Entscheid Musterklauseln

Entscheid. 1 Ist der Vertrag noch nicht abgeschlossen, kann die Beschwerdeinstanz die Aufhe- bung der Verfügung beschliessen und in der Sache selbst entscheiden oder sie an die Auftraggeberin oder den Auftraggeber mit oder ohne verbindliche Anordnungen zurückweisen.
Entscheid. 1. Das Schiedsgericht legt den Streitparteien spätestens 90 Tage nach dem Zeit- punkt seiner Einsetzung seinen Entscheid vor.
Entscheid. 1 Das SBFI entscheidet über die Gewährung einer Bürgschaft.
Entscheid. Eingesehen das Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankhei- ten des Menschen vom 28. September 2012 (Epidemiengesetz, EpG, SR 818.101) und insbesondere seinen Artikel 40, der den Kantonen die Kompe- tenz gibt, verschiedene schwerwiegende, zeitlich begrenzte Massnahmen anzuordnen (wie das Verbot von Demonstrationen, die Schliessung von Schu- len oder anderen öffentlichen Einrichtungen sowie von Privatunternehmen, BBl 2011 311 ff., 392) mit dem Ziel, den Kontakt zwischen Personen zu begrenzen oder eine Exposition in einer kontaminierten Umgebung zu ver- meiden, um die Wahrscheinlichkeit zu verringern, dass Personen einem Krankheitserreger ausgesetzt und dadurch infiziert werden; eingesehen die Bundesverordnung vom 19. Juni 2020 über die Massnahmen in besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19 Epidemie (Covid-19- Verordnung besondere Lage, SR 818.101.26), die die Befugnisse zur Bekämpfung der Pandemie zugunsten der Kantone neu verteilt, die insbeson- dere bei lokalen Ausbrüchen oder der Gefahr solcher Ausbrüche die Schliessung von Betrieben, das Verbot bestimmter Tätigkeiten und andere Massnahmen anordnen können (Art. 8); eingesehen die bereits verbindlich getroffenen Entscheide des Staatsrates, ins- besondere vom 21. Oktober 2020, die Besuche in Spitäler und APH auszuset- zen, ausgenommen in Härtefällen, Anlässe und Aktivitäten von mehr als 10 Personen in öffentlichen und privaten Bereichen zu verbieten, Orte der Unterhaltung und Freizeitgestaltung zu schliessen, Kontaktsportarten zu ver- bieten, die kulturellen und sportlichen Tätigkeit einzuschränken sowie jene vom 30 Oktober für die Requisition der Spitäler und des Pflegefachpersonals und jene vom 4. November bezüglich der Schliessung der Cafés und Restau- rants; eingesehen den aktuellen nationalen und kantonalen Trend der Stabilisierung der Neuinfektionen und Hospitalisationen auf hohem Niveau; eingesehen die Artikel 1ff und insbesondre 40 EpG, 1ff und insbesondre 4,6 und 8 sowie der Anhang der Covid-19-Verordnung besondere Lage, 1ff und insbesondere 51 al.2 VVRG; erwägend die epidemiologische Situation sowie jene des Spital Wallis (HVS); auf Antrag des Departements für Gesundheit, Soziales und Kultur: die folgenden Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Epidemie anzuwenden, welche jene vom Bund beschlossenen Massnahmen ergänzen:
Entscheid. C. Aufnahme von Amtes wegen
Entscheid. Das Ausschreibungsverfahren für frei werdende Wohnungen wird von der Geschäftsstelle festgelegt. Sie entscheidet, an wen das Mietobjekt vermietet wird. Vor einem Vermietungsentscheid wird von den Interessierten ein aktueller Betreibungs- registerauszug eingefordert. Es werden Referenzauskünfte eingeholt. Ein Mietvertrag wird mit maximal zwei Mietenden abgeschlossen.
Entscheid. 1 Die zuständige Behörde prüft, ob die Voraussetzungen für die Allgemeinver- bindlichkeit erfüllt sind. und entscheidet über den Antrag auf Allgemeinverbind- licherklärung.
Entscheid. 1. Die Projektänderung vom 20. Xxxx 2018 wird bewilligt. Massgebend sind folgende Pläne: - Situationsplan, 1:500 vom 25. Mai 2016, mit Bewilligungsstempel der Bauabteilung Vechigen vom 11. Juli 2017 - Plan Nr. 215/01 „Grundrissebene 1“, 1:100 vom 5. Xxxx 2018, mit Stempel der BVE vom 22. Xxxx 2018 - Plan Nr. 215/02 „Grundrissebene 2“, 1:100 vom 23. Mai 2016, mit - Plan Nr. 215/03 „Grundrissebene 3“, 1:100 vom 23. Mai 2016, mit - Plan Nr. 215/04 „Grundrissebene 4“, 1:100 vom 23. Mai 2016, mit - Plan Nr. 215/05 „Grundrissebene 5“, 1:100 vom 23. Mai 2016, mit - Plan Nr. 215/06 „Grundrissebene 6“, 1:100 vom 23. Mai 2016, mit - Plan Nr. 215/07 „Grundrissebene 7“, 1:100 vom 23. Mai 2016, mit - Plan Nr. 215/08 „Kanalisation / Werkleitungen“, 1:100 vom 23. Mai 2016, mit Bewilligungsstempel der Bauabteilung Vechigen vom 11. Juli 2017 - Plan Nr. 215/09 „Umgebungsplan“, 1:100 vom 5. Xxxx 2018, mit Stempel der BVE vom 22. Xxxx 2018 - Plan Nr. 215/10 „Schnitte A-A / B-B / C-C“, 1:100 vom 23. Mai 2016, mit Bewilligungsstempel der Bauabteilung Vechigen vom 11. Juli 2017 - Plan Nr. 215/20 „Fassadenansichten 1“, 1:100 vom 23. Mai 2016, mit Bewilligungsstempel der Bauabteilung Vechigen vom 11. Juli 2017 - Plan Nr. 215/21 „Fassadenansichten 2“, 1:100 vom 5. Xxxx 2018, mit Stempel der BVE vom 22. Xxxx 2018 - Plan Nr. 215/22 „Fassadenansichten REFH 19/19A/19B“, 1:100 vom 23. Mai 2016, mit Bewilligungsstempel der Bauabteilung Vechigen vom 11. Juli 2017 - Plan Nr. 215/23 „Fassadenansichten REFH 19C/19D/19E“, 1:100 vom 23. Mai 2016, mit Bewilligungsstempel der Bauabteilung Vechigen vom 11. Juli 2017 - Plan Nr. 215/24 „Fassadenansichten DEFH 17B/17C“, 1:100 vom 23. Mai 2016, mit Bewilligungsstempel der Bauabteilung Vechigen vom 11. Juli 2017 - Plan Nr. 215/25 „Fassadenansichten DEFH 17/17A“, 1:100 vom 23. Mai 2016, rev. 22. Juni 2016, mit Bewilligungsstempel der Bauabteilung Vechigen vom 11. Juli 2017 - Plan Nr. 215/26 „Fassadenansichten DEFH 15/15A“, 1:100 vom 23. Mai 2016, rev. 22. Juni 2016, mit Bewilligungsstempel der Bauabteilung Vechigen vom 11. Juli 2017 - Situationsplan / Sichtverhältnisse, 1:200 vom 5. Xxxx 2018, mit Stempel der BVE vom 22. Xxxx 2018 - Situationsplan / Sichtverhältnisse, 1:500 vom 5. Xxxx 2018, mit Stempel der BVE vom 22. Xxxx 2018 Je ein Plan Nr. 215/01 „Grundrissebene 1“, Nr. 215/09 „Umgebungsplan“, Nr. 215/21 „Fassadenansichten 2“, "Situationsplan / Sichtverhältnisse" 1:200 und "Situationsplan / Sichtverhältnisse" 1:500, alle vom 5. Xxxx 2018, mit Stem...
Entscheid. 1 Das Wirtschaftsamt entscheidet über:
Entscheid. 4 Elips Life kann den Antrag ablehnen, einen medizinischen Vorbehalt anbringen oder eine Extraprämie verlangen, die dem erhöhten Risiko entspricht.