Common use of Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung / Stilllegung Clause in Contracts

Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung / Stilllegung. 8.1. Ist eine Wiederaufnahme der Versorgung infolge festgestellter Mängel an der Kundenanlage oder aus sonstigen vom Anschlussnehmer und/oder Kunde zu vertretenden Gründen nicht möglich, werden dem Kunden und/oder Kunde die entstandenen Kosten für jeden Sondergang für die Wiederaufnahme der Versorgung mit einer Kostenpauschale entsprechend der in Ziffer 3 des Preisblatts geregelten Pauschale berechnet.

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Samples: Netzanschluss Und Versorgungsvertrag Fernwärme, Netzanschluss Und Versorgungsvertrag Fernwärme, Netzanschluss Und Versorgungsvertrag Fernwärme

Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung / Stilllegung. 8.1. Ist eine Wiederaufnahme der Versorgung infolge festgestellter Mängel an der Kundenanlage oder aus sonstigen vom Anschlussnehmer und/oder Kunde zu vertretenden ver- tretenden Gründen nicht möglich, werden dem Kunden und/oder Kunde die entstandenen ent- standenen Kosten für jeden Sondergang für die Wiederaufnahme der Versorgung mit einer Kostenpauschale entsprechend der in Ziffer 3 des Preisblatts geregelten Pauschale berechnet.

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Samples: Netzanschluss Und Versorgungsvertrag Fernwärme, Netzanschluss Und Versorgungsvertrag Fernwärme, Netzanschluss Und Versorgungsvertrag Fernwärme

Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung / Stilllegung. 8.1. Ist eine Wiederaufnahme der Versorgung infolge festgestellter Mängel an der Kundenanlage oder aus sonstigen vom Anschlussnehmer Kunden und/oder Kunde Anschlussnehmer zu vertretenden Gründen nicht möglich, werden dem Kunden und/oder Kunde Anschlussnehmer die entstandenen Kosten für jeden Sondergang für die Wiederaufnahme der Versorgung mit einer Kostenpauschale entsprechend der in Ziffer 3 des Preisblatts Preisblattes geregelten Pauschale berechnet.

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Samples: Netzanschlussvertrag Fernwärme

Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung / Stilllegung. 8.1. 8.1 Ist eine Wiederaufnahme der Versorgung infolge festgestellter Mängel an der Kundenanlage Ver- sorgungsanlage oder aus sonstigen vom Kunden und / oder Anschlussnehmer und/oder Kunde zu vertretenden Gründen nicht möglich, werden dem Kunden und/und / oder Kunde Anschluss- nehmer die entstandenen Kosten für jeden Sondergang für die Wiederaufnahme der Versorgung mit einer Kostenpauschale entsprechend der in Ziffer 3 des Preisblatts geregelten im Preisblatt geregel- ten Pauschale berechnet.

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Samples: stadtwerke-werdau.de

Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung / Stilllegung. 8.1. Ist eine Wiederaufnahme der Versorgung infolge festgestellter Mängel an der Kundenanlage oder aus sonstigen sonstiger vom Anschlussnehmer und/oder Kunde Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich, werden dem Kunden und/oder Kunde die entstandenen Kosten für jeden Sondergang für die Wiederaufnahme der Versorgung mit einer Kostenpauschale entsprechend der in Ziffer 3 des Preisblatts im Preisblatt geregelten Pauschale berechnet.

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Samples: www.mintraching.de

Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung / Stilllegung. 8.1. Ist eine Wiederaufnahme der Versorgung infolge festgestellter Mängel an der Kundenanlage oder aus sonstigen vom Anschlussnehmer Kunden und/oder Kunde Anschlussnehmer zu vertretenden Gründen nicht möglich, werden dem Kunden und/oder Kunde Anschlussnehmer die entstandenen Kosten für jeden Sondergang für die Wiederaufnahme Wiederauf- nahme der Versorgung mit einer Kostenpauschale entsprechend der in Ziffer 3 des Preisblatts geregelten Pauschale berechnet.

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Samples: www.gwbs.de

Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung / Stilllegung. 8.1. Ist eine Wiederaufnahme der Versorgung infolge festgestellter Mängel an der Kundenanlage oder aus sonstigen sonsti- ger vom Anschlussnehmer und/oder Kunde Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich, werden dem Kunden und/oder Kunde die entstandenen Kosten für jeden Sondergang für die Wiederaufnahme der Versorgung mit einer Kostenpauschale entsprechend der in Ziffer 3 des Preisblatts im Preisblatt geregelten Pauschale berechnet.

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Samples: www.gemeindewerke-ruelzheim.de

Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung / Stilllegung. 8.1. 7.1 Ist eine Wiederaufnahme der Versorgung infolge festgestellter Mängel an der Kundenanlage oder aus sonstigen sonstiger vom Anschlussnehmer und/oder Kunde Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich, werden dem Kunden und/oder Kunde die entstandenen Kosten für jeden Sondergang für die Wiederaufnahme der Versorgung mit einer Kostenpauschale entsprechend der in Ziffer 3 des Preisblatts im Preisblatt geregelten Pauschale berechnet.

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Samples: www.gemeindewerke-oberhaching.de