Entschädigungshöhe, Entschädigungsgrenzen Musterklauseln

Entschädigungshöhe, Entschädigungsgrenzen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Höchstentschädigungsleistung begrenzt.
Entschädigungshöhe, Entschädigungsgrenzen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Prozentsatz der Versicherungssumme (siehe VHB 2022 Abschnitt „A“ § 9) für Hausrat be- grenzt. Die Höchstentschädigung beträgt 10.000,- EURO.
Entschädigungshöhe, Entschädigungsgrenzen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1,00 Prozent der Versicherungssumme (siehe § 9 VHB 2008) für den Hausrat be- grenzt. Eine andere Entschädigungsgrenze kann vereinbart werden.
Entschädigungshöhe, Entschädigungsgrenzen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 Euro begrenzt. Für die in B18-1 genannten Wertsachen ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf 250 Euro begrenzt.
Entschädigungshöhe, Entschädigungsgrenzen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20 Euro je qm-Wohnfläche, maximal 5.000 Euro begrenzt.
Entschädigungshöhe, Entschädigungsgrenzen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Höchstentschädigungsleistung begrenzt. Für die in B18-1 genann- ten Wertsachen ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf 1.000 Euro begrenzt.
Entschädigungshöhe, Entschädigungsgrenzen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf ein Prozent der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Entschädigungshöhe, Entschädigungsgrenzen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Ver- sicherungsschein dokumentierten Prozentsatz der Versi- cherungssumme (siehe A § 9 VHB CIF4ALL 2021) für den Hausrat begrenzt.
Entschädigungshöhe, Entschädigungsgrenzen. Die Entschädigung, auch wenn mehrere Fahrräder abhandengekommen sind, ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
Entschädigungshöhe, Entschädigungsgrenzen. Die Entschädigung je Versicherungsfall ist auf 1 % (bei Kompakt 2.1) bzw.3 % (bei Top 2.1) der Versicherungssumme begrenzt. Eine andere Entschädigungsgrenze kann vereinbart werden. Die Höchstentschädigung je Schadensfall beträgt: 10.000 Euro – Basis 2.1, 15.000 Euro – Kompakt 2.1 bzw. 20.000 Euro – Top 2.1. Abweichend von A8.3.7 sind Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegen- stände nicht versichert, die folgenden Personen zu ausschließlich beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen: Dem Versicherungs- nehmer oder einer Person, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt.