EINREISEBESTIMMUNGEN Musterklauseln

EINREISEBESTIMMUNGEN. Die Kenntnisse und Informationsbeschaffung zu Einreisebestim- mungen sowie das Vorliegen der für die Reise notwendigen Doku- mente und deren Gültigkeit obliegen allein dem Reisenden. Der Reisende ist verpflichtet, die empfohlenen und vorgeschriebe- nen Gesundheits- und Einreisebestimmungen der Transit- und Ziel- länder sowie die Weisungen zum Reisen seines Unternehmens ein- zuhalten. Eine Pflicht seitens des Anbieters, über allgemein be- kannte Gegebenheiten und Reisevorschriften des Ziellandes und Ortes zu informieren, besteht nicht, jede diesbezügliche Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Hinweise finden sich ua auf xxxxx://xxx.xxxxx.xx.xx/xxxxx-xxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxx/ oder am Institut für Reise- und Tropenmedizin (xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xx). Dazu gehört ua auch der Hinweis auf Einreise-, Visa- und Impfvorschriften für die bereisten Länder. Insbesondere in Krisenzeiten (zB Pande- mien) nach bestem Wissen und Gewissen vom Anbieter erteilte frei- willige Informationen zu Einreisebestimmungen erfolgen aufgrund der Unbeständigkeit der Sach- und Rechtslage sowie der Häufigkeit der Änderungen ohne Gewähr und Haftung für die Richtigkeit. Der Anbieter haftet nicht für die Einhaltung der Einreisevorschriften (i.B.v. Zoll- und Devisenvorgaben) des Ziellandes sowie des Car- riers. Für Notfälle hat der Reisende zusätzlich die Möglichkeit, sich auf der Seite des BMEIA zu registrieren (xxxxx://xxx.xxxxx.xx.xx/xxxxx-xxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxx/xxxxxxx- gistrierung/).
EINREISEBESTIMMUNGEN. Die Kenntnisse und Informationsbeschaffung zu Einreisebestimmungen sowie das Vorliegen der für die Reise notwendigen Dokumente und deren Gültigkeit obliegen allein dem Reisenden. Der Reisende ist verpflichtet, die empfohlenen und vorgeschriebenen Gesundheits- und Einreisebestimmungen der Transit- und Zielländer sowie die Weisungen zum Reisen seines Unternehmens einzuhalten. Eine Pflicht seitens des Anbieters, über allgemein bekannte Gegebenheiten und Reisevorschriften des Ziellandes und Ortes zu informieren, besteht nicht, jede diesbezügliche Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Hinweise finden sich ua auf xxxxx://xxx.xxxxx.xx.xx/xxxxx-xxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxx/ oder am Institut für Reise- und Tropenmedizin (xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xx). Dazu gehört ua auch der Hinweis auf Einreise-, Visa- und Impfvorschriften für die bereisten Länder. Insbesondere in Krisenzeiten (zB Pandemien) nach bestem Wissen und Gewissen vom Anbieter erteilte freiwillige Informationen zu Einreisebestimmungen erfolgen aufgrund der Unbeständigkeit der Sach- und Rechtslage sowie der Häufigkeit der Änderungen ohne Gewähr und Haftung für die Richtigkeit. Der Anbieter haftet nicht für die Einhaltung der Einreisevorschriften (i.B.v. Zoll- und Devisenvorgaben) des Ziellandes sowie des Carriers. Für Notfälle hat der Reisende zusätzlich die Möglichkeit, sich auf der Seite des BMEIA zu registrieren (xxxxx://xxx.xxxxx.xx.xx/xxxxx- aufenthalt/auslandsservice/reiseregistrierung/).
EINREISEBESTIMMUNGEN. Für die Einhaltung der im jeweiligen Urlaubsland gültigen Ein­ und Ausreisebestim­ mungen ist jeder Reisende selbst verantwortlich. Bitte achten Sie darauf, dass Sie einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder ein Visum besitzen, falls dies erforderlich ist. Verbindliche Informationen erhalten Sie von Botschaften und Konsulaten. Deutsche, Österreicher und Schweizer finden die geltenden Einreisebestimmungen ihres Urlaubs­ landes online. Staatsbürger anderer Nationen müssen in jedem Fall die für sie gültigen Einreisebestimmungen bei der jeweiligen Botschaft/ Konsulat erfragen, da gesonderte Bestimmungen gelten können. Ohne Erziehungsberechtigte reisende Minderjährige müssen eine beglaubigte Xxxxxxxxx der Erziehungsberechtigten mit sich führen.
EINREISEBESTIMMUNGEN. Jeder Reiseteilnehmer ist für die erforderlichen Einreisedokumente selbst verantwortlich. Für Reisen nach Israel brauchen Bürger aus D, A, CH einen mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültigen Reisepass. Ein Reisevisum ist für Staatsbürger aus D, A, CH nicht nötig. Für andere Nationalitäten können bei der israelischen Botschaft in Bern/Berlin entsprechende Informationen eingeholt werden. Oder kontaktieren sie unser Office. Es ist darauf zu achten, dass sich im Pass kein politisch problematisches Visum befindet (z.B. Syrien, Nordkorea, Libanon, Iran). In solchen Fällen ist unbedingt die israelische Botschaft zu konsultieren und abzuklären, ob eine Einreise mit einem solchen Visum im Pass möglich ist. Allenfalls muss ein neuer Pass bestellt werden. Und es muss davon ausgegangen werden, dass die Einreise nach Israel erschwert ist. Reisehinweise über Sicherheit, Einreisebestimmungen sind auf der Homepage vom Auswärtigen Amt in Deutschland ( xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxx-xxx.xx/XX/Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx/XxxxxxxxxxxxxxxxxxxX-X- Laenderauswahlseite_node.html) oder vom EDA in der Schweiz (Departement für auswärtige Angelegenheiten, xxx.xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxx) ersichtlich. Bitte beachten sie mögliche Impfbestimmungen. Wir übernehmen keine Haftung, falls ein Passagier aufgrund unvollständiger Reisedokumente oder nicht erfüllter Einreisebestimmungen nicht befördert werden kann, sofern der Fehler beim Kunden liegt. Sie haben in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung.
