Beförderungsvertrag. Basis einer Inanspruchnahme dieser Fahrgastrechte ist ein gültiger Beförderungsvertrag gemäß VMS-Tarif. Ein Beförderungsvertrag kann sich auf einen oder mehrere vertragliche Beförderer im Eisenbahnverkehr (Beförderer) beziehen. Enthält ein Beförderungsvertrag mehrere unterschiedliche vertragliche Beförderer hintereinander, werden diese als „aufeinander folgende Beförderer“ bezeichnet. Vorbehaltlich der nachstehenden Absätze entspricht ein Fahrausweis einem Beförderungsvertrag. Soweit besonders geregelt, verkörpern mehrere Fahrausweise einen einzigen Beförderungsvertrag, wenn sie zur selben Zeit und am selben Ort für dieselbe Fahrt ausgestellt sind und sofern sie
I. in einem hierfür vorgesehenen Umschlag oder einer Fahrausweistasche zusammengefügt sind,
II. dauerhaft zusammengeheftet sind,
III. alphanumerisch verkettet sind,
IV. nur einen Gesamtpreis angeben oder
V. in anderer Weise aufgrund einer Regelung in den Besonderen Beförderungsbedingungen der EVU miteinander verbunden sind. Soweit besonders geregelt, kann ein einziger Fahrausweis auch mehrere selbstständige Beförderungsverträge dokumentieren. Dies ist insbesondere der Fall bei Fahrausweisen, die neben der Benutzung von Eisenbahnen aufgrund dieser Beförderungsbedingungen auch die Benutzung anderer Verkehrsmittel einschließen, z. B. im Bereich von Verkehrsverbünden. Der Übergang zwischen Bahnhöfen, z. B. im gleichen Ballungsraum mit anderen Verkehrsträgern als der Eisenbahn (wie etwa Bus, Straßenbahn) oder zu Fuß, ist nicht Gegenstand des Eisenbahnbeförderungsvertrages. In der Regel bezeichnet der Fahrausweis den oder die an der Durchführung des Beförderungsvertrages beteiligten Beförderer, das den Fahrausweis ausgebende Unternehmen, die zulässigen Wegstrecken (Wegevorschrift), den Preis, die Geltungsdauer des Fahrausweises, die anwendbaren Beförderungsbedingungen, die Wagenklasse und gegebenenfalls den Reisetag, die Zugnummer und den reservierten Platz. Die Angaben können dabei auch in verkürzter Form oder durch Symbole erfolgen. Kann die Beförderung durch mehrere Beförderer nach Xxxx des Reisenden erbracht werden, kommt der Beförderungsvertrag jeweils mit dem Beförderer zustande, dessen Beförderungs- leistung der Reisende dann tatsächlich in Anspruch nimmt. Der Beförderer ist mit einem vierstelligen Code in der Wegevorschrift auf der Vorderseite des Fahrausweises angegeben. Fehlt der Code oder ist als Code „1080“ angegeben, kann der Reisende über die Auflistung der vertraglichen Beförderer mit den ...
Beförderungsvertrag. Basis einer Inanspruchnahme dieser Fahrgastrechte ist ein gültiger Beförderungsvertrag gemäß VMS-Tarif. Ein Beförderungsvertrag kann sich auf einen oder mehrere vertragliche Beförderer im Eisenbahnverkehr (Beförderer) beziehen. Enthält ein Beförderungsvertrag mehrere unterschiedliche vertragliche Beförderer hintereinander, werden diese als „auf- einander folgende Beförderer“ bezeichnet. Vorbehaltlich der nachstehenden Absätze ent- spricht ein Fahrausweis einem Beförderungsvertrag. Soweit besonders geregelt, verkörpern mehrere Fahrausweise einen einzigen Beförde- rungsvertrag, wenn sie zur selben Zeit und am selben Ort für dieselbe Fahrt ausgestellt sind und sofern sie
I. in einem hierfür vorgesehenen Umschlag oder einer Fahrausweistasche zusammenge- fügt sind,
II. dauerhafl zusammengeheflet sind,
III. alphanumerisch verkettet sind,
IV. nur einen Gesamtpreis angeben oder
V. in anderer Weise aufgrund einer Regelung in den Besonderen Beförderungsbedingun- gen der EVU miteinander verbunden sind. Soweit besonders geregelt, kann ein einziger Fahrausweis auch mehrere selbstständi- ge Beförderungsverträge dokumentieren. Dies ist insbesondere der Fall bei Fahraus- weisen, die neben der Benutzung von Eisenbahnen aufgrund dieser Beförderungsbe- dingungen auch die Benutzung anderer Verkehrsmittel einschließen, z. B. im Bereich von Verkehrsverbünden. Der Übergang zwischen Bahnhöfen, z. B. im gleichen Ballungsraum mit anderen Verkehr- strägern als der Eisenbahn (wie etwa Bus, Straßenbahn) oder zu Fuß, ist nicht Gegenstand des Eisenbahnbeförderungsvertrages. In der Regel bezeichnet der Fahrausweis den oder die an der Durchführung des Beför- derungsvertrages beteiligten Beförderer, das den Fahrausweis ausgebende Unternehmen, die zulässigen Wegstrecken (Wegevorschrifl), den Preis, die Geltungsdauer des Fahraus- weises, die anwendbaren Beförderungsbedingungen, die Wagenklasse und gegebenenfalls den Reisetag, die Zugnummer und den reservierten Platz. Die Angaben können dabei auch in verkürzter Form oder durch Symbole erfolgen. Kann die Beförderung durch mehrere Beförderer nach Xxxx des Reisenden erbracht wer- den, kommt der Beförderungsvertrag jeweils mit dem Beförderer zustande, dessen Beför- derungsleistung der Reisende dann tatsächlich in Anspruch nimmt. Der Beförderer ist mit einem vierstelligen Code in der Wegevorschrifl auf der Vorderseite des Fahrausweises angegeben. Fehlt der Code oder ist als Code „1080“ angegeben, kann der Reisende über die Auflistung der vertragli...
Beförderungsvertrag. Voraussetzung für die Beförderung ist der vorherige Abschluss eines Beförderungsvertrages. Der Kunde erkennt darin die Bedingungen und Preise des AUTOZUG Sylt-Tarifs an. Soweit nicht anders geregelt, entspricht der Kauf einer Fahrkarte dem Abschluss eines Beförderungs- vertrages. Eine Fahrkarte gilt für eine Fahrt in eine Richtung für den gewählten Tag und Zug.
Beförderungsvertrag. Die Fahrgäste erkennen mit dem Betreten des Fahrzeuges oder dem Benutzen der Betriebseinrichtungen den Beförderungsvertrag und damit die Verordnung über die „Allgemeinen und Besonderen Beförde- rungsbedingungen“ der Verkehrsunternehmen in ihrer jeweils gültigen bzw. genehmigten Fassung an.
Beförderungsvertrag. 3.1 Voraussetzung für die Beförderung ist der vorherige Erwerb einer Fahrkarte nach diesem Ta- rif. Fahrkarten nach anderen Tarifen werden beim Sylt Shuttle nicht anerkannt.
3.2 Als Fahrkarten werden ausgegeben:
a) eine Chipkarte und ein besonderer Quittungsausdruck der zusammen mit der Chip- karte ausgegeben wird. Der Quittungsbeleg allein gilt nicht als Fahrkarte;
b) ein Mobile-Ticket über die Sylt Shuttle-App; oder
c) ein Online-Ticket aus dem Webshop über xxxxxx.xxxxxxxxxxx.xx.
3.3 Die Chipkarte ist nur elektronisch auslesbar. Auf der Vorderseite der Chipkarte ist ein Hinweis angegeben, wo anwendbare Preise und Beförderungsbedingungen einsehbar sind. Der Preis, die Geltungsdauer der Fahrkarte und der Reisetag sind auf dem Quittungsausdruck angege- ben. Die Angaben können dabei auch in verkürzter Form oder durch Symbole erfolgen.
3.4 Das Mobile-Ticket wird mit einem QR-Code in der Sylt Shuttle-App dargestellt. Der Preis, die Geltungsdauer der Fahrkarte und der Reisetag sind im Ticket angegeben. Die Angaben kön- nen dabei auch in verkürzter Form oder durch Symbole erfolgen.
3.5 Das Online-Ticket wird in Form eines PDF Dokuments ausgegeben. Ein QR-Code, der Preis, die Geltungsdauer der Fahrkarte und der Reisetag (wenn angegeben) sind im Ticket darge- stellt. Die Angaben können dabei auch in verkürzter Form oder durch Symbole erfolgen.
3.6 Soweit nicht anders geregelt, entspricht eine Fahrkarte einem Beförderungsvertrag.
3.7 Die freiwillige Angabe des Kfz-Kennzeichens dient der Zufahrtskontrolle, Verkehrslenkung und Wegeleitung in den Terminals.
Beförderungsvertrag. Der Beförderungsvertrag ist abgeschlossen, wenn sich Xxxxxxxx Transporte und sein Auftraggeber darüber einig sind, dass durch Xxxxxxxx Transporte ein Gut mit der Sorgfalt eines ordentlichen Frachtführers gegen eine Vergütung verein- barungsgemäß befördert werden soll. Der Beförderungsvertrag gilt endgültig als geschlossen, wenn er in schriftlich beim Schröder Transporte eingegangen und bestätigt ist. Der Frachtpreis der Sendung wird immer nach unserer aktuellen Preisliste abge- rechnet, wenn dieser nicht gesondert schriftlich vereinbart wurde. Hat der Emp- fänger oder ein dritter die Fracht zu bezahlen, verweigert aber die Zahlung, so ist immer und ausschließlich der Auftraggeber zur Zahlung der vereinbarten Frachtkosten verpflichtet. Soweit nicht anders als vereinbart, werden die Fracht- kosten sofort nach Ablieferung des Gutes zur Zahlung fällig soweit dies nicht anders schriftlich vereinbart wurde. Schröder Transporte ist berechtigt, vom Zeitpunkt der Fälligkeit an Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu erheben.
Beförderungsvertrag. 1 Durch den Beförderungsvertrag wird der Beförderer verpflichtet, den Reisenden sowie gegebenenfalls Reisegepäck und Fahrzeuge zum Bestimmungsort zu befördern und das Reisegepäck und die Fahrzeuge am Bestimmungsort auszuliefern. § 2 Der Beförderungsvertrag ist in einem oder mehreren Beförderungsausweisen festzuhalten, die dem Reisenden auszuhändigen sind. Unbeschadet des Artikels 9 berührt jedoch das Fehlen, die Mangelhaftigkeit oder der Verlust des Beförderungsausweises weder den Bestand noch die Gültigkeit des Vertrages, der weiterhin diesen Einheitlichen Rechtsvorschriften unterliegt. § 3 Der Beförderungsausweis dient bis zum Beweis des Gegenteils als Nachweis für den Abschluss und den Inhalt des Beförderungsvertrages.
Beförderungsvertrag. 2.1 Der Beförderungsvertrag kommt, auf Basis dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen, nach den jeweils gebuchten Scandlines-Tarifbedingungen zustande. Scandlines wertet die Buchungsanfrage des Fahrgastes als Aufforderung, dem Fahrgast ein Angebot auf Abschluss eines Beförderungsvertrages zu unterbreiten. Der Abschluss eines Vertrags für Gruppenreisen und dessen Änderungen, bedürfen der Schriftform.
2.2 Es gelten ergänzend die jeweils vereinbarten Scandlines-Tarifbedingungen, die, wenn sie besondere Regelungen enthalten, diesen ABB vorgehen.
2.3 Der Fahrgast hat keinen Anspruch auf Beförderung mit der nächsten Überfahrt, es sei denn, diese wurde ausdrücklich vereinbart oder der Fahrgast nutzt für die Überfahrt ein Fährticket, das nach den Tarifbedingungen ausdrücklich einen Anspruch auf Beförderung bei der nächsten Überfahrt beinhaltet. Ansprüche nach der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 wegen Verspätung oder Annullierung bleiben unberührt, (vgl. Ziffer 17 dieser ABB).
2.4 Es besteht kein Anspruch auf die Beförderung mit einem bestimmten Schiff/Schiffstyp. Scandlines kann die Beförderung und alle damit zusammenhängenden Leistungen selbst durch eigene oder gecharterte Schiffe oder durch andere Reedereien erbringen, die der Leistungserbringung durch Scandlines selbst entsprechen. Scandlines schuldet keine Bewachung von mitgeführtem Gepäck, Sonderfracht oder Fahrzeugen während der Überfahrt oder dem Aufenthalt in Häfen. Zur Abdeckung von Risiken, empfiehlt Scandlines den Abschluss einer Versicherung durch den Fahrgast.
Beförderungsvertrag. Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag sind an das jeweilige Verkehrsunternehmen zu richten. Es gel- ten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des NVV.
Beförderungsvertrag. Kapitel I Beförderung von Reisenden