Common use of Entgeltliche und unentgeltliche Beförderung Clause in Contracts

Entgeltliche und unentgeltliche Beförderung. Grundlage der Entschädigung ist der Fahrpreis, den der Reisende für die Fahrt tatsächlich entrichtet hat. Besteht ein Anspruch auf unentgeltliche Beförderung aufgrund gesetzlicher Regelungen oder wurde der Reisende aufgrund anderer Regelungen unentgeltlich beför- dert, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung oder Entschädigung. Ist auf dem Fahraus- weis kein Preis eingetragen, so ist durch den Reisenden ein Zahlungsbeleg über den ge- zahlten Fahrpreis beizubringen.

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Samples: www.regiobus.com, www.nahverkehr-zwickau.de

Entgeltliche und unentgeltliche Beförderung. Grundlage der Entschädigung ist der Fahrpreis, den der Reisende für die Fahrt tatsächlich entrichtet hat. Besteht ein Anspruch auf unentgeltliche Beförderung aufgrund gesetzlicher Regelungen oder wurde der Reisende aufgrund anderer Regelungen unentgeltlich beför- dertbefördert, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung oder Entschädigung. Ist auf dem Fahraus- weis Fahrausweis kein Preis eingetragen, so ist durch den Reisenden ein Zahlungsbeleg über den ge- zahlten gezahlten Fahrpreis beizubringen.

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Samples: www.regiobus.com, www.vdk.de

Entgeltliche und unentgeltliche Beförderung. Grundlage der Entschädigung ist der Fahrpreis, den der Reisende für die Fahrt tatsächlich entrichtet hat. Besteht ein Anspruch auf unentgeltliche Beförderung aufgrund gesetzlicher Regelungen oder wurde der Reisende aufgrund anderer Regelungen unentgeltlich beför- dertbefördert, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung oder Entschädigung. Ist auf dem Fahraus- weis Fahrausweis kein Preis eingetragen, so ist durch den Reisenden ein Zahlungsbeleg über den ge- zahlten gezahlten Fahrpreis beizubringen, ausgenommen bei der BahnCard 100.

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Samples: download.transdev.de

Entgeltliche und unentgeltliche Beförderung. Grundlage der Entschädigung ist der Fahrpreis, den der Reisende für die Fahrt tatsächlich entrichtet hat. Besteht ein Anspruch auf unentgeltliche Beförderung aufgrund gesetzlicher Regelungen oder wurde der Reisende Rei- sende aufgrund anderer Regelungen unentgeltlich beför- dertbefördert, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung oder Entschädigung. Ist auf dem Fahraus- weis Fahrausweis kein Preis eingetragen, so ist durch den Reisenden ein Zahlungsbeleg Zahlungsbe- leg über den ge- zahlten gezahlten Fahrpreis beizubringen, ausgenommen bei der BahnCard 100.

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Samples: www.vlexx.de

Entgeltliche und unentgeltliche Beförderung. Grundlage der Entschädigung ist der Fahrpreis, den der Reisende für die Fahrt tatsächlich entrichtet hat. Besteht Be- steht ein Anspruch auf unentgeltliche Beförderung aufgrund gesetzlicher Regelungen oder wurde der Reisende aufgrund anderer Regelungen unentgeltlich beför- dertbefördert, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung oder Entschädigung. Ist auf dem Fahraus- weis Fahrausweis kein Preis eingetragen, so ist durch den Reisenden ein Zahlungsbeleg Zah- lungsbeleg über den ge- zahlten gezahlten Fahrpreis beizubringen, ausgenommen bei der BahnCard 100.

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Samples: www.start-unterelbe.de

Entgeltliche und unentgeltliche Beförderung. Grundlage der Entschädigung ist der Fahrpreis, den der Reisende für die Fahrt tatsächlich entrichtet hat. Besteht ein Anspruch auf unentgeltliche Beförderung aufgrund gesetzlicher Regelungen oder wurde der Reisende aufgrund anderer Regelungen unentgeltlich beför- dert, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung oder Entschädigung. Ist auf dem Fahraus- weis Fahr- ausweis kein Preis eingetragen, so ist durch den Reisenden ein Zahlungsbeleg über den ge- zahlten gezahlten Fahrpreis beizubringen.

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Samples: www.regiobus.com