Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat. Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.
Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat. (1) Der Kunde kann eine vor dem 01. Februar 2014 erteilte Einzugsermächti- gung als SEPA-Lastschriftmandat nutzen. Dazu müssen die folgenden Voraus- setzungen vorliegen: • Der Zahler hat dem Kunden als Zahlungsempfänger eine schriftliche Ein- zugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. • Der Zahler und dessen Zahlungsdienstleister haben vereinbart, dass der Zahler mit der Einzugsermächtigung zugleich seinen Zahlungsdienstleister anweist, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschrif- ten einzulösen, und • diese Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat genutzt werden kann.
Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat. Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zah- lungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die Ikano Bank an, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber seiner Ikano Bank die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Die Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Die Sätze 1–3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttre- ten dieser Bedingungen erteilte Einzugsermächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: - Bezeichnung des Zahlungsempfängers, - Name des Xxxxxx, - Kundenkennung nach 2.1.2 oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben ent- halten.
Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat. Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die Bank an, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften ein- zulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber seiner Bank die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen erteilte Einzugsermächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.
Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat. (1) Der Kunde kann eine vor dem 1. Februar 2014 erteilte Einzugsermäch- tigung als SEPA-Lastschriftmandat nutzen. Dazu müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat. Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die Bank an, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber seiner Bank die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttre- ten dieser Bedingungen erteilte Einzugsermächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nummer 2.1.2 oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kun- den. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.
Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat. Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die Bank an, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber seiner Bank die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen erteilte Einzugsermächtigungen. 10International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer) 11Mitgliedsstaaten siehe Anhang 12Bank Identifier Code (Bank-Identifizierungscode) Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: ■ Bezeichnung des Zahlungsempfängers, ■ Name des Kunden, ■ Kundenkennung nach Nummer 2.1.2 oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzlich An- gaben enthalten.
Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat. (1) Der Kunde kann eine Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat nutzen. Dazu müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen: - Der Zahler hat dem Kunden als Zahlungsempfänger eine schriftliche Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermäch- tigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. - Der Zahler und dessen Zahlungsdienstleister haben vereinbart, dass + der Zahler mit der Einzugsermächtigung zugleich seinen Zahlungsdienstleister anweist, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezoge- nen Lastschriften einzulösen, und + diese Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat genutzt werden kann.
Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat. (1) Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die Bank an, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat. (1) Der Kunde kann eine vor dem 1. Februar 2014 erteilte Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat nutzen. Dazu müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen: 19Liste der zu SEPA gehörenden Staaten und Gebiete siehe Anlage D. 20Liste der zum Europäischen Wirtschaftsraums gehörenden Staaten und Gebiete siehe Anlage D ■ Der Zahler hat dem Kunden als Zahlungsempfänger eine schriftliche Einzugs- ermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. ■ Der Zahler und dessen Zahlungsdienstleister haben vereinbart, dass ■ der Zahler mit der Einzugsermächtigung zugleich seinen Zahlungsdienstleister anweist, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen, und ■ diese Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat genutzt werden kann.