Entlassung. Sie werden frühzeitig über den Zeitpunkt Ihrer Entlassung aus unserer Klinik informiert. Bei Ihrem Entlassungsgespräch werden Sie über den Ablauf der Entlassung und über wichtige Verhaltensweisen für zuhause informiert. Die Entlassung erfolgt in der Regel zwischen 9.00 und 10.00 Uhr. Bei der Entlassung erhalten Sie Ihre Entlassungspapiere.
Entlassung. Wir erbringen die versicherten Leistungen aus der Be- rufsunfähigkeits-(Zusatz-)Versicherung bei Entlassung der versicherten Person aus der Bundeswehr für den Zeitraum von 24 Monaten, sofern die Anspruchsvoraus- setzungen bestehen. Spätestens nach Ablauf des Zeitraums für Leistungen nach den vorstehenden Abschnitten a) und b) werden keine Leis- tungen wegen Dienstunfähigkeit mehr fällig. Wir erbringen aber Leistungen wegen Berufsunfähigkeit, sofern eine Be- rufsunfähigkeit im Sinne der Allgemeinen Versicherungs- bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung / Bedin- gungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung / Tarif- bestimmungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung vor- liegt, was vom Ansprucherhebenden nachzuweisen ist.
Entlassung. A 31. entfällt für alle Angestellten, die nach dem
Entlassung. 31. Als ein wichtiger Grund, der den/die Theaterunternehmer/in zur vorzeitigen Entlassung berechtigt, ist insbesondere anzusehen:
Entlassung a) Wird ein Berufssoldat gemäß § 46 Abs. 2 Ziffer 6 in Verbindung mit § 44 Abs. 3 und 5 des Soldatengesetzes wegen festgestellter Dienstunfähigkeit entlassen, so erhält er zu diesem Zeitpunkt als einmalige Dienstunfähigkeitsleistung - sofern eine Rentenleistung mitversichert ist - einen Betrag in Höhe von zwölf versicherten Mo- natsrenten und für zwölf Monate übernehmen wir die Zahlung der Beiträge für fällig werdende Beiträge der Hauptversicherung und eingeschlossener Zusatzversicherungen. Die Feststellung der Dienstunfähigkeit kann durch einen Arzt der Bundeswehr (Amts- arzt) oder einen vom Dienstherrn beauftragten medizinischen Gut- achter erfolgen. Mit Erbringung dieser Leistung erlischt die Dienst- unfähigkeitsleistung Ihres Vertrages. Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung (BV) / Berufs- unfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) bestehen während des Zeitraums der Beitragsbefreiung nicht.
b) Ansprüche aus der BV / BUZ entstehen mit Ablauf einer Wartezeit von zwölf Monaten seit dem Zeitpunkt der Entlassung, wenn Be- rufsunfähigkeit gemäß den Anforderungen unter der Überschrift "Wann liegt Berufsunfähigkeit vor?" der BV- / BUZ-Versicherungs- bedingungen vorliegt, was von der Person, die den Anspruch stellt, nachzuweisen ist. Diese Wartezeit entfällt, wenn wir keine Zusatz- leistung bei Dienstunfähigkeit gemäß Ziffer 3.1 a) erbringen.
Entlassung. Entlassen wird,
Entlassung. Die Entlassung von Patienten erfolgt durch den jeweils behandelnden Arzt. Wird die Entlassung vom Patienten gegen den Willen des Arztes verlangt, so haftet die Klinik nicht für eventuell daraus entstehende Fol- gen. Die Beurlaubung ist nur für eine begrenzte Zeit und in dringenden Fällen mit Zustimmung des behandelnden Arztes möglich. Während der Dauer der Beurlaubung ist grundsätzlich der vereinbarte Tagespflegesatz weiterzuzahlen
Entlassung. A 31 entfällt für alle Angestellten, die nach dem 30. April 2004 eingetreten sind.
Entlassung. B 31 entfällt für alle Ärzte, die nach dem 30. April 2004 einge- treten sind.
Entlassung a) Wird ein Berufssoldat gemäß § 46 Abs. 2 Ziffer 6 in Verbindung mit § 44 Abs. 3 und 5 des Soldatengesetzes wegen festgestellter Dienstunfähigkeit entlassen, so erhält er zu diesem Zeitpunkt als einmalige Dienstunfähigkeitsleistung - sofern eine Rentenleistung mitversichert ist - einen Betrag in Höhe von zwölf versicherten Mo- natsrenten und für zwölf Monate übernehmen wir die Zahlung der Beiträge für fällig werdende Beiträge der Hauptversicherung und eingeschlossener Zusatzversicherungen. Die Feststellung der Dienstunfähigkeit kann durch einen Amtsarzt oder einen vom Dienstherrn beauftragten medizinischen Gutachter erfolgen. Mit Er- bringung dieser Leistung erlischt die Dienstunfähigkeitsleistung Ihres Vertrages. Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung (BV) / Berufs- unfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) bestehen während des Zeitraums der Beitragsbefreiung nicht.
b) Ansprüche aus der BV / BUZ entstehen mit Ablauf einer Wartezeit von zwölf Monaten seit dem Zeitpunkt der Entlassung, wenn Be- rufsunfähigkeit gemäß den Anforderungen unter der Überschrift "Wann liegt Berufsunfähigkeit vor?" der BV- / BUZ-Versicherungs- bedingungen vorliegt, was vom Anspruch erhebenden nachzu- weisen ist. Diese Wartezeit entfällt, wenn wir keine Zusatzleistung bei Dienstunfähigkeit gemäß Ziffer 3.1 a) erbringen.