Einwilligung in die Datenverarbeitung Musterklauseln

Einwilligung in die Datenverarbeitung. Der Auftraggeber willigt ein, dass die vom Makler und einem eventuellen Rechtsnachfolger angesprochenen Versicherer und Kooperationspartner, wie z.B. Maklerpools oder Spezialmakler, im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (zum Beispiel Beiträge, Versicherungsfälle, Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und an ihren Verband übermitteln. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrags auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Versicherungsverträgen sowie bei künftigen Anträgen und bei Vertragskündigungen oder im Rahmen der Schadensbearbeitung. Der Auftraggeber willigt ferner ein, dass diese Versicherer und Kooperationspartner, wie z.B. Maklerpools oder Spezialmakler, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Versicherungsangelegenheiten erforderlich ist, allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den Makler weitergeben. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden; an Makler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung / Angebotsabgabe erforderlich ist. Die vorgenannte Einwilligung gilt im gesetzlichen Rahmen auch für die Datenspeicherung und -weiterverarbeitung beim Makler selbst. Der Makler und ein eventueller Rechtsnachfolger darf die so überlassenen Daten verwenden um den Kunden telefonisch oder schriftlich, auch auf elektronischem Weg, zu kontaktieren und weiterführend auch in anderen, auch bisher nicht besprochenen Produktsparten aus den Bereichen Versicherungen, Finanzdienstleistungen und Kapitalanlagen zu beraten oder ihm weitere Produktvorschläge zu unterbreiten. Diese Regelung gilt auch über die Beendigung des Maklervertrages hinaus, sofern der Auftraggeber sein Einverständnis nicht widerrufen hat. Der Widerruf zu dieser Regelung kann jederzeit erfolgen. Sofern der Makler Deckung über einen Dritten besorgt (z. Bsp. einen Maklerpool oder einen Spezialmakler) gilt dieses sinngemäß. Ort, Datum Unterschrift Auftraggeber
Einwilligung in die Datenverarbeitung. Ich bin durch Abgabe dieser Teilnahmeerklärung mit den beigefügten Datenerhebungs-, -verarbeitungs- und - nutzungsvorgängen einverstanden. Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass durch den Widerruf der Einwilligung die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt wird.
Einwilligung in die Datenverarbeitung. Beide Vertragspartner willigen in die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten ein.
Einwilligung in die Datenverarbeitung a) Zweck, Umfang und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung Informationen zum Datenschutz sowie Einwilligungserklärung Be- triebsarzt Information nach Art. 13 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei Erhebung personenbezoge- ner Daten (Datenschutzmerkblatt) a) Verantwortlicher für die Datenverarbeitung und Datenschutzbeauftragter b) Zweck, Umfang und Empfänger der Datenverarbeitung c) Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung d) Dauer der Speicherung der Daten e) Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung der Daten und Widerspruch f) Recht auf Widerruf und Folgen des Widerrufs
Einwilligung in die Datenverarbeitung. Soweit wir Ihre personenbezogenen Daten für andere Zwecke als zur Vertragserfüllung verarbeiten oder nutzen wollen und keine gesetzliche Erlaubnis besteht, macht die Xxxxxx Xxxxx Smart Home GmbH dies von Ihrer vorherigen Einwilligung abhängig. Rechtzeitig, sprich vor einer entsprechenden Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten, können Sie Ihre Einwilligung aktiv erteilen.
Einwilligung in die Datenverarbeitung. Ich erkläre mich einverstanden, dass der Verein meine erhobenen personenbezogenen Daten für die satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke des Vereins gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes erhebt, verarbeitet und nutzt. Die Lingener Rudergesellschaft behandelt die personenbezogenen Daten seiner Mitglieder vertraulich und es erfolgt keine Weitergabe der Daten für werbliche Zwecke an Dritte. Als Mitglied in weiteren (Dach-)Verbänden kann eine Übermittlung von Mitgliedsdaten für deren Verwaltungs- und Organisationszwecke, wie z.B. bei Teilnahmen am Wettkampf-, Tunier- und Spielbetrieb, erforderlich sein. Dies nehme ich zur Kenntnis und gestatte der Lingener Rudergesellschaft die Weitergabe meiner personenbezogenen Daten für diese Zwecke an die entsprechenden Verbände / Vereine / Institutionen (z.B. Landesruderverband Niedersachsen, Deutscher Ruderverband, Niedersächsischer Turner-Bund). Das Merkblatt zur Informationspflicht gemäß Art. 13 und 14DS-GVO habe ich erhalten, gelesen und zur Kenntnis genommen (hängt an der Infotafel am Bootshaus aus). Ich habe jederzeit die Möglichkeit, vom Verein Auskunft über die von mir gespeicherten Daten, deren Empfängern sowie den Zeck der Speicherung zu erhalten. Mir ist bekannt, dass die Einwilligung in die Datenverarbeitung der von mir gemachten Angaben freiwillig erfolgt und jederzeit durch mich ganz oder teilweise widerrufen werden kann, sofern diese für die Abwicklung der Geschäftsprozesse des Vereins / der Verbände nicht notwendig sind. ………......……….......……………… ……….................…… …………………………………………….. Ferner willige ich ein, dass Bildmaterial (Fotos und Videos) von meiner Person bei sportlichen und sonstigen vereinsinternen Veranstaltungen sowie zur Präsentation von Mannschaften angefertigt sowie in folgenden Medien veröffentlicht werden dürfen: - Homepage des Vereines - Facebook-Seite der LRG - regionalen Presseerzeugnissen (z.B. Lingener Tagespost) - Programmheften / Flyern (z.B. bei Regatten) Ich bin darauf hingewiesen worden, dass die Fotos und Videos mit meiner Person bei der Veröffentlichung im Internet oder in sozialen Netzwerken weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung und/oder Veränderung durch Dritte kann hierbei nicht ausgeschlossen werden. Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt. Die Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf der Einwilligung muss in Textform (Brief oder per Mail) gegenüber dem Verein erfolgen. Eine vollständi...
Einwilligung in die Datenverarbeitung. Mit meiner Unterschrift erkenne ich die Satzung und Ordnungen des Fördervereins in der jeweils gültigen Fassung an.

