Einstellung der Leistungen Musterklauseln

Einstellung der Leistungen. Anstelle einer Kündigung kann TA die Leistungen ohne jegliche Haftung ganz oder teilweise einstellen, stoppen oder aussetzen, falls wichtige Gründe vorliegen. TA wird den Kunden vorgängig informieren und – falls die Software auf eigener Infrastruktur der TA betrieben wird – kann die Software deaktiviert werden. Überdies ist TA in gleichem Masse berechtigt, die Pflege- und Support- und alle anderen Leistungen einzustellen, auszusetzen oder zu stoppen, falls andere Massnahmen nicht erfolgreich waren. Die Zahlungspflichten des Kunden laufen weiter, es sei denn, der wichtige Grund ist allein von TA verschuldet. Das Recht von TA zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt während der Einstellung ungemindert bestehen. Schadenersatzforderungen der TA bleiben vorbehalten.
Einstellung der Leistungen. (4) Ist die Berufsunfähigkeit weggefallen, endet unsere Leistungspflicht; entsprechend kann Ihre Beitragszah- lungspflicht wieder beginnen (siehe § 2 Abs. 8). Bei den Tarifen SBU+ und SBUJ+ endet unsere Leistungs- pflicht für die zusätzliche Pflegerente, wenn die Leistungs- voraussetzungen gemäß § 2 Abs. 7 weggefallen sind. Die Einstellung unserer Leistungen und den Wiederbeginn der Beitragszahlungspflicht legen wir Ihnen in Textform dar und teilen sie dem Anspruchsberechtigten in Textform mit. Die Einstellung unserer Leistungen wird mit dem Ablauf des dritten Monats nach Zugang unserer Erklärung bei Ihnen wirksam. Zu diesem Zeitpunkt muss ggf. auch die Beitragszahlung wieder aufgenommen werden.
Einstellung der Leistungen. StWZ ist berechtigt, das Erbringen ihrer Leis- tungen einst weilen einzustellen, wenn - der Kunde seinen auftragsgemäss vereinbar- ten Verpflichtungen nicht nachkommt; - die Sicherheit der Mitarbeitenden sowie die Funktionstüchtigkeit der technischen Ein- richtungen und den Arbeitsmitteln von StWZ gefährdet sind. Der Kunde hat unter solchen Voraussetzungen keinen Anspruch auf Teilrückerstattung oder teilweisen Erlass von vereinbartem Entgelt. Das Recht von StWZ zur ausserordentlichen Kündigung gemäss Ziffer 23 hiernach bleibt vorbehalten.
Einstellung der Leistungen. (4) Ist die Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit wegge- fallen, endet unsere Leistungsverpflichtung; entsprechend beginnt Ihre Beitragszahlungspflicht wieder, sofern die vereinbarte Beitragszahlungsdauer noch nicht abgelaufen ist. Beim Tarif SKV+ endet unsere Leistungsverpflichtung für die zusätzliche Pflegerente, wenn die Leistungsvorausset- zungen gemäß § 2 Abs. 2 weggefallen sind. Die Einstellung unserer Leistungen und den Wiederbeginn der Beitragszahlungspflicht legen wir Ihnen in Textform dar und teilen sie dem Anspruchsberechtigten in Textform mit. Die Einstellung unserer Leistungen wird mit dem Ablauf des dritten Monats nach Zugang unserer Erklärung bei Ihnen wirksam. Zu diesem Zeitpunkt muss ggf. auch die Beitragszahlung wieder aufgenommen werden.
Einstellung der Leistungen. Die StWZ Energie AG ist berechtigt, das Erbringen ihrer Leistungen einstweilen einzustellen, wenn · der Kunde seinen auftragsgemäss vereinbarten Verpflichtungen nicht nach- kommt; · die Funktionstüchtigkeit oder Sicherheit der technischen Einrichtungen bzw. Arbeitsmittel der StWZ Energie AG gefährdet sind. Der Kunde hat unter solchen Voraussetzungen keinen Anspruch auf Teilrücker- stattung oder teilweisen Erlass von vereinbartem Entgelt. Das Recht der StWZ Energie AG zur ausserordentlichen Kündigung gemäss Ziff. 20 hiernach bleibt vorbehalten.

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  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.