Einsaatarbeiten Musterklauseln

Einsaatarbeiten. Saatarbeiten sind zeitlich unmittelbar nach Oberbodenaufbringung vorzunehmen, um eine biologische Degradierung des Oberbodens durch Austrocknung, Mineralisierung der organi- schen Bestandteile und Schädigung des Bodenlebens durch UV-Licht zu vermeiden.
Einsaatarbeiten. Die Oberbodenmieten werden für die Lagerung begrünt. Für die Begrünung sind besonders tiefwurzelnde, winterharte und stark wasserzehrende Pflanzen wie z. B. Luzerne, alternativ Waldstauden-Roggen, Lupine oder Ölrettich (vgl. DIN 19731)1 vorzusehen. Die Oberfläche der Miete sollte aufgeraut bleiben, um die Keimung der Ansaat zu begünstigen. Direkt nach Beendigung der Erdbauarbeiten sind alle neu hergerichteten und unversiegelten Flächen im Bereich der Brücke mit Regiosaatgut aus dem Ursprungsgebiet 1 (Norddeut- sches Tiefland), Mischungstyp „Böschungen“ mit 70% Gräsern und 30% Kräutern anzu- säen. Die Saatmenge wird auf 5 g/m² festgelegt, in den Böschungs- und Grabenbereichen sind 7 g/m² auszubringen (Erosionsschutz). Nach Ausbildung einer geschlossenen Gras- narbe wird die Flächen wie bisher genutzt und gepflegt. Weiterhin ist direkt nach dem Rückbau der Baustelleneinrichtungsflächen bei idealem Feuchtegrad des Auenbodens eine Tiefenlockerung vorzunehmen. Die Flächen sind an- schließend mit Regiosaatgut aus dem Ursprungsgebiet 1 (Norddeutsches Tiefland), Mi- schungstyp „Ufer“ (FLL RSM Regio) mit 68% Gräser, 32% Kräuter & Leguminosen anzu- säen. Die Saatmenge wird auf 7 g/m² festgelegt (Erosionsschutz). Die Flächen im Westen der Leine (BE-1.11 gem. BE-Plan), die bisher landwirtschaftlich als Grünland genutzt wer- den sind entsprechend mit Regiosaatgut aus dem Ursprungsgebiet 1 (Norddeutsches Tief- land), Mischungstyp „Feuchtwiese“ (FLL RSM Regio) mit 70% Gräser, 30% Kräuter & Le- guminosen anzusäen. Nach Ausbildung einer geschlossenen Narbe stehen die Flächen den bisher auf ihnen durchgeführten Nutzungen zur Verfügung. Die aktuell bestehenden Wege- verbindungen sind wiederherzustellen. Weitere Angaben sind den Maßnahmenblättern des Landschaftspflegerischen Begleitplans (vgl. Abschnitt 4.1) zu entnehmen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

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