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  • Fremdleistungen / Beauftragung Dritter 5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). 5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. 5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

  • Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten (1) Der Auftragnehmer darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig sondern nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragnehmer xxxxxx, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten. (2) Soweit vom Leistungsumfang umfasst, sind Löschkonzept, Recht auf Vergessenwerden, Berichtigung, Datenportabilität und Auskunft nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers unmittelbar durch den Auftragnehmer sicherzustellen.

  • Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung Die SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung. Die Verarbeitung erfolgt auf Basis von Einwilligungen sowie auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Einwilligungen können jederzeit gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden. Dies gilt auch für Einwilligungen, die bereits vor Inkrafttreten der DS-GVO erteilt wurden. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten personenbezogenen Daten.

  • Datenverarbeitung Die personenbezogenen Daten, die wir über Sie und andere Personen verarbeiten, sind abhängig vom Verhältnis, in dem Sie mit uns stehen. Auch die Art der Kommunikation zwischen uns und die von uns bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen haben Einfluss darauf, wie und ob wir personenbezogene Daten verarbeiten. Es werden verschiedene Arten personenbezogener Daten gespeichert, je nachdem, ob Sie Versicherungsnehmer oder Anspruchsteller sind, Sie bezüglich unserer Dienstleistungen angefragt haben oder Sie aus einer Versicherungsdeckung gemäß einer Versicherungspolice begünstigt sind, die von einem anderen Versicherungsnehmer abgeschlossen wurde (zum Beispiel, wenn Sie versicherte Person einer „D&O Versicherung“ sind). Ebenso speichern wir andere personenbezogene Daten in verschiedener Weise, wenn Sie zum Beispiel ein Versicherungsmakler oder ein bestellter Vertreter, ein Zeuge oder eine sonstige Person, mit der wir in Beziehung stehen, sind. Da wir Versicherungsprodukte, Schadensregulierung, Unterstützung und damit verbundene Dienstleistungen anbieten, umfassen die personenbezogenen Daten, die wir speichern und verarbeiten, abhängig vom Verhältnis, in dem Sie mit uns stehen, unter anderem folgende Arten personenbezogener Daten:

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung Die informa HIS GmbH verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 f DSGVO. Dies ist zulässig, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die informa HIS GmbH selbst trifft keine Entscheidungen über den Abschluss eines Versicherungsvertrages oder über die Regulierung von Schäden. Sie stellt den Versiche- rungsunternehmen lediglich die Informationen für die diesbezügliche Entscheidungs- findung zur Verfügung. Die Daten im HIS stammen ausschließlich von Versicherungsunternehmen, die diese in das HIS einmelden.

  • Wie lange werden meine Daten gespeichert? Wir verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erfor- derlich ist. Dabei ist zu beachten, dass unsere Geschäftsbeziehung ein Dauerschuldverhältnis ist, welches auf Jahre angelegt ist. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforder- lich, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, deren – befristete – Weiterverarbeitung ist erforderlich zu folgenden Zwecken: • Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen: Zu nennen sind das Handelsgesetzbuch (HGB), die Abgabenordnung (AO), das Kreditwesengesetz (KWG) und das Geldwäschegesetz (GwG). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. • Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungs- vorschriften. Nach den §§ 195ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.

  • Grenzen der Aufrechnungsbefugnis des Kunden, der kein Verbraucher ist Ein Kunde, der kein Verbraucher ist, kann gegen Forderungen der Bank nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Aufrechnungsbeschränkung gilt nicht für eine vom Kunden zur Aufrechnung gestellte Forderung, die ihren Rechtsgrund in einem Darlehen oder einer Finanzierungshilfe gemäß §§ 513, 491 bis 512 BGB hat.

  • Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung a) Xxxxx nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versiche- rungsnehmer seine Pflichten nach § 9.2 a) vorsätzlich verletzt hat. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungs-nehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. b) Nach einer Gefahrerhöhung nach § 9.2 b) und 9.2 c) ist der Versicherer für einen Versicherungsfall, der später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugegangen sein müssen, leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt hat. Hat der Versicherungsnehmer seine Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt § 9.5 a) Satz 2 und 3 entsprechend. Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen, wenn ihm die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem ihm die Anzeige hätte zugegangen sein müssen, bekannt war. c) Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen,

  • Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden 4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur. 4.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt. 4.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden. 4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.