Kredite Musterklauseln

Kredite. Für den Abschluss oder die Änderung von Kreditverträgen zu Lasten des Xxxxxx/Depots ist die Mitwirkung aller Kon- toinhaber erforderlich. Jeder Kontoinhaber ist jedoch selbstständig berechtigt, über auf dem Gemeinschaftskonto etwa eingeräumte Kredite jeder Art zu verfügen und von der Möglichkeit vorübergehender Kontoüberziehungen im bank- üblichen Umfang Gebrauch zu machen.
Kredite. Im Auftrag von IBLCE werden keine Kredite vergeben und es wird kein Nachweis über eine Verschuldung in seinem Namen erteilt, es sei denn, es wurde ein Beschluss gefasst, der von mindestens zwei Dritteln der Board Directors genehmigt wurde. Diese Befugnis kann allgemein oder auf bestimmte Fälle beschränkt sein.
Kredite. Kredite, Darlehen, Hypotheken u.ä.m. 1,16 % - 3,48 %
Kredite. Stundung (gilt nur für persönliche Kedite) Nur für Baufinanzierungen und gewerbliche Kredite
Kredite das unter der Verpflichtung zur Rückzahlung von Dritten oder von Sondervermögen mit Sonder- rechnung aufgenommene Kapital sowie innere Darlehen mit Ausnahme der Kassenkredite,
Kredite. Das unter der Verpflichtung der Rückzahlung von Dritten aufgenommene Kapital.
Kredite von Kreditinstituten 16.987.941,00 00.000.000,85
Kredite. Auf Anfrage
Kredite. Entgelt Sparkassen-Card Plus privat - Kontoführungsentgelt 0,00 Euro - Auszugserstellung 0,00 Euro Sparkassen-Card Plus gewerblich - Kontoführungsentgelt 0,00 Euro - Auszugserstellung 0,00 Euro
Kredite. Die Bank kann dem Kunden Darlehen und verschiedene Arten von Krediteröffnungen gewähren und auf Antrag des Kunden verschiedene Formen von Sicherheiten ausstellen. Diese Verpflichtungen unterliegen den für sie geltenden besonderen Bedingungen und gegebenenfalls besonderen Rechtsvorschriften, die den Rahmen regeln, in dem sie gewährt werden. Der Kunde kann ab dem Moment über den Kredit verfügen, ab dem die vereinbarten Sicherheiten bestellt sind, Dritten gegenüber wirksam entgegengehalten werden können und die erforderlichen Bedingungen erfüllt sind. Die Bank kann zu Gunsten des Kunden Sicherheiten (Bürgschaft und Avalbürgschaft) stellen, um die Verpflichtungen des Kunden gegenüber Dritten abzusichern.