbH zur direkten Abrechnung von E- Verordnungen (E-Rezepten) zwischen Apotheke und gesetzlicher Krankenversicherung. Die Leistungsabrechnung gegenüber der Krankenversicherung erfolgt im Rahmen dieses Services im Kontext der Arzneimittelabrechnungsvereinbarung gemäß § 300 SGB V insbesondere im eigenen Namen und auf eigene Rechnung des Apothekers. Die Leistung wird mittels der SCANACS-Plattform realisiert, welche die technische Infrastruktur zur Direktabrechnung stellt. Dementsprechend ist die Vereinnahmung, Verwaltung oder Weiterleitung der Abrechnungserlöse ebenso wie die Abrechnung von klassischen Papierrezepten (Muster 16) nicht teil des Leistungsumfanges des Service E-REZEPT DIRECT. Die Lizenz zur Nutzung des Apothekenwarenwirtschaftssystems ist ebenso nicht Teil der Leistung zum Service E-REZEPT DIRECT und daher separat beim Warenwirtschaftsanbieter zu beauftragen.
Einordnung der Leistung. CLEARING DIRECT ist ein Service der scanacs direct GmbH zur Bündelung und Abrechnung der Herstellerrabattabrechnungen nach § 130a SGB V, die im Rahmen der scanacs-Direktabrechnung im Namen und auf Rechnung der Apotheke erzeugt wurden. Das pharmazeutische Unternehmen erhält monatlich eine Sammelrechnung entsprechend der Vorgaben „Rahmenvertrag über die Abwicklung der Herstellerabschläge nach § 130a SGB V“ mit dem DAV. Die Erstattung der Forderungen erfolgt auf ein Geschäftskonto der scanacs direct GmbH oder auf das Geschäftskonto eines beauftragten Subunternehmens. SCANACS organisiert die Verteilung der eingegangenen Beträge an die Apotheken entsprechend der Forderungen.
Einordnung der Leistung. COMBI DIRECT ist ein Service der scanacs direct GmbH zur sicheren, schnellen und flexiblen Abrechnung von E-Rezepten und Papierbelegen über ein Apotheken-IK – unabhängig von der Warenwirtschaft. Die Leistung wird in Kooperation mit einem Partner-Rechenzentrum realisiert. Dazu schließt die Apotheke einen separaten Vertrag mit dem Partner-Rechenzentrum unter Einbeziehung der jeweils geltenden Abrechnungsbedingungen des Partners. Im Rahmen des Tarifs COMBI DIRECT stellt die scanacs direct GmbH die Software (SCANACS-Plattform) als technische Unterstützung zur Direktabrechnung von E-Rezepten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung der Apotheke gegenüber gesetzlichen Krankenkassen bereit. Die Auszahlungen durch die Krankenkassen sowie pharmazeutischen Hersteller erfolgen direkt auf das Geschäftskonto der Apotheke. Die Direktabrechnung über das scanacs-Portal erfolgt für alle Verordnungen, die als E-Rezept ausgestellt werden und ist mit allen gesetzlichen Kostenträgern möglich. Solange einzelne gesetzliche Krankenkassen auf eine gebündelte Rechnungsstellung der E-Rezepte und Papierbelege bestehen, erfolgt für diese Kassen die Bündelung durch das Partner-Rechenzentrum mit anschließender Auszahlung auf das Apotheken-Geschäftskonto. Ergänzend zur E-Rezept-Direktabrechnung erfolgt die gebündelte Rechnungsstellung von papiergebundenen Verordnungen als Sammelabrechnung gegenüber den Kostenträgern als Leistung des Partner-Rechenzentrums in Vertretung der Apotheke. Die Auszahlungen erfolgen durch das Partner- Rechenzentrum auf das Geschäftskonto der Apotheke. Die Sammelabrechnung erfolgt mit gesetzlichen und sonstigen Kostenträgern für alle Papierbelege nach §§ 300 und 302 SGB V.