Common use of Einzug der Einzugsermächtigungslastschrift auf Grundlage der Einzugsermächtigung durch den Zahlungsempfänger Clause in Contracts

Einzug der Einzugsermächtigungslastschrift auf Grundlage der Einzugsermächtigung durch den Zahlungsempfänger. (1)Die vom Kunden erteilte Einzugsermächtigung verbleibt beim Zahlungsempfänger. Dieser übernimmt die Autorisierungsdaten und setzt etwaige zusätzliche Angaben in den Datensatz zur Einziehung von Einzugsermächtigungslastschriften. Der jeweilige Lastschriftbetrag wird vom Zahlungsempfänger angegeben. (2)Der Zahlungsempfänger übermittelt elektronisch den Datensatz zur Einziehung der Einzugsermächtigungslastschrift unter Einschaltung seines Zahlungsdienstleisters an die Bank als Zahlstelle. Dieser Datensatz stellt auch die mit der Einzugsermächtigung erteilte Weisung an die Bank dar, die jeweilige Einzugsermächtigungslastschrift einzulösen (siehe Nummer 2.2.1).

Appears in 6 contracts

Samples: www.fidor.de, www.fidor.de, www.fidor.de

Einzug der Einzugsermächtigungslastschrift auf Grundlage der Einzugsermächtigung durch den Zahlungsempfänger. (1)Die 1) Die vom Kunden erteilte Einzugsermächtigung verbleibt beim Zahlungsempfänger. Dieser übernimmt die Autorisierungsdaten und setzt etwaige zusätzliche Angaben in den Datensatz zur Einziehung von Einzugsermächtigungslastschriften. Der jeweilige Lastschriftbetrag wird vom Zahlungsempfänger Zahlungs- empfänger angegeben. (2)Der Zahlungsempfänger übermittelt elektronisch den Datensatz zur Einziehung der Einzugsermächtigungslastschrift unter Einschaltung seines Zahlungsdienstleisters an die Bank als Zahlstelle. Dieser Datensatz stellt auch die mit der Einzugsermächtigung erteilte Weisung an die Bank dar, die jeweilige Einzugsermächtigungslastschrift einzulösen (siehe Nummer 2.2.1).

Appears in 2 contracts

Samples: www.scharnhauserbank.de, www.vrbank-hg.de

Einzug der Einzugsermächtigungslastschrift auf Grundlage der Einzugsermächtigung durch den Zahlungsempfänger. (1)Die 1) Die vom Kunden erteilte Einzugsermächtigung verbleibt beim Zahlungsempfänger. Dieser übernimmt die Autorisierungsdaten Autorisierungdsaten und setzt etwaige zusätzliche Angaben in den Datensatz zur Einziehung von Einzugsermächtigungslastschriften. Der jeweilige Lastschriftbetrag wird vom Zahlungsempfänger angegeben. (2)Der Zahlungsempfänger übermittelt elektronisch den Datensatz zur Einziehung der Einzugsermächtigungslastschrift unter Einschaltung seines Zahlungsdienstleisters an die Bank als Zahlstelle. Dieser Datensatz stellt auch die mit der Einzugsermächtigung erteilte Weisung an die Bank dar, die jeweilige Einzugsermächtigungslastschrift einzulösen (siehe Nummer 2.2.1).

Appears in 1 contract

Samples: www.fidor.de

Einzug der Einzugsermächtigungslastschrift auf Grundlage der Einzugsermächtigung durch den Zahlungsempfänger. (1)Die 1) Die vom Kunden erteilte Einzugsermächtigung verbleibt beim Zahlungsempfänger. Dieser übernimmt die Autorisierungsdaten und setzt etwaige zusätzliche Angaben in den Datensatz zur Einziehung von Einzugsermächtigungslastschriften. Der jeweilige jewei- lige Lastschriftbetrag wird vom Zahlungsempfänger angegeben. (2)Der Zahlungsempfänger übermittelt elektronisch den Datensatz zur Einziehung der Einzugsermächtigungslastschrift unter Einschaltung seines Zahlungsdienstleisters an die Bank als Zahlstelle. Dieser Datensatz stellt auch die mit der Einzugsermächtigung erteilte Weisung an die Bank dar, die jeweilige Einzugsermächtigungslastschrift einzulösen (siehe Nummer 2.2.1)angege- ben.

Appears in 1 contract

Samples: www.consorsbank.de

Einzug der Einzugsermächtigungslastschrift auf Grundlage der Einzugsermächtigung durch den Zahlungsempfänger. (1)Die vom Kunden erteilte Einzugsermächtigung verbleibt beim verblebiebitm Zahlungsempfänger. Dieser übernimmt die Autorisierungsdaten und setzt etwaige zusätzliche Angaben in den Datensatz zur Einziehung von Einzugsermächtigungslastschriften. Der jeweilige Lastschriftbetrag wird vom Zahlungsempfänger angegeben. (2)Der Zahlungsempfänger übermittelt elektronisch den Datensatz zur Einziehung der Einzugsermächtigungslastschrift unter Einschaltung seines Zahlungsdienstleisters an die Bank als Zahlstelle. Dieser Datensatz stellt auch die mit der Einzugsermächtigung erteilte Weisung an die Wgeaisnundie Bank dar, die jeweilige Einzugsermächtigungslastschrift einzulösen (siehe Nummer 2.2.1).

Appears in 1 contract

Samples: www.fidor.de

Einzug der Einzugsermächtigungslastschrift auf Grundlage der Einzugsermächtigung durch den Zahlungsempfänger. (1)Die 1) Die vom Kunden erteilte Einzugsermächtigung verbleibt beim Zahlungsempfänger. Dieser übernimmt die Autorisierungsdaten und setzt etwaige zusätzliche Angaben in den Datensatz zur Einziehung von Einzugsermächtigungslastschriften. Der jeweilige Lastschriftbetrag wird vom Zahlungsempfänger angegeben. (2)Der Zahlungsempfänger übermittelt elektronisch den Datensatz zur Einziehung der Einzugsermächtigungslastschrift unter Einschaltung seines Zahlungsdienstleisters an die Bank als Zahlstelle. Dieser Datensatz stellt auch die mit der Einzugsermächtigung erteilte Weisung an die Bank dar, die jeweilige Einzugsermächtigungslastschrift einzulösen (siehe Nummer 2.2.1).

Appears in 1 contract

Samples: www.fidor.de