Empfänger der Daten. Innerhalb unseres Unternehmens erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung der vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten benötigen. Gesetzlich sind wir ebenso verpflichtet, bestimmte Daten an Messstellen- und Netzbetreiber sowie Energielieferanten weiterzugeben, z. B. um einen Lieferantenwechsel vornehmen zu können. Personenbezogene Daten geben wir grundsätzlich nur in dem Ausmaß an Dritte weiter, wie dies gesetzlich oder vertraglich geboten ist, der Betroffene eingewilligt hat oder wir sonst zur Weitergabe befugt sind. Soweit erforderlich erhalten auch von uns eingesetzte Dienstleister Daten. Dies sind in erster Linie andere Unternehmen der Süwag-Gruppe sowie Post- und Druckdienstleister, Webdienstleistungsunter- nehmen, IT-Dienstleister, Telekommunikationsdienstleister (Callcenter), Abrechnungsdienstleister, weitere zum E.ON-Konzern gehörende Gesellschaften, Marktforschungsunternehmen, Dienstleister für das Zählerwesen und weitere Dienstleister, die wir im Rahmen von Auftragsverarbeitungen nach Artikel 28 DSGVO heranziehen. Unter bestimmten Voraussetzungen können personenbezogene Daten auch an öffentliche Stellen (z. B. Jobcenter), Behörden (z. B. Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte), Anwälte und Notare sowie Wirtschaftsprüfer weitergegeben werden. U. U. lassen wir einzelne Prozesse und Serviceleistungen durch sorgfältig ausgewählte und beauftragte Dienstleister ausführen, die ihren Sitz außerhalb der EU/EWR (Drittland) haben. In diesen Fällen findet eine Drittland-Übermittlung von Daten statt. Mit den Dienstleistern werden den datenschutz- rechtlichen Anforderungen entsprechende Datenschutzvereinbarungen zur Herstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus vertraglich festgelegt. Dazu zählen die EU-Standardvertrags- klauseln der Kommission der Europäischen Union, die Sie als Muster bei uns anfordern können.
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Samples: Messstellenvertrag Strom, Netznutzungsvertrag, Netzführungsvereinbarung
Empfänger der Daten. Innerhalb unseres Unternehmens erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung der vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten benötigen. Gesetzlich sind wir ebenso verpflichtet, bestimmte Daten an Messstellen- und Netzbetreiber sowie Energielieferanten weiterzugeben, z. B. um einen Lieferantenwechsel vornehmen zu können. Personenbezogene Daten geben wir grundsätzlich nur in dem Ausmaß an Dritte weiter, wie dies gesetzlich oder vertraglich geboten ist, der Betroffene eingewilligt hat oder wir sonst zur Weitergabe befugt sind. Soweit erforderlich erhalten auch von uns eingesetzte Dienstleister Daten. Dies sind in erster Linie andere Unternehmen der Süwag-Gruppe sowie Post- und Druckdienstleister, Webdienstleistungsunter- nehmenWebdienstleistungsunternehmen, IT-Dienstleister, Telekommunikationsdienstleister (CallcenterCall- center), Abrechnungsdienstleister, weitere zum E.ON-Konzern gehörende Gesellschaften, Marktforschungsunternehmen, Dienstleister für das Zählerwesen und weitere Dienstleister, die wir im Rahmen von Auftragsverarbeitungen nach Artikel 28 DSGVO heranziehen. Unter bestimmten Voraussetzungen können personenbezogene Daten auch an öffentliche Stellen (z. B. Jobcenter), Behörden (z. B. Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte), Anwälte und Notare sowie Wirtschaftsprüfer weitergegeben werden. U. U. lassen wir einzelne Prozesse und Serviceleistungen Service- leistungen durch sorgfältig ausgewählte und beauftragte Dienstleister ausführen, die ihren Sitz außerhalb der EU/EWR (Drittland) haben. In diesen Fällen findet eine Drittland-Übermittlung von Daten statt. Mit den Dienstleistern werden den datenschutz- rechtlichen datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechende Datenschutzvereinbarungen zur Herstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus Daten- schutzniveaus vertraglich festgelegt. Dazu zählen die EU-Standardvertrags- klauseln Standardvertragsklauseln der Kommission der Europäischen Union, die Sie als Muster bei uns anfordern können.
