Einzugsermächtigungen und Lastschriftaufträge Musterklauseln

Einzugsermächtigungen und Lastschriftaufträge. Z 42a. Der Kunde stimmt der Belastung seines Xxxxxx mit Beträgen, die von ihm ermächtigte Dritte zulasten seines Xxxxxx beim Kreditinstitut einziehen, zu. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit schriftlich widerrufen werden. Ein derartiger Widerruf wirkt ab dem seinem Eingang beim Kreditinstitut folgenden Geschäftstag.
Einzugsermächtigungen und Lastschriftaufträge. Z.41 (1) Der Kunde stimmt der Belastung seines Xxxxxx mit Beträgen, die von ihm ermächtigte Dritte zulasten seines Xxxxxx beim Kreditinstitut einziehen, zu. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit schriftlich widerrufen werden. Ein derartiger Widerruf wirkt ab dem seinem Eingang beim Kreditinstitut folgenden Geschäftstag. (2) Lag dem Kreditinstitut zum Zeitpunkt der Kontobelastung der Auftrag des Kunden vor, von einem im Auftrag bestimmten Dritten eingezogene Beträge zulasten des Xxxxxx des Kunden zu bezahlen ("Lastschriftauftrag"), muss das Kreditinstitut dem Verlangen eines Kunden, der Verbraucher ist, die Belastung seines Xxxxxx mit dem eingezogenen Betrag rückgängig zu machen, nachkommen. Dies gilt nicht, wenn das Kreditinstitut nachweisen kann, dass dem Kunden die Information über den anstehenden Einzug mindestens vier Wochen vor dem Fälligkeitstermin vom Kreditinstitut oder vom Zahlungsempfänger in einer vereinbarten Form mitgeteilt oder zugänglich gemacht worden ist. Dem Kreditinstitut muss das Verlangen des Kunden auf Rückgängigmachung der Belastung binnen 8 Wochen nach dem Tag der Kontobelastung zugehen. Unternehmer sind nicht berechtigt, ein derartiges Verlangen zu stellen. (3) Lag dem Kreditinstitut zum Zeitpunkt der Kontobelastung kein Lastschriftauftrag des Kunden vor ("Einzugsermächtigungsverfahren"), hat das Kreditinstitut dem ihm binnen 8 Wochen, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Kontobelastung, zugegangenen Verlangen des Kunden (auch wenn dieser Unternehmer ist), die Kontobelastung rückgängig zu machen, ohne weiteres zu entsprechen. (4) Einem berechtigten Verlangen des Kunden auf Rückgängigmachung einer Belastungsbuchung wird innerhalb von 10 Geschäftstagen entsprochen. E.
Einzugsermächtigungen und Lastschriftaufträge. Z.41 [Mangels Anwendbarkeit gestrichen]
Einzugsermächtigungen und Lastschriftaufträge. Z 42a (1) Der Kunde stimmt der Belastung seines Xxxxxx mit Beträ- gen, die von ihm ermächtigte Dritte zulasten seines Xxxxxx beim Kre- ditinstitut einziehen, zu. Diese Zustimmung kann vom Kunden jeder- zeit widerrufen werden. Ein derartiger Widerruf ist dem Kreditinstitut unverzüglich bekannt zu geben und wirkt ab dem auf den Eingang des Widerrufs beim Kreditinstitut folgenden Geschäftstag.
Einzugsermächtigungen und Lastschriftaufträge. E. Einzugsermächtigungen und LastschriftaufträgeSEPA- Lastschriften
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