Einwendungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht. 5.3.1 Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Forderungen sind vom AG innerhalb. von 10 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich zu erheben, widrigenfalls die Forderung als anerkannt gilt. 5.3.2 Vom AG erhobene Einwendungen gegen die Rechnung hindern nicht die Fälligkeit des Rechnungsbetrages, außer es handelt sich um Beanstandung offensichtlicher Fehler der Rechnung. 5.3.3 Gegen Ansprüche des AN kann der AG nur mit gerichtlich festgestellten oder vom AN ausdrücklich schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem AG nicht zu. 5.3.4 Der AG erklärt sich damit einverstanden, dass alle Zahlungen, die er leistet, zuerst auf entstandene Kosten, dann auf Zinsen und erst zum Schluss auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Leistungen (insbesondere Waren) verrechnet werden. Allfällige Zahlungswidmungen des AG sind unbeachtlich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Einwendungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht. 5.3.1 Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Forderungen sind vom AG innerhalb. innerhalb von 10 30 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich zu erheben, widrigenfalls die Forderung als anerkannt gilt.
5.3.2 Vom AG erhobene Einwendungen gegen die Rechnung hindern nicht die Fälligkeit des Rechnungsbetrages, außer es handelt sich um Beanstandung offensichtlicher Fehler der Rechnung.
5.3.3 Gegen Ansprüche des AN kann der AG nur mit gerichtlich festgestellten oder vom AN ausdrücklich schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem AG nicht zu.
5.3.4 Der AG erklärt sich damit einverstanden, dass alle Zahlungen, die er leistet, zuerst auf entstandene Kosten, dann auf Zinsen und erst zum Schluss auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Leistungen (insbesondere Waren) verrechnet werden. Allfällige Zahlungswidmungen des AG sind unbeachtlich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Einwendungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht. 5.3.1 5.3.1. Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Forderungen sind vom AG innerhalb. von 10 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich zu erheben, widrigenfalls die Forderung als anerkannt gilt.
5.3.2 5.3.2. Vom AG erhobene Einwendungen gegen die Rechnung hindern nicht die Fälligkeit des Rechnungsbetrages, außer es handelt sich um Beanstandung offensichtlicher Fehler der Rechnung.
5.3.3 5.3.3. Gegen Ansprüche des AN kann der AG nur mit gerichtlich festgestellten oder vom AN ausdrücklich schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem AG nicht zu.
5.3.4 5.3.4. Der AG erklärt sich damit einverstanden, dass alle Zahlungen, die er leistet, zuerst auf entstandene Kosten, dann auf Zinsen und erst zum Schluss auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Leistungen (insbesondere Waren) verrechnet werden. Allfällige Zahlungswidmungen des AG sind unbeachtlich.
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