Einrichtungen Musterklauseln

Einrichtungen. 1. Der Mieter kann außerdem bestimmte Einrichtungen mieten wie einen Versammlungsraum, ggf. mit zusätzlichen Angeboten wie Getränken und Speisen, Konferenztechnik und Internetnutzung. Falls in diesem Zusammenhang vereinbart wird, dass die Zahlung vor Ort vom Mieter geleistet wird, bedeutet dies, dass der Mieter bezüglich der Miete für diese Einrichtungen direkt einen Vertrag mit dem betreffenden (Park)standort eingeht.
Einrichtungen. GMF04; MF4 haushaltsähnliche Gewerbebetriebe GMK04; MK4 Metall & KFZ GPD04; PD4 Papier & Druck GWA04; WA4 Wäschereien mit Anwendung der Wochentagsfaktoren und der Anwendung der deutschlandweit einheitlichen Feiertage. Die Lastprofile können der Veröffentlichung unter xxx.xxxxx.xx entnommen werden. Maßgeblich für die zur Anwendung des Standardlastprofils notwendige Temperaturprognose von 6.00 Uhr ist die Wetterstation: 00000 Xxxxxxxxx-Xxxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx Xxx. 0 EDIFACT Bez. ZT3 MeteoGroup EDIFACT Nr.10911 Die Prognosetemperatur zur Ausrollung der Lastprofile für die Allokation beruht auf einer Mehrtagesmitteltemperatur. Dabei fließen die vom Wetterdaten-Dienstleister am Vortage gemeldeten Prognosetemperaturen für den Betrachtungstag und den Vortag sowie ein netzgebietsabhängiges Temperaturstellglied ein. Zudem werden die Ist-Temperaturen für den Vor-Vortag und den Vor-Vor-Vortag verwendet. Als Gewichtungsfaktoren für die Temperaturen über die 4 Tage werden die Faktoren der geometrischen Reihe analog verwendet. Die einzelnen Tagesmitteltemperaturen werden auf Basis der 24-Stundenmittel von 0 bis 24 Uhr (Normaltag) gebildet. Für den Berechnungsweg und die angesetzten Genauigkeiten wird nach XXX-0000 Xxxxxx 0 vorgegangen.
Einrichtungen. Versicherungsschutz für Einrichtungen Einrichtungen von Büros Einrichtung von ärztlichen Ordinationsräumen und zahnärztlichen bzw. zahntechnischen Ateliers. MUKI ASSISTANCE Allgemeine Bedingungen für die muki 24h-Hilfe
Einrichtungen. 1Die Kirchliche Hochschule Wuppertal unterhält wissenschaftliche und sonstige Einrich- tungen. 2Für diese gelten entsprechende Ordnungen, die der Genehmigung des Kuratori- ums bedürfen.
Einrichtungen. Versicherungsschutz für Einrichtungen
Einrichtungen. 1. Ungeachtet des Artikels 10 des Protokolls setzt die Regierung alles daran sicherzustellen, dass das Zentrum unter Bedingungen, die mindestens so günstig sind wie diejenigen, die ihren nationalen Wetterdienst gewährt werden, mit den für das einwandfreie Funktionieren des Zentrums notwendigen öffentlichen Diensten, einschließlich Strom, Wasser, Gas, Post, Fernsprecher, Fernschreiber, Müllabfuhr und Brandschutz, versorgt wird. Bei Unterbrechung oder bei Gefahr einer Unterbrechung eines dieser Dienste trifft die Regierung alle ihr zur Verfügung stehenden Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Tätigkeit des Zentrums nicht beeinträchtigt wird, und räumt dem Zentrum zu diesem Zweck die gleichen Vorrechte ein, die ihrem nationalen Wetterdienst auf diesem Gebiet gewährt werden.
Einrichtungen wie zum Beispiel Für die Abgrenzung zwischen Einrichtungen und Gebäude sind in Kantonen mit kantonaler Gebäudefeuerversicherung die entsprechen- den kantonalen Bestimmungen massgebend, in den anderen Kanto- nen gelten die «Normen für die Gebäudeversicherung» der Basler Entschädigungsgrundlage = Neuwert Sachen, die nicht mehr gebraucht werden = Zeitwert Kein Versicherungsschutz besteht für G10 Sachen, die bei einer kantonalen Versicherungsanstalt versichert sind oder versichert werden müssen G11 Sachen, für die eine separate Versicherung besteht G12 übrige Fahrzeuge G13 Wohnwagen, Mobilheime, Wasser-, Luft- und Schienenfahrzeuge, Roll- material Grundlage für die Berechnung der Entschädigung‌‌ Marktpreis Preis unmittelbar vor Eintritt des Schadenfalles für Waren gleicher Qualität und Art abzüglich Restwert beschädigter Waren Bei eingekauften Waren entspricht der Marktpreis dem Einstandspreis einschliesslich Kosten für Fracht, Zoll, Camionage, Ablad, Einlagerung, Qualitäts- und Quantitätskontrollen sowie Beschriftung und Registrierung. Skonti und Rabatte werden abgezogen Bei selbsthergestellten Waren entspricht der Marktpreis dem Verkaufs- preis, d.h. Herstellungskosten der Waren zuzüglich Verwaltungs- und Ver- triebsgemeinkosten sowie Gewinn; abzüglich Skonti, Rabatte und andere Vergünstigungen Neuwert Kosten für Neuanschaffung oder Neuherstellung unmittelbar vor Eintritt des Schadenfalles einschliesslich Kosten für Transport, Zoll sowie Mon- tage und Inbetriebsetzung. Abzüglich Restwert beschädigter Sachen. Vor- handene Reste werden zum Neuwert berechnet. Ein persönlicher Liebha- berwert wird nicht berücksichtigt Zeitwert Neuwert abzüglich Wertverminderung durch Abnützung oder aus anderen Gründen. Vorhandene Reste werden zum Zeitwert berechnet. Ein persön- licher Liebhaberwert wird nicht berücksichtigt Beschädigte Sachen Reparaturkosten, höchstens jedoch der Neuwert; bei Zeitwertversicherung höchstens der Zeitwert. Für Waren die Reparaturkosten, höchstens jedoch der Marktpreis Reserve für Geschäftsinventar Ausfall des Betriebsertrages/ Mehrkosten Versicherungsschutz AB1 Schäden, die entstehen, wenn der Betrieb des Versicherungsnehmers infolge eines versicherten Feuer-/Elementar-, Einbruchdiebstahl-/Be- raubungs- oder Wasserschadens am Geschäftsinventar oder Gebäude vorübergehend nicht oder nur teilweise weitergeführt werden kann AB2 Umsatz Der Umsatz entspricht dem Erlös aus dem Absatz der gehandelten Waren oder produzierten Fabrikaten oder aus geleisteten ...
Einrichtungen. Die meisten Ferienhäuser sind mit zahlreichen technischen Annehmlichkeiten ausgestattet, wie Waschmaschine, Pool, Whirlpool, Sauna, Airhockey, Parabolantenne, Fernsehen und dergleichen. Da diese Einrichtungen dem Mieter ohne gesonderte Gebühren zur Verfügung gestellt werden, haften VillaVilla und der Ferienhauseigentümer nicht für zwischenzeitliche und unvorhergesehene Ausfälle, Fehler und Mängel. Wenn der Mieter Probleme mit den technischen Anlagen und Einrichtungen hat, muss er den Serviceberater kontaktieren, der diese Probleme so schnell wie möglich beheben wird.
Einrichtungen. (1) Die Verwaltungsgemeinschaft schafft und betreibt zur Erfüllung der in § 1 ge- nannten Aufgaben eine gemeinsame Einrichtung. Hierzu wird das ehemalige Betriebsgelände der Fa. Körner & Schneider in Elgersburg, Xxxxxxxxxx Xxxxxx 0 - 4 sowie eine Lagerhalle mit Nebengelass am Dorfgemeinschaftshaus in Angelroda käuflich erworben.