Common use of Empfänger der Daten Clause in Contracts

Empfänger der Daten. Innerhalb unseres Unternehmens erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Da- ten, die diese zur Erfüllung der vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten benöti- gen. Gesetzlich sind wir ebenso verpflichtet, bestimmte Daten an Messstellen- und Netzbetreiber sowie andere Energieversorgungsunternehmen weiterzugeben, z. B. um einen Lieferantenwechsel vornehmen zu können. Personenbezogene Daten geben wir grundsätzlich nur in dem Ausmaß an Dritte weiter, wie dies gesetzlich oder vertraglich geboten ist, der Betroffene eingewilligt hat oder wir sonst zur Weitergabe befugt sind. Soweit erforderlich erhalten auch von uns eingesetzte Dienstleister Daten. Dies sind in erster Linie andere Unternehmen der Süwag- Gruppe sowie Post- und Druckdienstleister, Webdienstleistungsunternehmen, IT- Dienstleister, Telekommunikations-Dienstleister (Callcenter), Vertriebspartner, Ab- rechnungsdienstleister, Adressdienstleister, weiter zum E.ON-Konzern gehörende Gesellschaften, Marktforschungsunternehmen, Auskunfteien, Inkassodienstleister, Dienstleister für die Unterbrechung der Versorgung sowie Süwag-Service-Partner und weitere Dienstleister, die wir im Rahmen von Auftragsverarbeitungen nach Art. 28 DS-GVO heranziehen. Unter bestimmten Voraussetzungen können perso- nenbezogene Daten auch an öffentliche Stellen (z. B. Jobcenter), Behörden (z. B. Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte), Anwälte und Notare sowie Wirtschafts- prüfer weitergegeben werden. U. U. lassen wir einzelne Prozesse und Serviceleistungen durch sorgfältig ausge- wählte und beauftragte Dienstleister ausführen, die ihren Sitz außerhalb der EU/EWR (Drittland) haben. In diesen Fällen findet eine Drittland-Übermittlung von Daten statt. Eine solche Übermittlung erfolgt, wenn die Übermittlung grundsätz- lich rechtlich zulässig ist, weil ein gesetzlicher Erlaubnistatbestand erfüllt ist oder Sie in die Datenübermittlung eingewilligt haben und für das Drittland ein Ange- messenheitsbeschluss vorliegt oder geignete Garantien bestehen. Mit den Dienst- leistern werden den datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechende Ver- einbarungen zur Herstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus festgelegt. Dazu zählen die EU-Standardvertragsklauseln der Kommission der Europäischen Union, die Sie als Muster bei uns anfordern können.

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Samples: Stromliefervertrag, Stromliefervertrag

Empfänger der Daten. Innerhalb unseres Unternehmens der AdVertum AG Versicherungsmakler erhalten diejenigen diejeni- gen Stellen Zugriff auf Ihre Da- tenDaten, die diese zur Erfüllung der unserer vertraglichen oder und gesetzlichen Pflichten benöti- genbenötigen. Gesetzlich sind wir ebenso verpflichtet, bestimmte Daten an Messstellen- und Netzbetreiber sowie andere Energieversorgungsunternehmen weiterzugeben, z. B. um einen Lieferantenwechsel vornehmen zu können. Personenbezogene Daten geben wir grundsätzlich nur in dem Ausmaß an Dritte weiter, wie dies gesetzlich oder vertraglich geboten ist, der Betroffene eingewilligt hat oder wir sonst zur Weitergabe befugt sind. Soweit erforderlich erhalten auch Auch von uns eingesetzte Dienstleister Datenkönnen zu diesen Zwecken Daten erhal- ten, wenn diese unsere schriftlichen datenschutzrechtlichen Wei- sungen wahren. Dies sind in erster Linie andere Unternehmen Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb der Süwag- Gruppe sowie Post- AdVertum AG Versicherungsmakler ist zunächst zu beachten, dass wir zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Informatio- nen verpflichtet sind, von denen wir Kenntnis erlangen. Informatio- nen über Sie dürfen wir nur weitergeben, wenn gesetzliche Best- immungen dies gebieten, Sie eingewilligt haben und/oder von uns beauftragte Auftragsverarbeiter gleichgerichtet die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und Druckdienstleisterdes Bundesdatenschutz- gesetzes garantieren. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezo- gener Daten z. B. sein: - Öffentliche Stellen und Institutionen bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung - Auftragsverarbeiter, Webdienstleistungsunternehmenan die wir zur Durchführung der Geschäftsbeziehung mit Ihnen personenbezogene Da- ten übermitteln. Xx Xxxxxxxxx, IT- Dienstleisterxxxx § 00 XXX: Unter- stützung / Wartung von EDV-/ lT-Anwendungen, TelekommunikationsArchi- vierung, Belegbearbeitung, Call-Dienstleister (Callcenter)Center Services, VertriebspartnerCom- pliance-Services, Ab- rechnungsdienstleisterControlling, AdressdienstleisterDatenvernichtung, weiter zum E.ON-Konzern gehörende GesellschaftenEin- kauf/Beschaffung, MarktforschungsunternehmenFlächenmanagement, AuskunfteienBeitreibung, InkassodienstleisterKundenverwaltung, Dienstleister Lettershops, Marketing, Medien- technik, Meldewesen, Research, Risikocontrolling, Spesenabrechnung, Telefonie, Videolegitimation, Web- seitenmanagement, Wirtschaftsprüfungsdienstleistung, Zahlungsverkehr. Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Unterbrechung der Versorgung sowie Süwag-Service-Partner und weitere Dienstleister, die wir im Rahmen von Auftragsverarbeitungen nach Art. 28 DS-GVO heranziehen. Unter bestimmten Voraussetzungen können perso- nenbezogene Daten auch an öffentliche Stellen (z. B. Jobcenter), Behörden (z. B. Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte), Anwälte und Notare sowie Wirtschafts- prüfer weitergegeben werden. U. U. lassen wir einzelne Prozesse und Serviceleistungen durch sorgfältig ausge- wählte und beauftragte Dienstleister ausführen, die ihren Sitz außerhalb der EU/EWR (Drittland) Sie Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben. In diesen Fällen findet eine Drittland-Übermittlung von Daten statt. Eine solche Übermittlung erfolgt, wenn die Übermittlung grundsätz- lich rechtlich zulässig ist, weil ein gesetzlicher Erlaubnistatbestand erfüllt ist oder Sie in die Datenübermittlung eingewilligt haben und für das Drittland ein Ange- messenheitsbeschluss vorliegt oder geignete Garantien bestehen. Mit den Dienst- leistern werden den datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechende Ver- einbarungen zur Herstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus festgelegt. Dazu zählen die EU-Standardvertragsklauseln der Kommission der Europäischen Union, die Sie als Muster bei uns anfordern können.

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Samples: Versicherungsmaklervertrag

Empfänger der Daten. Innerhalb unseres Unternehmens erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Da- tenDaten, die diese zur Erfüllung der unserer vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten benöti- genbenötigen. Gesetzlich sind wir ebenso verpflichtet, bestimmte Daten an Messstellen- und Netzbetreiber sowie andere Energieversorgungsunternehmen weiterzugeben, z. B. um einen Lieferantenwechsel vornehmen zu können. Personenbezogene Daten geben wir grundsätzlich nur in dem Ausmaß an Dritte weiter, wie dies gesetzlich oder vertraglich geboten ist, der Betroffene eingewilligt hat oder wir sonst zur Weitergabe befugt sind. Soweit erforderlich erhalten auch Auch von uns eingesetzte Dienstleister Datenkönnen personenbezogene Daten erhalten. Dies sind in erster Linie andere Unternehmen der Süwag- Süwag-Gruppe sowie Post- und Druckdienstleister, Webdienstleistungsunternehmen, IT- IT-Dienstleister, Telekommunikations-Dienstleister (Callcenter), Vertriebspartner, Ab- rechnungsdienstleisterAbrechnungsdienstleister, Adressdienstleister, weiter weitere zum E.ON-Konzern gehörende Gesellschaften, Marktforschungsunternehmen, Auskunfteien, Inkassodienstleister, Dienstleister für die Zähleraustausch, Zählerinstallation und Unterbrechung der Versorgung sowie Süwag-Service-Partner sonstige Kooperationspartner und weitere Dienstleister, die wir im Rahmen von Auftragsverarbeitungen nach Art. Artikel 28 DS-GVO DSGVO heranziehen. Unter bestimmten Voraussetzungen können perso- nenbezogene personenbezogene Daten auch an öffentliche Stellen (z. B. Jobcenter)Stellen, Behörden (z. B. Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte), Anwälte und Notare sowie Wirtschafts- prüfer Wirtschaftsprüfer weitergegeben werden. U. U. U.u. lassen wir einzelne Prozesse und Serviceleistungen durch sorgfältig ausge- wählte ausgewählte und beauftragte Dienstleister ausführenausführen lassen, die ihren Sitz außerhalb der EU/EWR (Drittland) haben. In diesen Fällen findet eine Drittland-Übermittlung von Daten statt. Eine solche Übermittlung erfolgt, wenn die Übermittlung grundsätz- lich grundsätzlich rechtlich zulässig ist, weil ein gesetzlicher Erlaubnistatbestand erfüllt ist oder Sie in die Datenübermittlung eingewilligt haben und für das Drittland existiert ein Ange- messenheitsbeschluss Angemessenheitsbeschluss vorliegt oder geignete geeignete Garantien bestehen. Mit den Dienst- leistern Dienstleistern werden den datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechende Ver- einbarungen Vereinbarungen zur Herstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus festgelegt. Dazu zählen die EU-Standardvertragsklauseln Standardvertrags-klauseln der Kommission der Europäischen Union, die Sie als Muster bei uns anfordern können.

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Samples: General Terms and Conditions of Purchase