Einzelverfügungsberechtigung. Jeder Anleger darf über die UnionDepots ohne Mitwirkung der anderen Anleger verfügen und zulasten der UnionDepots alle mit der Depotführung im Zusammenhang stehenden Vereinbarungen treffen, sofern nicht nachstehend etwas anderes geregelt ist:
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Samples: www.hamburger-volksbank.de, www.vb-ruhrmitte.de, www.sparda-hessen.de