Einzugsermächtigung. Die DIPLOMA Private Hochschulgesellschaft mbH zieht die Gebühren über das Lastschriftverfahren ein. Die Zahlung erfolgt in monatlichen Raten jeweils zum 1. eines Monats, frühestens jedoch, nachdem ich das Starterpaket erhalten habe und die 2-wöchige Widerspruchsfrist verstrichen ist. Die Gebühr für die Eignungsprüfung wird einmalig nach bestätigter Anmeldung (in der ersten Woche des Folgemonats) eingezogen. Die Prüfungsgebühr wird einmalig nach bestätigter Anmeldung für die Bachelor- bzw. Master-Thesis eingezogen, spätestens jedoch 8 Wochen vor Ende der Regelstudienzeit. Die Studiengebühren bleiben während der gesamten Vertrags- laufzeit unverändert. Lediglich bei säumiger Zahlung behält sich die DIPLOMA Hochschule vor, die Gebühren für die Rücklastschriften in Rechnung zu stellen bzw. ab der 2. Mahnung eine Mahngebühr von 10,- € zu erheben. Zudem behält sich die Hochschule vor, bei säumiger Bezahlung der Studiengebühr die Zugangsdaten zum Online Campus der DIPLOMA Hochschule zu löschen.
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