Entgelte für sonstige Leistungen. 1. Für Leistungen im Zusammenhang mit dem stationären Aufenthalt aus Anlass einer Begutachtung berechnen das Krankenhaus sowie der liquidationsberechtigte Arzt ein Entgelt nach Aufwand.
2. Für die Vornahme der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung berechnet das Krankenhaus 30,00 €.
Entgelte für sonstige Leistungen. Für Leistungen im Zusammenhang mit dem stationären Aufenthalt aus Anlass einer Begutachtung berechnen das Krankenhaus sowie der liquidationsberechtigte Arzt ein Entgelt nach Aufwand.
Entgelte für sonstige Leistungen. 1. Für Leistungen im Zusammenhang mit dem stationären Aufenthalt aus Anlass einer Begutachtung berechnen das Krankenhaus sowie der liquidationsberechtigte Arzt ein Entgelt nach Aufwand.
2. Für die Vornahme der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung berechnet das Krankenhaus 33,50 €. Außerdem werden 50 € (bis 3 Tage) für die Leichenhallenbenutzung erhoben.
Entgelte für sonstige Leistungen. Entgelte im Todesfall inkl. MwSt. einmaliger Verwaltungsaufwand 7,50 € bis zum 3. Tag pro Tag 29,50 € ab dem 4. Tag pro Tag 17,50 € Verwaltungsentgelte inkl. MwSt. Anfertigung von Fotokopien bis DIN A4, pro Seite 0,50 € Anfertigung von Fotokopien bis DIN A4, ab der 51. Seite 0,15 € Anfertigung von Fotokopien bis DIN A3, pro Seite 0,50 € Anfertigung von Fotokopien bis DIN A4, ab der 51. Seite 0,30 € Versandkosten Standardbrief bis 20g 0,80 € Versandkosten Kompaktbrief bis 50g 0,95 € Versandkosten Großbrief bin 500g 1,55 € Versandkosten Maxibrief A5 oder A4 bis 1000g 2,70 € Ausdruck aus EDV-Programmen, je Seite 0,40 € Anfertigung von Kopien eines Röntgenbildes, pro Kopie 5,50 € CD Röntgenbilder 5,10 € Telefongebühren pro Tag 1,50 € Telefongebühren je Einheit 0,15 € Parkgebühren für Besucher pro angefangene Stunde 1,00 € Nutzung Waschmaschine am Standort Ilmenau 1,00 €
Entgelte für sonstige Leistungen. 1. Für Leistungen im Zusammenhang mit dem stationären Aufenthalt aus Anlass einer Begutachtung berechnen das Krankenhaus sowie der liquidations- berechtigte Arzt ein Entgelt nach Aufwand.
2. Für die Vornahme der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung berechnet das Krankenhaus € 50,00.
Entgelte für sonstige Leistungen. 1. Die Rehabilitationseinrichtung berechnet für die Ausstattung mit Hilfsmitteln (z. B. Prothesen, Unter- armgehstützen, Krankenfahrstühle) den für diese Leistungen entstandenen tatsächlichen Aufwand, sofern diese Hilfsmittel nicht ausschließlich für die Dauer des stationären Aufenthaltes notwendig sind.
2. Für die Vornahme der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung nach GOÄ berechnet die Rehabilitationseinrichtung 33,51 €
3. Für die Aufbewahrung des Verstorbenen von bis zu 5 Tagen berechnet die Rehabilitationseinrichtung inkl. ges. USt. 65,45 €
4. Für die Aufbewahrung des Verstorbenen ab dem 6 Tag berechnet die Rehabilitationseinrichtung inkl. ges. USt . 13,09 €
5. Für die Herausgabe des verstorbenen auf besonderen Wunsch außerhalb der Dienstzeiten sowie an Wochenenden und an Sonn- und Feiertagen berechnet die Rehabilitationseinrichtung inkl. ges. USt. 178,50 €
6. Unterbringung und Verpflegung einer (nicht medizinisch indizierten) Begleitperson je Berechnungstag. 75,00 € Der Preis setzt sich aus der Übernachtung zu einem Preis von € 63,50 inkl. ges. USt. und der Verpflegung zu einem Preis von € 11,50€ inkl. ges. USt. zusammen. Gemäß § 9 Abs. 1 bzw. 8 AVB sind vom Selbstzahler für allgemeine Rehabilitationsleistungen Vorauszahlungsbeträge zu leisten, wenn keine Kostenzusage durch eine Krankenkasse vorliegt. Die Zahlung ist für einen Zeitraum von 10 Tagen im Voraus zu leisten. Die Beträge sind rechtzeitig, entweder unmittelbar durch Kasseneinzahlung oder durch Überweisung auf unser Konto zu leisten.
Entgelte für sonstige Leistungen. 1. Für Leistungen im Zusammenhang mit dem stationären Aufenthalt aus Anlass einer Begutachtung berechnen das Krankenhaus sowie der liquidationsberechtigte Arzt ein Entgelt nach Aufwand.
2. Für die Vornahme der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung berechnet der liquidationsberechtigte Arzt gemäß gesetzlicher Regelungen.
Entgelte für sonstige Leistungen. Für die Vergütung von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gemäß § 7 Abs. 1 Ziff. 6 KHEntgG, die noch nicht mit den DRG-Fallpauschalen und bundeseinheitlich festgelegten Zusatzentgelten sachgerecht vergütet werden können und die nicht gemäß § 137c SGB V von der Finanzierung ausgeschlossen sind, rechnet das Krankenhaus gemäß § 6 Abs. 2 KHEntgG zeitlich befristete fallbezogene Entgelte oder Zusatzentgelte gemäß der Anlage "Tarif der Leistungsentgelte" ab - Für die Vornahme der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung berechnet das Krankenhaus ein Entgelt - Für die Leistung im Zusammenhang mit dem stationären Aufenthalt aus Anlass einer Begutachtung berechnen das Krankenhaus sowie der liquidationsberechtigte Arzt ein Entgelt nach Aufwand .
Entgelte für sonstige Leistungen. Für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preisaushang bzw. im Preis- und Leistungsverzeichnis aufge- führt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mut- maßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Um- ständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann die BayernLB ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestim- mungen angemessenes Entgelt verlangen.
Entgelte für sonstige Leistungen. 1. Für Leistungen im Zusammenhang mit dem stationären Aufenthalt aus Anlass einer Begutachtung berechnen das Krankenhaus sowie der liquidationsberechtigte Arzt ein Entgelt nach Aufwand.
2. Weitere Entgelte sind den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) zu entnehmen.