Einreise- und Gesundheitsbestimmungen Musterklauseln

Einreise- und Gesundheitsbestimmungen. Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland ein gültiger Reisepass bzw. Personalausweis erforderlich ist und auch die Mitnahme dieses Dokumentes auf den entsprechenden Reisen seitens des Kunden persönlich gewährleistet ist. Bei einigen Reisen ist es sogar wichtig, dass Ihr Reisepass bis zu mehreren Monaten nach Rückkehr gültig ist. Unbeschadet der gesetzlichen Informationspflichten sind Sie für die Einhaltung der geltenden Pass-, Visa- Devisen-, Zoll-, Impfungs- und Gesundheitsbestimmungen verantwortlich. Bitte informieren Sie sich auch unter xxxxx://xxx.xxxxx.xx.xx/xxxxx-xxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxx/xxxxxxx Wenn bei Reisebeschreibung nicht anders angegeben, beträgt die Mindestteilnehmerzahl 25 Personen. Für den Fall der Nichterreichung kann die Reise abgesagt oder mit geringem Aufpreis durchgeführt werden.
Einreise- und Gesundheitsbestimmungen a) Die Information über solche Bestimmungen durch uns bei Buchung bezieht sich auf den Stand zu diesem Zeitpunkt. Soweit keine besonderen Angaben gemacht wurden, gehen wir davon aus, dass der Reisende die Staatsbürgerschaft des Staates besitzt, in dem seine angegebene Adresse liegt. Bei anderer Staatsbürgerschaft oder sonstigen Besonderheiten (z. B. doppelte Staatsbürgerschaft) bitten wir um Mitteilung.
Einreise- und Gesundheitsbestimmungen. (1) Bezüglich der Einreisebestimmungen wird grundsätzlich unterstellt, dass der Kunde und von ihm vertretene weitere Reiseteilnehmer deutsche Staatsangehörige sind, es sei denn, dass die Zugehörigkeit zu einem anderen Staat offensichtlich erkennbar ist oder 5vorFlug ausdrücklich mitgeteilt wurde.
Einreise- und Gesundheitsbestimmungen. 7.1. Informationen von Travador zu den Einreise- und Gesundheitsbe- stimmungen beziehen sich auf den Stand zum Zeitpunkt der Buchung. Bezüglich der Einreisebestimmungen wird dabei grundsätzlich unter- stellt, dass der Kunde und von ihm vertretene weitere Reiseteilnehmer deutsche Staatsangehörige sind, es sei denn, dass die Zugehörigkeit zu einem anderen Staat offensichtlich erkennbar ist oder xxxxxxxx.xxx ausdrücklich mitgeteilt wurde. Für die Einhaltung der für die Reise gel- tenden Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften in den jeweiligen Transit- und Zielgebietsländer ist der Reiseteilnehmer selbst verantwort- lich. Xxxxxxxx.xxx haftet bei gesonderter Beauftragung zur Beschaffung von Visa und sonstigen Reisepapieren nicht für deren rechtzeitige Ertei- lung und den rechtzeitigen Zugang dieser Reisepapiere, es sei denn, xxxxxxxx.xxx hat die Verzögerung schuldhaft verursacht.
Einreise- und Gesundheitsbestimmungen. B.12.1 Einreise- und Gesundheitsbestimmungen Für die Einhaltung der Impf-, Einreise-, Pass-, Zoll- und Devisenbestimmungen sind Sie selbst ver- antwortlich. Für Auskünfte stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Auf Wunsch besorgt Ihnen Rhyner Travel gegen Bezahlung gerne die Einholung allfälliger erforderlicher Visa, sofern die entsprechende Botschaft/Konsulat den Sitz in der Schweiz hat. Die Kosten für das Vi- sum und eine Dossiergebühr (siehe Anhang) wer- den Ihnen in Rechnung gestellt. Bei einem allfäl- ligen Transit müssen Sie die Einreise-, Pass-, Zoll-, Devisen- und Impfbestimmungen des Tran- sitlandes erfüllen. Xxxxxx Travel macht sie darauf aufmerksam, dass die Einreisebehörden Ihnen die Einreise verweigern können, wenn Sie nicht über die notwendigen Papiere verfügen. Gleiches gilt für Leistungsträger, die Leistungen verwei- gern können.
Einreise- und Gesundheitsbestimmungen. Die Kunden sind verpflichtet, sich rechtzeitig vor Reiseantritt über die ihre Staatsbürgerschaft jeweils geltenden Bestimmungen für die Einreise in das Urlaubsland, insbesondere die für die Erteilung von Einreisedokumenten (Reisepass Gültigkeit / Visa) geltenden Formalitäten und Fristen, sowie die zu beachtenden gesundheitspolizeilichen Formalitäten zu informieren. Eine Information seitens des Reiseveranstalters erfolgt ausdrücklich nicht. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich!
Einreise- und Gesundheitsbestimmungen. Informationen von xxxxxxxxxx.xx zu den Einreise- und Gesundheitsbestimmungen beziehen sich auf den Stand zum Zeitpunkt der Buchung. Bezüglich der Einreisebestimmungen wird dabei grundsätzlich unterstellt, dass der Kunde und von ihm vertretene weitere Reiseteilnehmer deutsche Staatsangehörige sind, es sei denn, dass die Zugehörigkeit zu einem anderen Staat offensichtlich erkennbar ist oder TravelBird ausdrücklich mitgeteilt wurde. Für die Einhaltung der für die Reise geltenden Pass-, Visa-, Zoll-, und Gesundheitsvorschriften in den jeweiligen Transit- und Zielgebietsländer ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich.
Einreise- und Gesundheitsbestimmungen. Für die Einhaltung der Impf-, Einreise-, Pass-, Zoll- und Devisenbestimmungen sind Sie selber verantwortlich. Für Auskünfte stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Auf Wunsch besorgt Ihnen " Burgturm Reisen " gegen Bezahlung gerne die Einholung allfällig erforderlicher Visa, sofern die entsprechende Botschaft/Konsulat einen Sitz in der Schweiz hat. Die Kosten für das Visum und eine Dossiergebühr werden Ihnen in Rechnung gestellt. Bei einem allfälligen Transit müssen Sie die Einreise-, Pass-, Zoll-, Devisen- und Impfbestimmungen des Transitlandes erfüllen.
Einreise- und Gesundheitsbestimmungen. 11.1 Es gelten grundsätzlich die jeweiligen Bestimmungen des Reiselandes, die bei der Einreise beachtet werden müssen. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften ist der Reiseteilnehmer eigenverantwortlich. Dieser muss sich rechtzeitig vor Reiseantritt über aktuell geltende Einreisebestimmungen zu erkundigen.

Related to Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.