Entgelte für sonstige Leistungen Musterklauseln

Entgelte für sonstige Leistungen. 1. Für Leistungen im Zusammenhang mit dem stationären Aufenthalt aus Anlass einer Begutachtung berechnen das Krankenhaus sowie der liquidationsberechtigte Arzt ein Entgelt nach Aufwand.
Entgelte für sonstige Leistungen. Entgelte im Todesfall inkl. MwSt. einmaliger Verwaltungsaufwand 7,50 € bis zum 3. Tag pro Tag 29,50 € ab dem 4. Tag pro Tag 17,50 € Verwaltungsentgelte inkl. MwSt. Anfertigung von Fotokopien bis DIN A4, pro Seite 0,50 € Anfertigung von Fotokopien bis DIN A4, ab der 51. Seite 0,15 € Anfertigung von Fotokopien bis DIN A3, pro Seite 0,50 € Anfertigung von Fotokopien bis DIN A4, ab der 51. Seite 0,30 € Versandkosten Standardbrief bis 20g 0,80 € Versandkosten Kompaktbrief bis 50g 0,95 € Versandkosten Großbrief bin 500g 1,55 € Versandkosten Maxibrief A5 oder A4 bis 1000g 2,70 € Ausdruck aus EDV-Programmen, je Seite 0,40 € Anfertigung von Kopien eines Röntgenbildes, pro Kopie 5,50 € CD Röntgenbilder 5,10 € Telefongebühren pro Tag 1,50 € Telefongebühren je Einheit 0,15 € Parkgebühren für Besucher pro angefangene Stunde 1,00 € Nutzung Waschmaschine am Standort Ilmenau 1,00 €
Entgelte für sonstige Leistungen. Für die Vergütung von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gemäß § 7 Abs. 1 Ziff. 6 KHEntgG, die noch nicht mit den DRG-Fallpauschalen und bundeseinheitlich festgelegten Zusatzentgelten sachgerecht vergütet werden können u n d die nicht gemäß § 137c SGB V von der Finanzierung ausgeschlossen sind, rechnet das Krankenhaus gemäß § 6 Abs. 2 KHEntgG zeitlich befristete fallbezogene Entgelte oder Zusatzentgelte gemäß der Anlage "Tarif der Leistungsentgelte" ab. - Für die Vornahme der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung berechnet das Krankenhaus ein Entgelt - Für die Leistung im Zusammenhang mit dem stationären Aufenthalt aus Anlass einer Begutachtung berechnen das Krankenhaus sowie der liquidationsberechtigte Arzt ein Entgelt nach Aufwand.
Entgelte für sonstige Leistungen. Für Leistungen im Zusammenhang mit dem stationären Aufenthalt aus Anlass einer Begutachtung berechnet das Klinikum sowie der liquidationsberechtigte Arzt ein Entgelt nach Aufwand.
Entgelte für sonstige Leistungen. Das Krankenhaus berechnet für Leichenschau/Ausstellung einer Todesbescheinigung 40,00 €.
Entgelte für sonstige Leistungen. 1. Die Rehabilitationseinrichtung berechnet für die Ausstattung mit Hilfsmitteln (z. B. Prothesen, Unter- armgehstützen, Krankenfahrstühle) den für diese Leistungen entstandenen tatsächlichen Aufwand, sofern diese Hilfsmittel nicht ausschließlich für die Dauer des stationären Aufenthaltes notwendig sind.
Entgelte für sonstige Leistungen. 8 Gerätevermietung § 9 Beleuchtungsanlagen auf Freianlagen § 10 Lautsprecheranlagen § 11 Entgelte für die wirtschaftliche Tätigkeit der Vereine auf städtischen Sportanlagen
Entgelte für sonstige Leistungen. 2.2.2. Orts- bzw. marktübliche Entgelte Position Leistung Monatlich
Entgelte für sonstige Leistungen. Für Leistungen im Zusammenhang mit dem stationären Aufenthalt aus Anlass einer Begutachtung berechnet das Krankenhaus sowie der liquidationsberechtigte Arzt ein Entgelt nach Aufwand. Für die Vornahme der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung berechnet das Krankenhaus: 33,52 €. Das Krankenhaus berechnet für die Telefonnutzung (sofern nicht Bestandteil der Entgelte Entgelte nach Nr. 14. des Tarifes):
Entgelte für sonstige Leistungen. Für Leistungen im Zusammenhang mit dem stationären Aufenthalt aus Anlass einer Begutachtung berechnet die MHH Entgelte nach den Ziffern 1. bis 9., das Honorar des liquidationsberechtigten Arztes wird von ihm selbst in Rechnung gestellt. Ferner werden Schreibgebühren für das Gutachten sowie Porto und Versandkosten erhoben.