Einrichtungen. 1. Der Mieter kann außerdem bestimmte Einrichtungen mieten wie einen Versammlungsraum, ggf. mit zusätzlichen Angeboten wie Getränken und Speisen, Konferenztechnik und Internetnutzung. Falls in diesem Zusammenhang vereinbart wird, dass die Zahlung vor Ort vom Mieter geleistet wird, bedeutet dies, dass der Mieter bezüglich der Miete für diese Einrichtungen direkt einen Vertrag mit dem betreffenden (Park)standort eingeht.
2. Die relevanten Bestimmungen der vorliegenden Bedingungen sind dann, sofern nicht anders vereinbart, auf einen solchen Vertrag anwendbar. Der betreffende Park kann sich in diesem Rahmen unmittelbar auf die Bestimmungen der vorliegenden Bedingungen berufen, beispielsweise in Bezug auf Zahlung, Stornierung, Internetnutzung und die Verpflichtung zur Einhaltung der festgelegten Regeln.
3. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Vertrag bezüglich der Nutzung von Einrichtungen nicht unlöslich mit dem Mietvertrag mit Landal verbunden, so dass die Beendigung des betreffenden Vertrags oder das Nichtzustandekommen davon nicht automatisch Folgen für den Mietvertrag hat.
4. Falls für die Miete der Einrichtungen ein gesonderter Preis vereinbart wurde, kann - sofern dies ausdrücklich mit dem Park vereinbart wurde - diese Miete unter Einhaltung der Stornierungsbedingungen auch gesondert storniert werden. Wurde ein Preis pro Person vereinbart, kann entsprechend den geltenden Stornierungsbedingungen auch eine Stornierung für eine bestimmte Anzahl Personen erfolgen.
5. Wenn der Mieter eine Umsatzgarantie abgegeben hat, nämlich den Betrag, der mindestens an Umsatz realisiert wird, ist der Mieter verpflichtet, für den/die betreffenden Vertrag/Verträge mindestens den in der Umsatzgarantie festgelegten Betrag zu zahlen. Dies gilt auch im Falle einer Stornierung.
6. Werden im Park durch den Mieter und/oder die Nutzer Getränke konsumiert, die nicht vom Park geliefert wurden, zahlt der Mieter pro konsumierter Flasche Korkengeld. Werden im Park durch den Mieter und/oder die Nutzer Speisen konsumiert, die nicht vom Park geliefert wurden, zahlt der Mieter Gedeckgeld. Die besagten Beträge werden im Voraus vereinbart bzw, falls dies nicht erfolgt ist, in angemessener Höhe vom Park festgelegt.
Einrichtungen. Versicherungsschutz für Einrichtungen
Einrichtungen. GMF04; MF4 haushaltsähnliche Gewerbebetriebe GMK04; MK4 Metall & KFZ GPD04; PD4 Papier & Druck GWA04; WA4 Wäschereien mit Anwendung der Wochentagsfaktoren und der Anwendung der deutschlandweit einheitlichen Feiertage. Die Lastprofile können der Veröffentlichung unter xxx.xxx-xxxxxxx.xx entnommen werden. Maßgeblich für die zur Anwendung des Standardlastprofils notwendige Temperaturprognose von 6.00 Uhr ist die Wetterstation: Dienstleister Meteomedia Station Nr.10911, 00000 Xxxxxxxxx-Xxxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx Xxx. 0 Die Prognosetemperatur zur Ausrollung der Lastprofile für die Allokation beruht auf einer Mehrtagesmitteltemperatur. Dabei fließen die vom Wetterdaten-Dienstleister am Vortage gemeldeten Prognosetemperaturen für den Betrachtungstag und den Vortag sowie ein netzgebietsabhängiges Temperaturstellglied ein. Zudem werden die Ist-Temperaturen für den Vor-Vortag und den Vor-Vor-Vortag verwendet. Als Gewichtungsfaktoren für die Temperaturen über die 4 Tage werden die Faktoren der geometrischen Reihe analog verwendet. Die einzelnen Tagesmitteltemperaturen werden auf Basis der 24-Stundenmittel von 0 bis 24 Uhr (Normaltag) gebildet. Für den Berechnungsweg und die angesetzten Genauigkeiten wird nach XXX-0000 Xxxxxx 0 vorgegangen.
Einrichtungen. 1Die Kirchliche Hochschule Wuppertal unterhält wissenschaftliche und sonstige Einrich- tungen. 2Für diese gelten entsprechende Ordnungen, die der Genehmigung des Kuratori- ums bedürfen.
Einrichtungen. Staatliche öffentliche Einrichtungen:
Einrichtungen. 1. Ungeachtet des Artikels 10 des Protokolls setzt die Regierung alles daran sicherzustellen, dass das Zentrum unter Bedingungen, die mindestens so günstig sind wie diejenigen, die ihren nationalen Wetterdienst gewährt werden, mit den für das einwandfreie Funktionieren des Zentrums notwendigen öffentlichen Diensten, einschließlich Strom, Wasser, Gas, Post, Fernsprecher, Fernschreiber, Müllabfuhr und Brandschutz, versorgt wird. Bei Unterbrechung oder bei Gefahr einer Unterbrechung eines dieser Dienste trifft die Regierung alle ihr zur Verfügung stehenden Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Tätigkeit des Zentrums nicht beeinträchtigt wird, und räumt dem Zentrum zu diesem Zweck die gleichen Vorrechte ein, die ihrem nationalen Wetterdienst auf diesem Gebiet gewährt werden.
2. Die Regierung trifft alle zweckdienlichen Maßnahmen, damit die Verbindung des Zentrums zu folgenden Einrichtungen unter ebenso günstigen Bedingungen, wie sie ihrem nationalen Wetterdienst eingeräumt werden, gewährleistet ist:
(a) zu dem nächsten regionalen Fernmeldezentrum im Hauptfernmeldenetz, wenn das Zentrum Zugang zu den von dem genannten regionalen Fernmeldezentrum im Vereinigten Königreich gesammelten Informationen erhalten muss, und im gleichen Netz zu den deutschen und französischen Wetterdiensten;
(b) zu dem Computersystem des nationalen Wetterdienstes, wenn das Zentrum Zugang zu aufbereiteten oder ausgewerteten Daten erhalten muss.
Einrichtungen. Die Verwaltungsgemeinschaft schafft und betreibt zur Erfüllung der in § 1 ge- nannten Aufgaben eine gemeinsame Einrichtung. Hierzu wird das ehemalige Betriebsgelände der Fa. Körner & Schneider in Elgersburg, Xxxxxxxxxx Xxxxxx 0 - 4 sowie eine Lagerhalle mit Nebengelass am Dorfgemeinschaftshaus in Angelroda käuflich erworben.
Einrichtungen. Die meisten Ferienhäuser sind mit zahlreichen technischen Annehmlichkeiten ausgestattet, wie Waschmaschine, Pool, Whirlpool, Sauna, Airhockey, Parabolantenne, Fernsehen und dergleichen. Da diese Einrichtungen dem Mieter ohne gesonderte Gebühren zur Verfügung gestellt werden, haften VillaVilla und der Ferienhauseigentümer nicht für zwischenzeitliche und unvorhergesehene Ausfälle, Fehler und Mängel. Wenn der Mieter Probleme mit den technischen Anlagen und Einrichtungen hat, muss er den Serviceberater kontaktieren, der diese Probleme so schnell wie möglich beheben wird.
Einrichtungen. Bei Veranstaltungen, bei welchen das Cheminée und/oder die technischen Anlagen benutzt werden, ist vorgängig die Vermieterin für eine Instruktion beizuziehen. Die Befestigung von Dekorationen, Bildern und sonstigen Gegenständen ist nicht überall möglich. Spre- chen Sie sich mit der Vermieterin ab. Das Einschlagen von Nägeln, das Eindrehen von Schrauben oder Ähnliches ist generell nicht erlaubt.
Einrichtungen. (1) Im Rahmen des bestehenden Vertrages mietet der Kunde die dort näher bezeichneten technischen Einrichtungen (Behälter, Pressen, etc.) vom EAD. Der Kunde ist verpflichtet, diese Einrichtungen pfleglich zu behandeln und Störungen jeglicher Art dem EAD sofort zu melden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass bei der Auswahl des Aufstellungsortes der technischen Einrichtung die uneingeschränkte Zugänglichkeit und Bodenbelastung sowie eine ausreichende Stromversorgung, falls erforderlich, gewährleistet ist.
(2) Seitens des EAD bereitgestellte technische Einrichtungen dürfen nur von dem EAD oder seinem Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen befördert und entleert werden.