EINREISEBESTIMMUNGEN. Der Passagier ist für die Beschaffung gültiger Dokumente verantwortlich (wie z.B. Pässe, Visa, Impfbestimmungen), die nach den Einwanderungsbestimmungen des Bestimmungsortes und möglicher auf der Route angelaufener Häfen verlangt werden. Ein Rückreisenachweis oder Rückreiseticket für Länder, die bei Einreise vom Passagier einen solchen Nachweis verlangen, muss bei Antritt der Reise vorhanden sein. Der Beförderer ist vor Einschiffung des Passagiers zur Prüfung der erforderlichen Dokumente berechtigt aber nicht verpflichtet. Die aus unvorschriftsmäßigen (und unvollständigen) Dokumenten ergebenden finanziellen oder anderweitigen Folgen gehen zu Lasten und auf Kosten des Passagiers. Falls nicht sichergestellt ist, dass der Passagier die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, kann der Beförderer den Passagier zurückweisen. In diesem Fall bleibt der Passagier verpflichtet, den Passagepreis zu zahlen. Eine Überprüfung der Dokumente durch das Schiffspersonal führt nicht zur Haftung des Beförderers für eventuelle Einreiseverbote durch die Behörden. Aufgrund von verschärften Sicherheitsbestimmungen in einigen Ländern kann eine intensive Personen- und/oder Gepäcküberprüfung des Passagiers einschließlich Leibesvisitationen durch Sicherheitsbehörden oder einen Beauftragten, z.B. dem Schiffssicherheitsoffizier, erfolgen. Dem Passagier ist bekannt, dass durch diese Überprüfungen Eingriffe in seine Privatsphäre erfolgen können, für die der Beförderer nicht einzustehen hat. Alle Räumlichkeiten der Schiffe sowie sämtliche persönliche Gegenstände und alle Personen an Bord der Schiffe können jederzeit mit und ohne Vorwarnung von den jeweiligen Behörden auf Betäubungsmittel durchsucht werden. Die Haftung des Beförderers für Schäden, die durch den Tod oder die Körperverletzung eines Passagiers und durch Verlust oder Beschädigung von Gepäck entstehen, bestimmt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen aus § 664 HGB in Verbindung mit der Anlage zu dieser Vorschrift (Bestimmung über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See – Anlage zu § 664 Handelsgesetzbuch) basierend auf der Athener Konvention von 1974 bezüglich der Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, dies gilt jedoch nicht für Schäden, die aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden sind. Der Beförderer haftet außerhalb seiner Verantwortlichkeit gemäß der vorstehenden Ziff. 10 nur, wenn ihn selbst oder sei...
EINREISEBESTIMMUNGEN a) Informationen über die Einreisebestimmungen nach Deutschland, Österreich und sonstige Länder des Schengen-Raums • entnehmen EU-Bürger den Informationen für EU-Bürger der offiziellen Website der EU: xxxxx://xxxxxx.xx/xxxxxxxxxx/xxxxxxxx/xxxxxx/xxxxx-xxxx/xx-xxxxxxx/xxxxx_xx.xxx • entnehmen Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern den Informationen für Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern der offiziellen Website der EU: xxxxx://xxxxxx.xx/xxxxxxxxxx/xxxxxxxx/xxxxxx/xxxxx- exit/non-eu-nationals/index_de.htm b) Informationen über die Einreisebestimmungen in andere Länder Informationen über Einreisebestimmungen für die Einreise bei Pauschalreise-Erlebnissen im Ausland sind der jeweiligen Erlebnisbeschreibung beigefügt.
EINREISEBESTIMMUNGEN. Bei der Reiseausschreibung finden Sie die Angaben über Pass- und Einreisevorschriften. Diese Angaben gelten für Schweizer Bürger und Bürger Liechtensteins. Bürger anderer Staaten geben bitte Ihre Nationalität bei der Buchung bekannt, damit die Buchungsstelle Sie über die entsprechenden Vorschriften orientieren kann. Dabei geht Ihre Buchungsstelle davon aus, dass keine Besonderheiten wie Doppelbürgerschaft,Staatenlosigkeit usw. vorliegen.
EINREISEBESTIMMUNGEN. Beschaffen Sie sich rechtzeitig die nötigen Reisedokumente. Bei Unklarheiten geben die entsprechenden Konsulate Auskunft. Für die Einhaltung der gültigen Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sind Sie selbst verantwortlich.
EINREISEBESTIMMUNGEN. 1) Die BSJ steht dafür ein, Staatsangehörige andere Staaten über Bestimmungen von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Auf die Erfordernisse für Angehörige eines anderen Staates wird die BSJ hinweisen, sofern die Zugehörigkeit der Teilnehmer zu einem anderen Staat erkennbar ist. 2) Die BSJ haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, wenn der Reisende die BSJ mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn dieser hat die Verzögerung zu vertreten.
EINREISEBESTIMMUNGEN. Zur Einreise benötigen deutsche Staatsangehörige einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Die Dokumente müssen für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein.