Einzelentscheidungen Musterklauseln

Einzelentscheidungen. Die Vergabe einer Einzelförderung, die über den Rahmen der Einzelrichtlinien hinausgeht, für einen einzelnen Anlass bestimmt und besonders zu begründet ist, soll nur ausnahmswei- se erfolgen. § 5 Rechtliche Grundlagen der Förderung der Integration
Einzelentscheidungen. Die HfMT wird im ersten Quartal 2008 ein mit den verfügbaren Finanzmitteln zu reali- sierendes Flächenkonzept für den geplanten Standort der Theaterakademie in der Gaußstrasse entwickeln. • Die HfMT wird die 000.000 € Anschubfinanzierung der BWF für den Aufbau der Thea- terakademie in Theaterprojekte investieren, um so auch die öffentliche Aufmerksam- keit für die Theaterakademie zu erhöhen. Dies soll neben Kooperationen und ver- stärkter Öffentlichkeitsarbeit u.a. durch ein drittes Festival „Finale“ im Juli 2008 aus- gestaltet werden.
Einzelentscheidungen. Die HFBK beteiligt sich am weiteren Ausbau des Kunst- und Mediencampus Finkenau, indem sie mit den bereits derzeit und künftig auf der Finkenau angesiedelten Instituti- onen (HMS, HAW, MMKH, MAS) konstruktiv zusammenarbeitet. Insbesondere bemüht sie sich gemeinsam mit den oben genannten Institutionen, die Schwerpunkte der je- weiligen auf dem Kunst- und Mediencampus Finkenau angebotenen Ausbildungsgän- ge im Rahmen eines inhaltlichen Gesamtkonzepts aufeinander abzustimmen. Sie trifft mit diesen Absprachen über die gemeinsame Nutzung der technischen Infrastruktur und der Ausbildungseinrichtungen wie das künftige Studiogebäude, hinsichtlich des- sen sie konstruktiv und kooperativ an der Organisation des Betriebs und der Auslas- tung der Räumlichkeiten mitwirkt. • Die HFBK wird mit der HAW Hamburg Absprachen über die gegenseitige, gemeinsa- me Nutzung von Werkstätten im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten treffen. Die gegenseitige Nutzung der Werkstätten-Ressourcen wurde im Jahr 2006 erstmals ein- geführt.
Einzelentscheidungen. Die TUHH möchte sich im Bereich Luftfahrtlehre und -forschung neu strukturieren, um dem weiter zunehmenden Bedarf an Absolventen gerecht zu werden. Zu dem bereits vorhandenen Institut für Flugzeug-Systemtechnik sollen drei weitere Institute aufgebaut und neben der 2007 wieder zu besetzenden Professur in Flugzeug-Systemtechnik drei weitere Professuren neu besetzt werden, nämlich - Institut für Flugzeug-Kabinensysteme / Airbus-Stiftungsprofessur (z.B. Avionik, Kommunikations- und Energieverteilnetze) - Institut für Flugzeug-Produktionstechnik (z.B. Zuverlässigkeit von Großstrukturen, CFK Xxxxx, CFK gerechte Montagetechniken) - Institut für Lufttransportsystem / DLR-Stiftungsprofessur (z.B. integriertes Lufttrans- portsystem, innovative Flugzeugkonzepte)
Einzelentscheidungen. Die HfMT wird – wie in den Leitlinien des Senats vorgesehen – eine Thea- terakademie einrichten. Sie wird bis zum 1.4.2004 ein Konzept für die Theaterakademie vorlegen, das insbesondere Aussagen enthält zur Ba- chelor/Master-Studienstruktur und den Studienangeboten, zu den Ausbil- dungsquantitäten, zum Lehrpersonal sowie zur inneren Struktur. Die Res- sourcen, die von der Universität bisher für die Studiengänge Musik Thea- ter Regie und Schauspieltheaterregie eingesetzt worden sind, sollen zum 1.10.2004 auf die HfMT übertragen werden. Ggf. wird hierzu eine Rege- lung der Details in einer gesonderten Vereinbarung zu treffen sein.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.