Entschädigungshöhe, Entschädigungsgrenzen Musterklauseln

Entschädigungshöhe, Entschädigungsgrenzen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein genannte Entschädigungsgrenze begrenzt.
Entschädigungshöhe, Entschädigungsgrenzen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 Euro begrenzt. Für die in B18-1 genannten Wertsachen ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf 100 Euro begrenzt.
Entschädigungshöhe, Entschädigungsgrenzen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbar- ten Prozentsatz der Versicherungssumme (Abschnitt A § 9 VHB 2008) für den Hausrat begrenzt. Eine andere
Entschädigungshöhe, Entschädigungsgrenzen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Prozentsatz der Versicherungssumme (siehe VHB 2022 Abschnitt „A“ § 9) für Hausrat be- grenzt. Die Höchstentschädigung beträgt 10.000,- EURO.
Entschädigungshöhe, Entschädigungsgrenzen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1 Prozent der Versi­ cherungssumme (Ziffer 10.2) für den Hausrat begrenzt. Eine andere Entschädigungsgrenze kann vereinbart werden.
Entschädigungshöhe, Entschädigungsgrenzen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Ver- sicherungsschein dokumentierten Prozentsatz der Versi- cherungssumme (siehe A § 9 VHB CIF4ALL 2021) für den Hausrat begrenzt.
Entschädigungshöhe, Entschädigungsgrenzen. Selbstbehalt a) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1 Prozent der Versicherungssumme (siehe Abschnitt „A“ § 9 VHB 2008) für den Hausrat begrenzt. Eine andere Entschä- digungsgrenze kann vereinbart werden. b) Ein Selbstbehalt kann vereinbart werden.
Entschädigungshöhe, Entschädigungsgrenzen. Die Entschädigung, auch wenn mehrere Fahrräder abhandengekommen sind, ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag begrenzt. 1. Versichert sind Radsätze (Felgen und/oder Reifen) sowie Hardtops, die dem Versicherungsnehmer zur Einlagerung übergeben wurden. 2. Versicherungswert ist der Zeitwert. Die Entschädigung ist begrenzt auf den Einkaufspreis des Händlers. 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Versicherungsvertrag vereinbarten Betrag be- grenzt. 1. In Erweiterung von § 14 Nr. 3 AVB Geschäfts-Inhalt ersetzt der Versicherer bis zu der hierfür verein- barten Versicherungssumme (auf Erstes Risiko) Schäden an Tischen, Stühlen, Bänken und Sonnen- schirmen im Freien auf dem Versicherungsgrundstück und in dessen unmittelbarer Umgebung durch Diebstahl und Sturm/Hagel. Allgemeine Versicherungs-AG 2. Außerhalb der Geschäftszeiten sind diese Gegenstände anzuketten. 3. Der entschädigungspflichtige Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt ge- kürzt.
Entschädigungshöhe, Entschädigungsgrenzen. Die Entschädigung je Versicherungsfall ist auf 1 % (bei Kompakt 2.1) bzw.3 % (bei Top 2.1) der Versicherungssumme begrenzt. Eine andere Entschädigungsgrenze kann vereinbart werden. Die Höchstentschädigung je Schadensfall beträgt: 10.000 Euro – Basis 2.1, 15.000 Euro – Kompakt 2.1 bzw. 20.000 Euro – Top 2.1. Abweichend von A8.3.7 sind Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegen- stände nicht versichert, die folgenden Personen zu ausschließlich beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen: Dem Versicherungs- nehmer oder einer Person, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt.
Entschädigungshöhe, Entschädigungsgrenzen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20 Euro je qm-Wohnfläche, maximal 5.000 Euro begrenzt.