Frist. Die für die Lieferung der Waren und/oder die Erbringung der Dienstleistungen festgelegte Frist ist bindend. Der Verkäufer informiert den Käufer unverzüglich über jede voraussichtliche Verzögerung der Lieferung oder Fertigstellung und ergreift auf eigene Kosten alle angemessenen Maßnahmen, um die Lieferung zu beschleunigen.
Frist. 7.1.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs und zwar auch dann wenn die Lieferungen oder Leistungen mit einem Gebäude oder mit Grund und Boden fest verbunden werden.
7.1.2 Nach Ablauf der 2 monatigen Frist verfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche, sodass gegenüber dem AN kein Rückgriff gem. S 933b ABGB bzw. § 379 UGB vom AG geltend gemacht werden kann. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
7.1.3 Nimmt der Auftraggeber das Produkt ab und meldet binnen 14 Tagen keine Mängel, gilt das Produkt als abgenommen.
Frist. Die Erhöhungsgarantie setzt zum Zeitpunkt der Anpassung voraus, dass dieses Recht innerhalb von drei Monaten nach Eintritt des jeweiligen Ereignisses ausgeübt wird.
Frist. Ihre Mitteilung bezüglich einer Änderung der Todesfallleistung muss uns spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Renten- beginn zugehen.
Frist. Ihre Mitteilung bezüglich einer Änderung nach Absatz 1 bis 3 muss uns spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Rentenbeginn zugehen.
Frist. Nach Erbringung der geschuldeten (Einzel- bzw. Teil-) Leistung, stellt OT das Ergebnis dem Auftraggeber zur Abnahme bereit. Der Auftraggeber hat das Leistungsergebnis innerhalb einer Frist von zehn Arbeitstagen vollständig zu prüfen und das Ergebnis schriftlich OT mitzuteilen. Kommt der Auftraggeber seiner Abnahmeverpflichtung nicht nach, gilt das Werk nach einer Frist von 30 Tagen als abgenommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber Teile oder vollständige Teilleistungen in Betrieb nimmt.
Frist. BöB) und Form (Art. 52 Abs. 1 VwVG) der Beschwerde sind gewahrt. Der Kostenvorschuss wurde fristgerecht bezahlt (Art. 63 Abs. 4 VwVG).
Frist. Das Unternehmen kommt den Rechten gemäß Art. 23 bis 24b dieser Verhaltensregeln möglichst unverzüglich, jedenfalls innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags auf Ausübung des Rechts der betroffenen Person nach. Die Frist kann um weitere 2 Monate verlängert werden, wenn dies unter Berücksichtigung der Komplexität und der Anzahl von Anträgen erforderlich ist. In diesem Fall unterrichtet das Unternehmen die betroffene Person innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags über die Fristverlängerung und nennt die Gründe für die Verzögerung.
Frist. Die Gewährleistungsfrist für von A1 gelieferte Waren beträgt sechs Monate. Dies gilt auch für Gegenstände, die mit einem Gebäude oder mit Grund und Boden fest verbunden werden. Das Vorhandensein des Mangels ist vom Kunden zu beweisen. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist verfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche, sodass gegenüber A1 kein Rückgriff gem. § 933b ABGB vom Kunden geltend gemacht werden kann. Während der Gewährleistungsfrist hat der Kunde das Vorhandensein des Mangels bei der Übergabe der Sache, sowie, dass dieser nicht durch Gebrauch verursacht wurde, zu beweisen. Nach Feststellung des Mangels wird A1 nach ihrer Xxxx die Verbesserung oder den Austausch der Sache vornehmem oder Wandlung oder Preisminderung zugestehen.
Frist. 7.1.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab dem Zeit- punkt des Gefahrenübergangs und zwar auch dann wenn die Lie- ferungen oder Leistungen mit einem Gebäude oder mit Grund und Boden fest verbunden werden.
7.1.2 Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist verfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche, sodass gegenüber dem AN kein Rück- griff gem. § 933b ABGB bzw. § 379 UGB vom AG geltend gemacht werden kann. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.