Common use of Einsatzzeit Clause in Contracts

Einsatzzeit. Sie richtet sich nach den Arbeitszeiten der jeweiligen Einsatzstelle. Grundsätzlich handelt es sich bei einem Bundesfreiwilligendienst (BFD) um einen ganztägigen Dienst. Für Frauen und Männer über 27 Jahren ist auch ein BFD in Teilzeit von mehr als 20 Stunden wöchentlich möglich. Freiwillige unter 27 Jahren können einen BFD in Teilzeit mit mehr als 20 Stunden wöchentlich leisten, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse liegt beispielsweise vor, wenn Freiwillige • ein Kind oder einen Angehörigen zu betreuen haben, • gesundheitlich beeinträchtigt sind und nicht die regelmäßige tägliche oder wöchentliche Einsatzzeit absolvieren können, • Bildungs- und Qualifizierungsangebote einschließlich der Teilnahme an einem Integrationskurs nach dem Aufenthaltsgesetz wahrnehmen, die mit einem Vollzeit-Freiwilligendienst kollidieren oder • aus vergleichbar schwerwiegenden Gründen keinen Vollzeit-Freiwilligendienst leisten können. Ob ein Bundesfreiwilligendienst in Teilzeit geleistet werden kann, ist von den Freiwilligen mit den jeweiligen Einsatzstellen zu klären. Die Wocheneinsatzzeit im BFD in Teilzeit unter 27 Jahren sollte dabei der persönlichen maximalen Einsatzzeit entsprechen. Ein BFD in Teilzeit bei einer Einrichtung, bei der bereits eine Teilzeitausbildung absolviert wird, kommt damit z.B. nicht in Betracht. Gleiches wird in der Regel auch für eine parallele geringfügige Beschäftigung in der gleichen Einsatzstelle gelten. Ein Rechtsanspruch auf einen BFD in Teilzeit besteht nicht. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren gelten die Schutzvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes (zum Beispiel keine Nachtarbeit, längere Urlaubszeit, gesonderte Pausenregelungen). Die Seminarzeit gilt als Einsatzzeit. Freiwillige können im Einvernehmen mit der Einsatzstelle entgeltlich oder unentgeltlich vom Dienst freigestellt werden. Eine Freistellung vom Dienst zur Ableistung eines Praktikums erfolgt grundsätz- lich unentgeltlich.

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Samples: Vereinbarung Über Den Bundesfreiwilligendienst, Vereinbarung Über Den Bundesfreiwilligendienst, Vereinbarung Über Den Bundesfreiwilligendienst

Einsatzzeit. Sie richtet sich nach den Arbeitszeiten der jeweiligen Einsatzstelle. Grundsätzlich handelt es sich bei einem Bundesfreiwilligendienst (BFD) um einen ganztägigen Dienst. Für Frauen und Männer über 27 Jahren ist auch ein BFD in Teilzeit von mehr als 20 Stunden wöchentlich wö- chentlich möglich. Freiwillige unter 27 Jahren können einen BFD in Teilzeit mit mehr als 20 Stunden wöchentlich leistenleis- ten, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse liegt beispielsweise vor, wenn Freiwillige • ein Kind oder einen Angehörigen zu betreuen haben, • gesundheitlich beeinträchtigt sind und nicht die regelmäßige tägliche oder wöchentliche Einsatzzeit absolvieren können, • Bildungs- und Qualifizierungsangebote einschließlich der Teilnahme an einem Integrationskurs nach dem Aufenthaltsgesetz wahrnehmen, die mit einem Vollzeit-Freiwilligendienst kollidieren oder • aus vergleichbar schwerwiegenden Gründen keinen Vollzeit-Freiwilligendienst leisten können. Ob ein Bundesfreiwilligendienst in Teilzeit geleistet werden kann, ist von den Freiwilligen mit den jeweiligen Einsatzstellen zu klären. Die Wocheneinsatzzeit im BFD in Teilzeit unter 27 Jahren sollte dabei der persönlichen maximalen Einsatzzeit entsprechen. Ein BFD in Teilzeit bei einer EinrichtungEinrich- tung, bei der bereits eine Teilzeitausbildung absolviert wird, kommt damit z.B. nicht in Betracht. Gleiches wird in der Regel auch für eine parallele geringfügige Beschäftigung in der gleichen Einsatzstelle Ein- satzstelle gelten. Ein Rechtsanspruch auf einen BFD in Teilzeit besteht nicht. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren gelten die Schutzvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes (zum Beispiel keine Nachtarbeit, längere Urlaubszeit, gesonderte Pausenregelungen). Die Seminarzeit gilt als Einsatzzeit. Freiwillige können im Einvernehmen mit der Einsatzstelle entgeltlich oder unentgeltlich vom Dienst freigestellt werden. Eine Freistellung vom Dienst zur Ableistung eines Praktikums erfolgt grundsätz- lich grundsätzlich unentgeltlich.

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Samples: Vereinbarung Über Den Bundesfreiwilligendienst