Common use of Elternbeitrag Clause in Contracts

Elternbeitrag. Die Vertragsparteien vereinbaren für die Eingewöhnung vom bis eine Betreuungszeit von durchschnittlich Stunden mit einem Elternbeitrag in Höhe von €. Die Vertragsparteien vereinbaren ab dem folgende tägliche Betreuungszeit: Kinderkrippe (bis zum vollendeten 3. Lebensjahr): Stunden, wobei die vereinbarte tägliche Be- treuungszeit spätestens um 08.30 Uhr eines jeden Betreuungstages zu laufen beginnt, auch wenn das Kind erst später in der Einrichtung abgegeben wird Kindergarten (ab dem vollendeten 3. Lebensjahr): Stunden, wobei die vereinbarte tägliche Be- treuungszeit spätestens um 08.30 Uhr eines jeden Betreuungstages zu laufen beginnt, auch wenn das Kind erst später in der Einrichtung abgegeben wird Hort (bis 31.07. des letzten Hortjahres): Stunden, wobei die vereinbarte tägliche Betreuungszeit spätestens um 08.30 Uhr eines jeden Betreuungstages zu laufen beginnt, auch wenn das Kind erst später in der Einrichtung abgegeben wird Eine verminderte Inanspruchnahme wird nicht vergütet bzw. ausgeglichen. Grundlagen für die Berechnung des Kostenbeitrages zum Vertragsabschluss: Die Personensorgeberechtigten sind verheiratet oder leben in einer nichtehelichen Lebensgemein- schaft. Der Personensorgeberechtigte1 ist alleinerziehend bzw. getrennt lebend. Neben dem obengenannten Kind wird/werden gleichzeitig weitere/s Geschwisterkind/er in einer Kindertageseinrichtung betreut. Die oben aufgeführte tägliche Betreuungszeit. Die Teilnahme an der Ferienbetreuung ist ohne zeitliche Einschränkung nur im Falle einer vertraglich vereinbarten täglichen Betreuungszeit von sechs Stunden oder mehr möglich. Ist eine tägliche Betreu- ungszeit von weniger als sechs Stunden vereinbart, ist auch die Betreuung in den Ferien auf diesen vereinbarten täglichen Betreuungsumfang begrenzt. Darüber hinausgehende Betreuungszeiten wer- den nicht geleistet, eine Verlängerung der Betreuungszeit für die Dauer der Ferien ist nicht möglich. Ggf. findet die Betreuung während der Ferien in einer anderen Einrichtung der Kommune statt. Eine Änderung der vertraglichen Vereinbarung zur täglichen Betreuungszeit ist jeweils zu Beginn des Schuljahres möglich." Zusätzliche Kosten gemäß der Festlegung der Gebührensatzung / interner Regelungen / sonstiger Absprachen für einen Betreuungsmehraufwand (mehr als 9 Stunden) innerhalb der Öffnungszeit.

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Samples: Betreuungsvertrag

Elternbeitrag. Die Vertragsparteien vereinbaren Kostenermittlung des Kindergartenplatzes erfolgt auf Grundlage der Entgeltvereinbarung laut Kindertages- förderungsgesetz M-V (KiföG) und wird jährlich mit dem zuständigen Landkreis neu verhandelt. Das Land, der örtliche Xxxxxx der Jugendhilfe sowie die Wohnsitzgemeinde beteiligen sich an den Betriebskosten. Die Sorgeberechtigten sind an den Kosten der Kindertagesförderung zu beteiligen. Die Höhe der Beteiligung richtet sich nach der jeweils gültigen Entgeltverhandlung. Übernimmt die Wohnsitzgemeinde nicht die volle Höhe des Entgeltanteils, ist gemäß KiföG der Differenzbetrag durch die Personensorgeberechtigten zusätzlich auszugleichen. Der Elternbeitrag beträgt zum Inkrafttreten dieser Vereinbarung 157,17 Euro pro Monat. Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren wird er per Lastschrift jeweils am 1. jeden Monats eingezogen. Der Elternbeitrag ist eine Beteiligung an den Betriebskosten des Naturkindergartens und ist deshalb auch während der Ferien, bei vorübergehender Schließung, bei längerem Fehlen eines Kindes und bis zur Wirksamkeit der Kündigung zu bezahlen. Für Xxxxxxxxxxxxxxxxxx ist der Elternbeitrag bis zum Ende des Kindergartenjahres zu bezahlen. Bei Bedarf können Personensorgeberechtigte einen Antrag auf Übernahme des Elternbeitrags beim zuständigen Jugendamt gemäß dem Kinder- und Jugendhilfegesetz stellen. Zusätzliche Beträge für Ausflüge, Projekte o.ä. können im kleinen Rahmen nach Absprache erhoben werden. Im Falle, dass die 2020 geplante Gesetzesänderung wirksam wird, tritt die entsprechende Regelung für die Eingewöhnung vom bis eine Betreuungszeit von durchschnittlich Stunden mit einem Elternbeitrag Finanzierung der Kindergartenbeiträge in Höhe von €. Die Vertragsparteien vereinbaren ab dem folgende tägliche Betreuungszeit: Kinderkrippe (bis zum vollendeten 3. Lebensjahr): Stunden, wobei die vereinbarte tägliche Be- treuungszeit spätestens um 08.30 Uhr eines jeden Betreuungstages zu laufen beginnt, auch wenn das Kind erst später in der Einrichtung abgegeben wird Kindergarten (ab dem vollendeten 3. Lebensjahr): Stunden, wobei die vereinbarte tägliche Be- treuungszeit spätestens um 08.30 Uhr eines jeden Betreuungstages zu laufen beginnt, auch wenn das Kind erst später in der Einrichtung abgegeben wird Hort (bis 31.07. des letzten Hortjahres): Stunden, wobei die vereinbarte tägliche Betreuungszeit spätestens um 08.30 Uhr eines jeden Betreuungstages zu laufen beginnt, auch wenn das Kind erst später in der Einrichtung abgegeben wird Eine verminderte Inanspruchnahme wird nicht vergütet bzw. ausgeglichen. Grundlagen für die Berechnung des Kostenbeitrages zum Vertragsabschluss: Die Personensorgeberechtigten sind verheiratet oder leben in einer nichtehelichen Lebensgemein- schaft. Der Personensorgeberechtigte1 ist alleinerziehend bzw. getrennt lebend. Neben dem obengenannten Kind wird/werden gleichzeitig weitere/s Geschwisterkind/er in einer Kindertageseinrichtung betreut. Die oben aufgeführte tägliche Betreuungszeit. Die Teilnahme an der Ferienbetreuung ist ohne zeitliche Einschränkung nur im Falle einer vertraglich vereinbarten täglichen Betreuungszeit von sechs Stunden oder mehr möglich. Ist eine tägliche Betreu- ungszeit von weniger als sechs Stunden vereinbart, ist auch die Betreuung in den Ferien auf diesen vereinbarten täglichen Betreuungsumfang begrenzt. Darüber hinausgehende Betreuungszeiten wer- den nicht geleistet, eine Verlängerung der Betreuungszeit für die Dauer der Ferien ist nicht möglich. Ggf. findet die Betreuung während der Ferien in einer anderen Einrichtung der Kommune statt. Eine Änderung der vertraglichen Vereinbarung zur täglichen Betreuungszeit ist jeweils zu Beginn des Schuljahres möglichKraft." Zusätzliche Kosten gemäß der Festlegung der Gebührensatzung / interner Regelungen / sonstiger Absprachen für einen Betreuungsmehraufwand (mehr als 9 Stunden) innerhalb der Öffnungszeit.

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Samples: www.naturkindergarten-lassan.de

Elternbeitrag. Die Vertragsparteien vereinbaren Eltern entrichten keine Beiträge zu den Betreuungsentgelten in der Kindertageseinrichtung, siehe § 29 KiföG M-V. Die Kosten für die Eingewöhnung vom bis eine Betreuungszeit von durchschnittlich Stunden mit einem Elternbeitrag in Höhe von €Verpflegung insgesamt und die Kosten der Mittagsverpflegung sind durch die Eltern zu finanzieren. Diese werden direkt zwischen beauftragten Xxxxxxx und Schule abgerech- net. Unsere Horteinrichtung obliegt diese Abrechnung nicht. Die Vertragsparteien vereinbaren ab bei Abholung des Kindes nach den regulären Öffnungszeiten oder bei Betreuung über den vereinbarten Umfang hinaus entstehenden Mehrkosten (z.B. in Ferienzeiten) gehen zu Lasten der Eltern und werden je Mehrstunde im Lastschriftverfahren, monatlich oder quartalsweise, einge- zogen. Im Falle der Nichtabholung des Kindes nach Schließung der Horteinrichtung, kann es im Kinder- und Jugendnotdienst untergebracht werden. Die hier entstehenden Kosten tragen eben- falls die Personensorgeberechtigten in voller Höhe. Die sich jeweils ergebenden Mehrkostenbeiträge werden monatlich oder quartalsweise zum 15. für den zurückliegenden Zeitraum im Lastschriftverfahren eingezogen. Dazu erteilen die Perso- nensorgeberechtigten dem folgende tägliche Betreuungszeit: Kinderkrippe (Xxxxxx eine Einzugsermächtigung gemäß Anlage 1 zu diesem Ver- trag. Bei Säumigkeiten entstehende Mahnkosten sowie bei fehlender Kontodeckung entstehenden Gebühren etc. tragen die Personensorgeberechtigten diese in voller Höhe. Das Einholen der Zu- satzbeiträge mit etwaigen Mahn- und Gebührenkosten wird bis zum vollendeten 3zu dreimal wiederholend im Lastschriftverfahren angewandt. Lebensjahr): StundenSollte dies erfolglos sein, wobei werden die vereinbarte tägliche Be- treuungszeit spätestens um 08.30 Uhr eines jeden Betreuungstages zu laufen beginntoffenen Beiträge mit Mahn- und Gebührenkosten an unser Anwaltsbüro mit der Geltendmachung zur Einleitung wei- terer rechtlicher Schritte, auch wenn das Kind erst später in der Einrichtung abgegeben wird Kindergarten (ab dem vollendeten 3abgetreten. Lebensjahr): Stunden, wobei Die daraus resultierenden anwaltlichen und/oder gericht- lichen Mehrkosten sind durch die vereinbarte tägliche Be- treuungszeit spätestens um 08.30 Uhr eines jeden Betreuungstages zu laufen beginnt, auch wenn das Kind erst später in der Einrichtung abgegeben wird Hort (bis 31.07. des letzten Hortjahres): Stunden, wobei die vereinbarte tägliche Betreuungszeit spätestens um 08.30 Uhr eines jeden Betreuungstages zu laufen beginnt, auch wenn das Kind erst später in der Einrichtung abgegeben wird Eine verminderte Inanspruchnahme wird nicht vergütet Personensorgeberechtigten bzw. ausgeglichen. Grundlagen für die Berechnung des Kostenbeitrages zum Vertragsabschluss: Die Personensorgeberechtigten sind verheiratet oder leben in einer nichtehelichen Lebensgemein- schaft. Der Personensorgeberechtigte1 ist alleinerziehend bzw. getrennt lebend. Neben dem obengenannten Kind wird/werden gleichzeitig weitere/s Geschwisterkind/er in einer Kindertageseinrichtung betreut. Die oben aufgeführte tägliche Betreuungszeit. Die Teilnahme an der Ferienbetreuung ist ohne zeitliche Einschränkung nur im Falle einer vertraglich vereinbarten täglichen Betreuungszeit von sechs Stunden oder mehr möglich. Ist eine tägliche Betreu- ungszeit von weniger als sechs Stunden vereinbart, ist auch die Betreuung in den Ferien auf diesen vereinbarten täglichen Betreuungsumfang begrenzt. Darüber hinausgehende Betreuungszeiten wer- den nicht geleistet, eine Verlängerung der Betreuungszeit für die Dauer der Ferien ist nicht möglich. Ggf. findet die Betreuung während der Ferien in einer anderen Einrichtung der Kommune statt. Eine Änderung der vertraglichen Vereinbarung zur täglichen Betreuungszeit ist jeweils Eltern zu Beginn des Schuljahres möglichtragen." Zusätzliche Kosten gemäß der Festlegung der Gebührensatzung / interner Regelungen / sonstiger Absprachen für einen Betreuungsmehraufwand (mehr als 9 Stunden) innerhalb der Öffnungszeit.

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Samples: www.montessori-grundschule-stralsund.de

Elternbeitrag. Die Vertragsparteien vereinbaren für Erziehungsberechtigten der angemeldeten Schülerinnen und Xxxxxxx beteiligen sich an der Finanzie- rung des Betreuungsangebotes durch einen monatlichen Elternbeitrag, der durch die Eingewöhnung Stadt Meschede er- hoben wird. Der Elternbeitrag staffelt sich nach dem Einkommen (siehe Satzung). Beitragszeitraum ist die Zeit vom bis eine Betreuungszeit von durchschnittlich Stunden mit einem Elternbeitrag in Höhe von €01.08. Die Vertragsparteien vereinbaren ab dem folgende tägliche Betreuungszeit: Kinderkrippe (bis zum vollendeten 3. Lebensjahr): Stunden, wobei die vereinbarte tägliche Be- treuungszeit spätestens um 08.30 Uhr eines jeden Betreuungstages zu laufen beginnt, auch wenn das Kind erst später in der Einrichtung abgegeben wird Kindergarten (ab dem vollendeten 3. Lebensjahr): Stunden, wobei die vereinbarte tägliche Be- treuungszeit spätestens um 08.30 Uhr eines jeden Betreuungstages zu laufen beginnt, auch wenn das Kind erst später in der Einrichtung abgegeben wird Hort (bis 31.07. des letzten Hortjahres): StundenFolgejahres. Die Beitragspflicht besteht auch in den Ferienzeiten und wird durch Schließungszeiten nicht berührt. Die Kosten für die Mittagsmahlzeit werden im Rahmen einer separaten Vereinbarung vom Xxxxxx der öffentlichen Jugendhilfe erhoben. Besuchen mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig offene Ganztagsschulen der Stadt Meschede, wobei die vereinbarte tägliche Betreuungszeit spätestens um 08.30 Uhr eines jeden Betreuungstages zu laufen beginnt, auch wenn so wird nur für das erste Kind erst später der Elternbeitrag erhoben. Besuchen weitere Kinder einer Familie eine Tages- einrichtung für Kinder in der Einrichtung abgegeben wird Eine verminderte Inanspruchnahme wird nicht vergütet bzw. ausgeglichen. Grundlagen Stadt Meschede, so entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind für die Berechnung des Kostenbeitrages zum Vertragsabschluss: Die Personensorgeberechtigten sind verheiratet Eltern oder leben in einer nichtehelichen Lebensgemein- schaftdie Personen, die nach § 3 an die Stelle der Eltern treten. Der Personensorgeberechtigte1 ist alleinerziehend bzw. getrennt lebend. Neben dem obengenannten Kind wird/werden gleichzeitig weitere/s Geschwisterkind/er in einer Kindertageseinrichtung betreutBei unterschiedlich hohen Beiträgen muss nur der im Vergleich höchste Beitrag gezahlt werden. Die oben aufgeführte tägliche Betreuungszeit. Die Teilnahme an der Ferienbetreuung ist ohne zeitliche Einschränkung nur im Falle einer vertraglich vereinbarten täglichen Betreuungszeit von sechs Stunden oder mehr möglich. Ist eine tägliche Betreu- ungszeit von weniger als sechs Stunden vereinbart, ist auch die Betreuung in den Ferien auf diesen vereinbarten täglichen Betreuungsumfang begrenzt. Darüber hinausgehende Betreuungszeiten wer- den nicht geleistet, eine Verlängerung der Betreuungszeit eventuell entfallenen Beiträge für die Dauer Offene Ganztagsgrundschule erstattet der Ferien ist nicht möglichHochsauerlandkreis als Xxxxxx der Jugendhilfe der Schulträgerin. Ggf. findet die Betreuung während der Ferien in einer anderen Einrichtung der Kommune statt. Eine Änderung der vertraglichen Vereinbarung zur täglichen Betreuungszeit ist jeweils zu Beginn des Schuljahres möglich." Zusätzliche Kosten gemäß der Festlegung der Gebührensatzung / interner Regelungen / sonstiger Absprachen für einen Betreuungsmehraufwand Meschede, den Stadt Meschede Der Bürgermeister Im Auftrage Unterschrift Erziehungsberechtigte(r) Unterschrift Erziehungsberechtigte(r) (mehr als 9 StundenMutter) innerhalb der Öffnungszeit.(Vater)

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Samples: Betreuungsvertrag Offene Ganztagsgrundschule

Elternbeitrag. Die Vertragsparteien vereinbaren 1) Der Elternbeitrag wird von der Stadt St. Blasien zur teilweisen Deckung der Betriebskosten festgesetzt. Er beträgt für jeden angefangenen Monat für das Kindergartenjahr folgende Gebühren: Kindergartengebühren pro Monat in Menzenschwand (Regelkindergarten) - Kindergartenjahr 2022/2023: • 1 Kind in der Familie 222,00 € • 2 Kinder in der Familie 171,00 € • 3 Kinder in der Familie 155,00 € • 4 Kinder in der Familie 40,00 € o Berücksichtigt werden nur Kinder, die im gleichen Haushalt wohnen. o Eine Änderung in den Familienverhältnissen (z.B. Geburt eines weiteren Kindes) ist der Gemeindeverwaltung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift mitzuteilen. Der monatliche Elternbeitrag wird mit Beginn des auf die Meldung folgenden Monats angepasst. o Der Elternbeitrag wird nur für 11 Monate erhoben. Für den Monat, der in den Sommerferien liegt, wird kein Beitrag erhoben. o Für Gastkinder wird ein Betrag von 11,00 € je Tag verlangt. o Der Elternbeitrag ist bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses, auch während den Ferien, bei vorübergehender Schließung und bei längerem Fehlen, voll zu bezahlen. o Der Elternbeitrag ist am 1. eines jeden Monats zur Zahlung fällig. Der Beitrag für die Eingewöhnung vom bis Gastkinder wird am letzten Tag des Kindergartenbesuchs fällig. o Eltern, Personensorgeberechtigten, denen es nicht möglich ist, den Elternbeitrag zu entrichten können eine Betreuungszeit von durchschnittlich Stunden mit einem Elternbeitrag in Höhe von €. Die Vertragsparteien vereinbaren ab dem folgende tägliche Betreuungszeit: Kinderkrippe (bis zum vollendeten 3. Lebensjahr): Stunden, wobei die vereinbarte tägliche Be- treuungszeit spätestens um 08.30 Uhr eines jeden Betreuungstages zu laufen beginnt, auch wenn das Kind erst später in der Einrichtung abgegeben wird Kindergarten (ab dem vollendeten 3. Lebensjahr): Stunden, wobei die vereinbarte tägliche Be- treuungszeit spätestens um 08.30 Uhr eines jeden Betreuungstages zu laufen beginnt, auch wenn das Kind erst später in der Einrichtung abgegeben wird Hort (bis 31.07. vollständige oder teilweise Übernahme des letzten Hortjahres): Stunden, wobei die vereinbarte tägliche Betreuungszeit spätestens um 08.30 Uhr eines jeden Betreuungstages zu laufen beginnt, auch wenn das Kind erst später in der Einrichtung abgegeben wird Eine verminderte Inanspruchnahme wird nicht vergütet bzw. ausgeglichen. Grundlagen für die Berechnung des Kostenbeitrages zum Vertragsabschluss: Die Personensorgeberechtigten sind verheiratet oder leben in einer nichtehelichen Lebensgemein- schaft. Der Personensorgeberechtigte1 ist alleinerziehend bzw. getrennt lebend. Neben dem obengenannten Kind wirdElternbeitrages beim Jugendamt/werden gleichzeitig weitere/s Geschwisterkind/er in einer Kindertageseinrichtung betreut. Die oben aufgeführte tägliche Betreuungszeit. Die Teilnahme an der Ferienbetreuung ist ohne zeitliche Einschränkung nur im Falle einer vertraglich vereinbarten täglichen Betreuungszeit von sechs Stunden oder mehr möglich. Ist eine tägliche Betreu- ungszeit von weniger als sechs Stunden vereinbart, ist auch die Betreuung in den Ferien auf diesen vereinbarten täglichen Betreuungsumfang begrenzt. Darüber hinausgehende Betreuungszeiten wer- den nicht geleistet, eine Verlängerung der Betreuungszeit für die Dauer der Ferien ist nicht möglich. Ggf. findet die Betreuung während der Ferien in einer anderen Einrichtung der Kommune statt. Eine Änderung der vertraglichen Vereinbarung zur täglichen Betreuungszeit ist jeweils zu Beginn des Schuljahres möglichSozialamt beantragen." Zusätzliche Kosten gemäß der Festlegung der Gebührensatzung / interner Regelungen / sonstiger Absprachen für einen Betreuungsmehraufwand (mehr als 9 Stunden) innerhalb der Öffnungszeit.

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Samples: www.stblasien.de