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Samples: Einspeisevertrag, Anschlussnutzungsvertrag
Empfänger der Daten. Innerhalb unseres Unternehmens erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung der ihrer jeweiligen Funktion im Unternehmen bzw. zur Erfüllung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten benötigen. Gesetzlich sind wir ebenso verpflichtet, bestimmte Daten an Messstellen- und Netzbetreiber Netz- betreiber sowie Energielieferanten andere Energieversorgungsunternehmen weiterzugeben, z. B. um einen Lieferantenwechsel vornehmen zu können. Personenbezogene Daten geben wir grundsätzlich nur in dem Ausmaß an Dritte weiter, wie dies gesetzlich oder vertraglich geboten ist, der Betroffene eingewilligt hat oder wir sonst zur Weitergabe befugt sind. Soweit erforderlich erhalten auch Auch von uns eingesetzte Dienstleister Datenkönnen Daten erhalten. Dies sind in erster Linie andere Unternehmen der Süwag-Süwag Gruppe sowie Post- und Druckdienstleister, Webdienstleistungsunter- nehmenWebdienstleistungs- unternehmen, IT-Dienstleister, Telekommunikationsdienstleister Telekommunikations-Dienstleister (Callcenter), Abrechnungsdienstleister, weitere zum E.ONinnogy-Konzern gehörende Gesellschaften, Marktforschungsunternehmen, Auskunfteien, Inkassodienstleister, Dienstleister für das Zählerwesen Zähleraustausch, Zählerinstallation und Unterbrechung der Versor- gung und weitere Dienstleister, die wir im Rahmen von Auftragsverarbeitungen nach Artikel 28 DSGVO heranziehen. Unter bestimmten Voraussetzungen können personenbezogene Daten auch an öffentliche Stellen (z. B. Jobcenter), Behörden (z. B. Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte), Anwälte und Notare sowie Wirtschaftsprüfer weitergegeben werden. U. U. lassen wir einzelne Prozesse und Serviceleistungen durch sorgfältig ausgewählte und beauftragte Dienstleister ausführen, die ihren Sitz Es ist derzeit keine Datenübermittlung an Stellen in Staaten außerhalb der EU/EWR Europäischen Union sowie den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittlandsogenannte Drittstaaten) haben. In diesen Fällen findet eine Drittland-Übermittlung von Daten statt. Mit den Dienstleistern werden den datenschutz- rechtlichen Anforderungen entsprechende Datenschutzvereinbarungen zur Herstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus vertraglich festgelegt. Dazu zählen die EU-Standardvertrags- klauseln der Kommission der Europäischen Union, die Sie als Muster bei uns anfordern könnenvorgesehen.
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Samples: Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung, Messstellenvertrag Strom
Empfänger der Daten. Innerhalb Wir geben Ihre personenbezogenen Daten innerhalb unseres Unternehmens erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre DatenUn- ternehmens ausschließlich an die Bereiche weiter, die diese Daten zur Erfüllung der vertraglichen oder und gesetzlichen Pflichten bzw. zu der Umsetzung unseres berechtigten Interesses benötigen. Gesetzlich sind wir ebenso verpflichtet, bestimmte Wir können Ihre personenbezogenen Daten an Messstellen- und Netzbetreiber sowie Energielieferanten weiterzugebenmit uns verbun- dene Unternehmen übermitteln, z. B. um einen Lieferantenwechsel vornehmen zu können. Personenbezogene Daten geben wir grundsätzlich nur in dem Ausmaß an Dritte weiter, wie soweit dies gesetzlich oder vertraglich geboten ist, der Betroffene eingewilligt hat oder wir sonst zur Weitergabe befugt sind. Soweit erforderlich erhalten auch von uns eingesetzte Dienstleister Daten. Dies sind in erster Linie andere Unternehmen der Süwag-Gruppe sowie Post- und Druckdienstleister, Webdienstleistungsunter- nehmen, IT-Dienstleister, Telekommunikationsdienstleister (Callcenter), Abrechnungsdienstleister, weitere zum E.ON-Konzern gehörende Gesellschaften, Marktforschungsunternehmen, Dienstleister für das Zählerwesen und weitere Dienstleister, die wir im Rahmen der unter Ziffer 3 der Datenschutzinformation dargelegten Zwecke und Rechtsgrundlagen zulässig ist. Ihre personenbezogenen Daten werden in unserem Auftrag auf Basis von Auftragsverarbeitungen Auftragsverarbeitungsverträgen nach Artikel Art. 28 DSGVO heranziehen. Unter bestimmten Voraussetzungen können personenbezogene Daten auch an öffentliche Stellen (z. B. Jobcenter), Behörden (z. B. Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte), Anwälte und Notare sowie Wirtschaftsprüfer weitergegeben werden. U. U. lassen wir einzelne Prozesse und Serviceleistungen durch sorgfältig ausgewählte und beauftragte Dienstleister ausführen, die ihren Sitz außerhalb der EU/EWR (Drittland) habenverarbeitet. In diesen Fällen findet eine Drittland-Übermittlung stellen wir sicher, dass die Verarbei- tung von personenbezogenen Daten stattgemäß der Datenschutz- Grundverordnung erfolgt. Mit den Dienstleistern werden den datenschutz- rechtlichen Anforderungen entsprechende Datenschutzvereinbarungen zur Herstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus vertraglich festgelegtDie Kategorien von Empfängern sind in diesem Fall Druckereien. Dazu zählen die EU-Standardvertrags- klauseln der Kommission der Europäischen UnionEine Datenweitergabe an Empfänger außerhalb des Unterneh- mens erfolgt ansonsten nur, soweit gesetzliche Bestimmungen dies erlauben oder gebieten, die Weitergabe zur Abwicklung und somit zur Erfüllung des Vertrages oder, auf Ihren Antrag hin, zur Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen erforderlich ist, Sie als Muster eingewilligt haben oder wir zur Erteilung einer Auskunft befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein: • Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Staatsanwaltschaft, Polizei, Aufsichtsbehörden, Finanzamt) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung. • Empfänger, an die die Weitergabe zur Vertragsbegründung oder -erfüllung unmittelbar erforderlich ist, wie z. B. Drucke- reien. • Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns anfordern könnenIhre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben.
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Empfänger der Daten. Innerhalb unseres Unternehmens erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung der vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten benötigen. Gesetzlich sind wir ebenso verpflichtet, bestimmte Daten an Messstellen- Messstellen− und Netzbetreiber sowie Energielieferanten weiterzugeben, z. B. um einen Lieferantenwechsel vornehmen zu können. Personenbezogene Daten geben wir grundsätzlich nur in dem Ausmaß an Dritte weiter, wie dies gesetzlich oder vertraglich geboten ist, der Betroffene eingewilligt hat oder wir sonst zur Weitergabe befugt sind. Soweit erforderlich erhalten auch von uns eingesetzte Dienstleister Daten. Dies sind in erster Linie andere Unternehmen der Süwag-Gruppe Süwag−Gruppe sowie Post- Post− und Druckdienstleister, Webdienstleistungsunter- Webdienstleistungsunter− nehmen, IT-DienstleisterIT−Dienstleister, Telekommunikationsdienstleister (Callcenter), Abrechnungsdienstleister, weitere zum E.ON-Konzern E.ON−Konzern gehörende Gesellschaften, Marktforschungsunternehmen, Dienstleister für das Zählerwesen und weitere Dienstleister, die wir im Rahmen von Auftragsverarbeitungen nach Artikel 28 DSGVO heranziehen. Unter bestimmten Voraussetzungen können personenbezogene Daten auch an öffentliche Stellen (z. B. Jobcenter), Behörden (z. B. Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte), Anwälte und Notare sowie Wirtschaftsprüfer weitergegeben werden. U. U. lassen wir einzelne Prozesse und Serviceleistungen durch sorgfältig ausgewählte und beauftragte Dienstleister ausführen, die ihren Sitz außerhalb der EU/EWR (Drittland) haben. In diesen Fällen findet eine Drittland-Übermittlung Drittland−Übermittlung von Daten statt. Mit den Dienstleistern werden den datenschutz- datenschutz− rechtlichen Anforderungen entsprechende Datenschutzvereinbarungen zur Herstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus vertraglich festgelegt. Dazu zählen die EU-Standardvertrags- EU−Standardvertrags− klauseln der Kommission der Europäischen Union, die Sie als Muster bei uns anfordern können.
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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas