Common use of Energieeinsparung und Wärmeschutz Clause in Contracts

Energieeinsparung und Wärmeschutz. Das Bauwerk und seine Anlagen und Einrichtungen für Heizung, Kühlung, Beleuch- tung und Lüftung müssen derart entworfen und ausgeführt sein, dass unter Berück- sichtigung der Nutzer und der klimatischen Gegebenheiten des Standortes der Ener- gieverbrauch bei seiner Nutzung gering gehalten wird. Das Bauwerk muss ausserdem energieeffizient sein und während seines Auf- und Rückbaus möglichst wenig Energie verbrauchen.

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Energieeinsparung und Wärmeschutz. Das Bauwerk und seine Anlagen und Einrichtungen für Heizung, Kühlung, Beleuch- tung Beleuchtung und Lüftung müssen derart entworfen und ausgeführt sein, dass unter Berück- sichtigung Berücksichtigung der Nutzer und der klimatischen Gegebenheiten des Standortes der Ener- gieverbrauch Energieverbrauch bei seiner Nutzung gering gehalten wird. Das Bauwerk muss ausserdem energieeffizient sein und während seines Auf- und Rückbaus möglichst wenig Energie verbrauchen.

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Energieeinsparung und Wärmeschutz. Das Bauwerk und seine Anlagen und Einrichtungen für Heizung, Kühlung, Beleuch- tung Kühlung und Lüftung müssen derart entworfen und ausgeführt sein, dass unter Berück- sichtigung der Nutzer und Be- rücksichtigung der klimatischen Gegebenheiten des Standortes der Ener- gieverbrauch Energie- verbrauch bei seiner Nutzung gering gehalten und ein ausreichender Wär- mekomfort der Bewohner gewährleistet wird. Das Bauwerk muss ausserdem energieeffizient sein und während seines Auf- und Rückbaus möglichst wenig Energie verbrauchen.

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